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Zuständigkeit bei Sauerstoffversorgung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuständigkeit bei Sauerstoffversorgung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich betreue neuerdings einen Pateinten, der mit mehreren Sauerstoffgeräten (stationär und mobil) versorgt wird. Die betr. Firma wendet sich ...


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Alt 10.09.2024, 18:04   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
Standard Zuständigkeit bei Sauerstoffversorgung

Hallo,

ich betreue neuerdings einen Pateinten, der mit mehreren Sauerstoffgeräten (stationär und mobil) versorgt wird. Die betr. Firma wendet sich was ärztliche Verordnungen angeht sowie zu Angaben zur betr. Versorgung und Ablesen der Zählerständen an den Geräten (wegen Stromkostenerstattung) immer an mich. "Zuständig" hierfür ist doch aber m.E. der ambulante Pflegedienst (ggf. im Einvernehmen mit dem Arzt), oder?

mfg
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Alt 10.09.2024, 19:59   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin Carlos


Soweit es die Vermögensbelange angeht bist Du zuständig, wenn Du die Vermögenssorge hast. Eine Stromkostenerstattung würde ich dazu zählen.

Was hindert Dich daran, den Pflegedienst zu bitten, die Zählerstände abzulesen und Dir mitzuteilen? Du mußt ja nicht alles selber machen.



MfG
Imre
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Alt 10.09.2024, 20:28   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Carlos


Soweit es die Vermögensbelange angeht bist Du zuständig, wenn Du die Vermögenssorge hast. Eine Stromkostenerstattung würde ich dazu zählen.

Was hindert Dich daran, den Pflegedienst zu bitten, die Zählerstände abzulesen und Dir mitzuteilen? Du mußt ja nicht alles selber machen.



MfG
Imre
Das mit der Stromkostenerstattung und den Zählerständen an den Geräten (hierzu musste ich mich erstmal länger einlesen..... der Pflegedienst kannte sich hier auch nicht aus) habe ich selbst gemacht.
Alles was die ärztlichen Verordnungen anbelangt soll der PD regeln, die übrigen Rezepte werden von dort ja auch gemanagt.

mfg
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