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Taxifahrten und mehr

Dies ist ein Beitrag zum Thema Taxifahrten und mehr im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin Murphy und herzlichen Glückwunsch. Vor etlichen Jahren habe ich für einen Betreuten mit ähnlichem Pflegegrad und einfachen Merkzeichen regelmäßige ...


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Alt 05.09.2024, 18:17   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin Murphy


und herzlichen Glückwunsch.


Vor etlichen Jahren habe ich für einen Betreuten mit ähnlichem Pflegegrad und einfachen Merkzeichen regelmäßige Taxifahrten bewilligt bekommen.

Die Behörden haben dann dem Fortschritt wohl eisern ins Auge geblickt und die Spendierhosen in die Altkleidersammlung gegeben.
Bei späteren Versuchen hieß es dann so, wie von Mächschen beschrieben.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.09.2024, 19:20   #12
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig.

Bei
- aG, H, Bl, PG 4 oder 5
bei PG 3 gibt's weitere Voraussetzungen

Ja, nämlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität, § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Garfield ist offline  
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Alt 06.09.2024, 00:13   #13
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 905
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Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Ja, nämlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität, § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.

Hallo und guten Abend!
Ich bin 0 in Jura etc. bewandert, aber soweit mir bekannt und auch bei mir der Fall, gibt es denn überhaupt die Zuerkennung vom Merkzeichen aG, wenn KEINE dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt?


Falls mein letzter Beitrag irgendwie gar arrogant rüberkam, tut mir das leid, denn so war das nicht gemeint!


Ich habe, bis es diese Dauergenehmigung gab, u.a. den Schwebi vorlegen müssen + die Ärzte attestieren ja auch bei jedem Transportschein, dass eben bei mir eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt.

Ich bin bei allem über 20m auf meinen E-Rolli angewiesen und mein Schwebi bestätigt auch bereits seit Jahren GdB 100 mit Mz B, G, aG und T (eine örtliche Spezialität) und dies unbefristet.
Sowie eben PG3


Aktuell ist es 1 Arzt, wo ich dies immer nutze.
Ich muss dabei dann mit den Taxikosten in Vorkasse gehen und derzeit dauert es dann ab Abgabe der Quittungen bei der KK bis zur Rückzahlung rund 4 Monate. Das ist halt der Nachteil.
Würde ich (was ich auch dürfte) jedes Mal mit dem Krankentransport hin und zurück fahren, könnte, würde und dürfte das Transportunternehmen direkt mit der KK abrechnen (was erheblich teurer wäre).

Wegen der recht schleppenden Bearbeitung haben schon vor vielen Jahren die hiesigen Taxiunternehmen aufgehört, diese Transportscheine selbst mit der KK abzurechnen.


Schönes Wochenende allen!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 06.09.2024, 02:08   #14
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Hallo und guten Abend!
Ich bin 0 in Jura etc. bewandert, aber soweit mir bekannt und auch bei mir der Fall, gibt es denn überhaupt die Zuerkennung vom Merkzeichen aG, wenn KEINE dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt?
Ich denke es geht eher darum, psychisch kranke Menschen auszuschließen. Die können ja je nach Schwere der psychischen Erkrankung auch PG3 bekommen, sollen aber nicht in den Genuss der kostenlosen Beförderung auf Staatskosten kommen.


Man hätte auch schreiben können "Pflegegrad 3 aber es muss eine Körperbehinderung sein".
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 06.09.2024, 09:05   #15
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Nein, denn das sind 2 Paar Schuhe. Wer das Kennzeichen aG im Schwerbehindertenausweis hat, hat nicht zwangsläufig Pflegegrad 3 und umgekehrt. Beide gehen auf unterschiedliche Gesetze zurück, ihre Voraussetzungen sind verschieden. In der Praxis wird beides oft zusammenkommen, aber längst nicht immer. Wer z.B. aufgrund von Demenz oder geistiger Behinderung erheblich pflegebedürftig ist, kann einen völlig intakten Gehapparat haben und z.B womöglich in Begleitung mit den Öffis fahren. Wer ein Bein ab hat, braucht nicht zwangsläufig Hilfe bei der Körperpflege.
Die eingeschränkte Mobilität muss nur dann bescheinigt werden, wenn jemand nur PG 3, aber nicht aG hat.
Garfield ist offline  
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Alt 06.09.2024, 11:44   #16
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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Hallo,

das Ganze läuft mal wieder unter der deutschen Prämisse: Warum umständlich, wenn es auch kompliziert geht.....
Merkzeichen aG ist unstrittig eine ggf. taxibedürftige Beeinträchtigung. Bei PG 3 bedarf es einer zusätzliche Bescheinigung über eine eingeschränkte Mobilität. Aber mal ehrlich: Beim PG 3 - ob (wie in den allermeisten Fällen) physisch oder psychisch bedingt, liegt ja idR. schon eine größere Beeinträchtigung vor, die üblicherweise auch finanzielle Nachteile nach sich zieht. Da hätte man auch mal die zusätzliche Bürokratie weglassen können. Aber ohne die geht es hierzulande ja nicht mehr.
Oder man hätte klargestellt, dass erst ab dem PG 4 das Taxi möglich ist. Meine Güte.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 06.09.2024, 11:50   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
Cool

