Dies ist ein Beitrag zum Thema Taxifahrten und mehr im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen zusammen,
Hoffe, dass ist das richtige Forum...
ich frage für unsere 80 jährige Nachbarin, welche in unserem Haus ...
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31.08.2024, 09:13 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.06.2024
Ort: Öhringen
Beiträge: 4
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Taxifahrten und mehr
Guten Morgen zusammen,
Hoffe, dass ist das richtige Forum... ich frage für unsere 80 jährige Nachbarin, welche in unserem Haus wohnt. Wir leben auf dem Land, daher ist die Sache mit Övis hier so eine Sache. Sie selbst hat kein Auto mehr, da sie eh nicht mehr fahren darf; krankheitsbedingt, sie nimmt viele Medis ein. Sicher auf den Beinen ist sie auch nicht mehr so und Verwandtschaft hat Sie kaum. Der Sohn kommt, wenn es seine Zeit erlaubt, hier und da mal vorbei und erledigt bisschen was. Da Sie viele Arzttermine hat, muss Sie einen Fahrdienst in Anspruch nehmen. Diesen muss Sie aber - laut KK - selbst bezahlen, da Sie eine gute Rente bekommt. Zu Fuß ist sie eher sehr unsicher und wackelig unterwegs. Auch die 125 €, die Ihr eigentlich zustehen, gehen sofort an den Pflegedienst. Verstehe ich nicht so ganz. Jetzt hat Sie jemanden gefunden, der Sie im HH unterstützt (was auch dringen notwendig ist.... Diese Hilfe soll Sie laut KK aus der eigenen Tasche bezahlen. Ich bin etwas verwirrt.... vom Papa kennen wir das so, dass die 125€ auf sein Konto gingen um die HH Hilfe bezahlen zu können... oder schmeiß ich da jetzt etwas durcheinander? Die Dame hat PG 1. Ihr Mann ist vor 7 Jahren an ALS gestorben. Weiß jemand, wie die Dame hier mehr Unterstützung bekommen könnte und wo Sie sich hinwenden könnte? Mir viel hier "nur" der VDK ein.... Vielen lieben Dank ! |
31.08.2024, 09:37 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,559
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Was hat die Dame für gdB und Merkzeichen im Behindertenausweis?
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31.08.2024, 09:45 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 249
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Zitat:
Kenne es nur von der Nachbarschaftshilfe, dass diese ausgezahlt wird. Wenn mehr Bedarf besteht und das Geld nicht ausreicht, wäre eine Möglichkeit, dass ein Höherstufungsantrag bei der Pflegeversicherung gestellt wird. Alle sechs Monate ist ein Höherstufungsantrag möglich. |
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31.08.2024, 10:12 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 765
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Zusätzlich könnte noch Eingliederungshilfe beantragt werden, damit Sie jemand bei den Arztbesuchen unterstützt, da die 125 EUR hier in der Regel nicht ausreichen.
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31.08.2024, 17:27 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 170
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Stichwort ist hier "Entlastungsbetrag § 45b SGB XI", der wird ab 01.01.2025 auf 131 Euro erhöht.
Der Entlastungsbetrag ist ein Anspruch auf Kostenerstattung, die erbrachte Leistung ist zunächst aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Belege können bei der Krankenkasse eingereicht und die Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet werden. Man kann seinen Anspruch an den Leistungserbringer abtreten, der dann zusätzlich die Rechnungsabwicklung übernimmt. Dabei können geringere Abrechnungsbeträge entstehen, die jährlich maximal mögliche Leistung nicht von der Pflegekasse abgerufen werden. Daher ist angeraten, sich regelmäßig über die von der Pflegekasse zu den tatsächlich abgerufenen Beträge informieren zu lassen. Nicht abgerufene Beträge können auch noch nachträglich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, dem Frühjahrsputz zum Beispiel. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag ohne Einschränkung für alle Kosten durch die ambulante Pflege eingesetzt werden. Vielleicht ist es angeraten, einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads zu stellen. Dann können zusätzlich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Die Haushaltshilfe kann erweitert werden, oder eine Alltagsbegleitung engagiert werden. Einschränkungen dazu sind im Landesrecht verankert. |
31.08.2024, 18:33 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 101
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Ich empfehle die Kontaktaufnahme zum
Pflegestützpunkt Hohenlohekreis beim Landratsamt in Kün. Da gibt es kompetente und nette Ansprechpartner.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg |
03.09.2024, 14:40 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.06.2024
Ort: Öhringen
Beiträge: 4
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Hallo zusammen,
Sorry für meine wirklich späte Antwort....waren am WE nicht da und nun kommen allerhand Termine. vielen herzlichen Dank für Eure Antworten. Ob Sie einen Ausweis hat, werde ich nachfragen, wenn ich wieder runtergehe. Natürlich werde ich weiterhin berichten, wenn die Dame es mir erlaubt. GLG |
05.09.2024, 07:25 | #8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,691
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Dies ist eine in diesem Zusammenhang wichtige Frage. Bei Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Pflegegrad 3 kann der Arzt nämlich grundsätzlich Taxifahrten für Behandlungen verordnen.
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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05.09.2024, 09:45 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,559
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Das ist nicht ganz richtig.
Bei - aG, H, Bl, PG 4 oder 5 bei PG 3 gibt's weitere Voraussetzungen |
05.09.2024, 18:05 | #10 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 783
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Ähm, ich habe MZ aG und "nur" Pflegegrad 3 und schon seit Jahren habe ich eine Dauergenehmigung für Taxifahrten zu Ärzten von meiner Krankenkasse!
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