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Versorgung nach Kurzzeitpflege

Dies ist ein Beitrag zum Thema Versorgung nach Kurzzeitpflege im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, mein Betreuter ( 86 Jahre, bislang in einer eigenen Wohnung lebend) musste zunächst im Krankenhaus behandelt werden. Dort ...


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Alt 28.08.2024, 14:08   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 78
Standard Versorgung nach Kurzzeitpflege

Hallo zusammen,

mein Betreuter ( 86 Jahre, bislang in einer eigenen Wohnung lebend) musste zunächst im Krankenhaus behandelt werden. Dort heftige Diagnosnen : Nierenstau, Erforderlichkeit eines Bauchkatheders, Fortgeschrittenes Karzinom mit Metastasen, fortschreitende Demenz.
Vom Krankenhaus wurde er in eine Kurzzeitpflegestelle verlegt, dort wurde bereits angekündigt, dass kein dauerhafter stationärer Pflegeplatz vorhanden sei und er nach Ablauf der KZP entlassen würde.
Ich habe alle möglichen stationären Einrichtungen angefragt: keine
freien Plätze vorhanden!
Der Betreute kann auf keinen Fall alleine in seiner Wohnung leben.
Was tun?
niederrheiner ist offline  
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Alt 28.08.2024, 15:41   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 120
Standard

Bei unserem Landkreis gibt es einen "Pflegestützpunkt", der berät und hilft bei der Einrichtungssuche. Dieser ist beim Landratsamt angesiedelt.

Ansonsten zuerst ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen.
Es scheint ein "Versorgungsproblem" zu sein.
Das wird darauf hinauslaufen, daß der Klient kurze Zeit nach der Entlassung aus der KZP wieder ins Krankenhaus kommt. Danach wieder in KZP ... .
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 30.08.2024, 13:23   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 117
Standard

Es wäre so gesehen nicht schlecht, wenn er ins Krankenhaus kommt.
KZP ist offensichtlich dann nicht zielführend und dann Aufgabe des Entlassmanagements ein geeignetes Pflegeheim zu finden.
Im Ernstfall muss/sollte er so lange bleiben und darf nicht in die Häuslichkeit entlassen werden.
Da nicht anstellen lassen vom Entlassmanagement, die vergessen ab und an, dass es ihre gesetzlich verpflichtete Aufgabe ist.
Wäre auch sinnvoller, denn die bekommen i.d.R. von allen teilnehmenden Pflegeheimen auch freie Plätze gemeldet anstelle dass der Betreuer googelt und auf Verdacht abtelefoniert.

Noch ein wenig pietätlos gefragt mit Blick auf Alter und Diagnosen: nur noch palliativ? Hospiz?
Tschak ist offline  
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Alt 30.08.2024, 19:47   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 905
Standard

Hallo,
habe kürzlich erst folgenden Beitrag der Verbraucherschutz-Zentrale gefunden:


https://www.verbraucherzentrale.de/w...rleisten-69723


Vielleicht ist es für den ein oder anderen hier eine Hilfe.


Schönen Abend euch allen!
MurphysLaw ist offline  
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