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ich denke es geht eher darum, psychisch kranke Menschen auszuschließen. Die können ja je nach Schwere der psychischen Erkrankung auch PG3 bekommen, sollen aber nicht in den Genuss der kostenlosen Beförderung auf Staatskosten kommen.
Auch psychisch kranke Menschen können im Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen "H" für hilfsbedürftig erhalten und kommen damit in den Genuss der kostenlosen Beförderung auf Staatskosten.
Janapho ist offline  
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Alt 06.09.2024, 15:19   #18
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,

das Ganze läuft mal wieder unter der deutschen Prämisse: Warum umständlich, wenn es auch kompliziert geht.....
Merkzeichen aG ist unstrittig eine ggf. taxibedürftige Beeinträchtigung. Bei PG 3 bedarf es einer zusätzliche Bescheinigung über eine eingeschränkte Mobilität. Aber mal ehrlich: Beim PG 3 - ob (wie in den allermeisten Fällen) physisch oder psychisch bedingt, liegt ja idR. schon eine größere Beeinträchtigung vor, die üblicherweise auch finanzielle Nachteile nach sich zieht. Da hätte man auch mal die zusätzliche Bürokratie weglassen können. Aber ohne die geht es hierzulande ja nicht mehr.
Oder man hätte klargestellt, dass erst ab dem PG 4 das Taxi möglich ist. Meine Güte.

mfg

Du musst es andersrum sehen.

Das spart doch viel Geld. Wenn du z.B. einen alten Menschen hast, dessen Zustand sich stetig verschlechtert und häufig zum Arzt muss, das aber nicht mehr allein kann, kämpfst du als BetreuerIN schon gegen Windmühlen. Wenn dann endlich Pflegegrad 3 erstritten ist, aber noch kein Merkzeichen im Ausweis, hat die Bürokratie so doch eine wunderbare Hürde eingebaut, um das Kostenerstattungsverfahren zu erschweren. In der Praxis ist es ja oft eine unendliche Geschichte, bis endlich alle Zettelchen da sind und die Kreuzchen an der richtige Stelle stehen. Ganz bestimmt geben viele Betroffene zwischendurch auf.
Und gerade bei den alten Leuten dokumentieren wie Kennzeichen "aG", "B" und "H" ja häufig neuere und fortschreitende Entwicklungen. Es dauert, wenn die eintreten, gerne mal ein halbes Jahr oder auch ein Mehrfaches davon, bis der Schwerbehindetenausweis da ist. Bis dahin sind die Betroffenen zum Teil gar nicht mehr am Leben oder zumindest im Heim.
Letzteres wird ja nicht selten nötig, weil die Menschen aufgrund der Tatsache, dass selbst relativ einfache Hilfestellungen im ambulanten Setting oft nur unter großen und größten Mühen akquiriert werden können, s.o..
Solange alle Beteiligten des Sozialsystems nur auf ihr eigenes Ausgabentöpfchen gucken, wird das auch so bleiben.
Garfield ist offline  
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Alt 09.09.2024, 09:42   #19
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.06.2024
Ort: Öhringen
Beiträge: 4
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Guten Morgen zusammen,

also, die Dame hat einen GdB mit 50%. Dieser wurde 2007 auf unbefristet verlängert.
Inzwischen hat die Dame aber einiges dazubekommen. ich weiß, dass sie ca. 12 (oder mehr...) verschiedene Medikamente einnehmen muss.
Ich habe Ihr nun geraten, eine Änderungsantrag zu stellen, da es seit 2020 schlechter geworden ist.
Ihr ist das alles zu viel, Sie weiß nicht, wie Sie was anfangen soll.

Ich habe am Wochenende mal Ihr Abstellkämmerchen aufgeräumt und sehr (!!!) viel entsorgt (natürlich im beisein und Einverständnis.). Dann mal gründlich saubergemacht. Sie hat dann geweint und immer wieder betont, dass Sie es alleine nicht mehr schafft.

Ich darf mich im Namen der Dame bis hier bedanken und melde mich, wenn es etwas neues gibt.
Im übrigen ist Ihre HA schon genervt, wenn Sie nur die Tür reinkommt. Wir sind hier auf dem Land, daher superschwer, einen neuen Arzt zu bekommen.

Einen schönen Tag Ihnen allen.
Herzchen ist offline  
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