Dies ist ein Beitrag zum Thema Einzug ins Wohnheim und Gesundheitsfürsorge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forengemeinde,
so wie das aussieht, wird unser autistischer Sohn bald in eine Einrichtung der Eingliederungshilfe ziehen. Mein Mann und ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 38
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Liebe Forengemeinde,
so wie das aussieht, wird unser autistischer Sohn bald in eine Einrichtung der Eingliederungshilfe ziehen. Mein Mann und ich haben alle Aufgabenkreise inkl. Gesundheitsfürsorge. Bei einer Vorbesprechung sagte man uns, dass sie alle Arztbesuche machen und wir damit nichts weiter zu tun haben außer bei Einwilligungen z.B Narkose für die Zahnbehandlung. Aber ich denke spätestens, wenn es um die Einwilligung um die Zahnbehandlung geht werde ich wohl bei dem Zahnarzt mit am runden Tisch sitzen. Ich kann doch auch ganz klar sagen, was für Füllungen (Kompositfüllungen, GKV übernimmt nur Zementfüllungen) mein Sohn haben soll (kurze Anmerkung; mein Sohn ist bei mir beihilfeberechtigt und hat die Differenz, die die GKV nicht bezahlt zu 80 Prozent erstattet bekommen wegen Füllungen (sind sehr haltbar und müssen nicht dauernd erneuert werden). Das ist hier mein eigentlicher Punkt, ist auch völlig ok, das diese Leistung ja bezahlt wird: http://www.pflegerechtsberater.de/ur...einrichtungen/ Mein Sohn wird so wie ich das verstanden hatte, dann den Hausarzt wechseln, der mit der Einrichtung zusammenarbeitet. Muss ich dem Wohnheim eigentlich die Erlaubnis dazu erteilen? Muss ich im Vorgwege mit dem Arzt sprechen? Bis war es ja einfach, bei den Ärzten mussten wir halt nur eine Kopie vom Betreuerausweis hinterlegen. Und dann eine Anmerkung von Bekannten. Die sagten zu mir, was Ärzte anbetrifft, lass dir bitte nicht alles aus der Hand nehmen. Wobei ich eher dazu hin tendiere, Wohnheim macht Hausarzt und Zahnarzt und ich gehe mit meinem Sohn 2 bis 3 im Jahr zum Hautarzt (hat eine chronische Hauterkrankung, die man gut in bekommt), weil es ein tolles Ärzte-Team ist. Meine Frage wäre noch, wo ist die Grenze zwischen Wohnheim und gesetzlicher Betreuer? Fängt das mit der Krankschreibung an (Kind arbeitet im WfbM), Wohnheim muss den Erkrankungszeitraum der WfbM (das mussten wir bis jetzt machen) mitteilen. Sind wir da raus aus der Nummer? Entschuldigt bitte meine etwas komischen Fragen LG Jedi |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin moin
Eine einfache Beschreibung des Unterschiedes zwischen einer Wohnbetreuung und der rechtlichen Betreuung ist der Umstand, dass die Wohnbetreuung nur Begleiten oder einige, ihren Arbeitsbereich betreffende Dinge ausführen darf, wenn Dein Sohn als Kunde dies wünscht. Du als rechtliche Betreuerin kannst - sofern dies notwendig ist - auch stellvertretend für Deinen Sohn entscheiden. Z.B. beim Arzt kannst Du entscheiden, ob die eine oder die andere Behandlung durchgeführt werden soll und entsprechend einwilligen oder die Einwilligung verweigern. Das kann und darf ein Wohnbetreuer nicht. Aber aufgepaßt: Wenn Dein Sohn in der Lage ist, selber zu entscheiden, dann soll er es auch tun. Wenn er etwas anderes will als Du, würdest Du ihn mit Deiner Entscheidung entmündigen. Das ist nicht der Sinn der rechtlichen Betreuung. D.h. bei den ganzen Behandlungsgeschichten, die Du oben geschildert hast: Was will Dein Sohn? Kannst Du ihm vermitteln, worum es geht und kann er dann eine Entscheidung fällen? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 38
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Hallo Imre, mein Sohn ist leider fast nonverbal. Er kann nicht mal erzählen, wo er Schmerzen hat Und wenn ein Betreuer aus dem Wohnheim mit ihm zu einem anderen Arzt geht, was ja eigentlich theoretisch auch Sinn macht, ja dann weiß ich nicht. Wir haben eigentlich eine gute Hausärztin, die mit unserem Sohn gut umgehen kann. Nur wollen die aus dem Heim, dass er zu den Arzt oder Ärzten geht, die mit denen zusammenarbeiten. Das Heim ist übrigens von uns nur 10 km von unserem Zuhause weg. Und da ist auch noch meine Frage, muss ich dem Arzt die Erlaubnis erteilen, dass das Wohnheim unserem Sohn mit dorthin zum Arzt geht oder umgekehrt? Schöner Gruß Jedi |
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#4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin moin
Zitat:
Es wäre eher Dein Job, dem Personal des Wohnheimes die Erlaubnis für die Begleitung Deines Sohnes zu erteilen. Möglicherweise haben die dort nur keine Lust dazu, weil sie einen anderen Arzt haben, der konsiliarisch immer im Heim aufläuft und seine Praxis näher dran hat. D.h. eine Begleitung müßte nicht so weit fahren. Das läuft dann eher unter der Kategorie: Kosten Senken und Arbeiten abwälzen, auch wenn die etwas aufwändigere Variante deutlich besser für die Kundschaft wäre, als für das eigene Portefeuille... Wenn der Arzt einverstanden ist, seinen Patienten auch dort im Heim zu besuchen, dann sollte das Heim ihn nicht abweisen. Schau mal in den Heimvertrag rein, ob da nicht etwas zum Thema der ärztlichen Versorgung/Anbindung geschrieben steht. Das könnte sie Sache schon etwas klarer machen. MfG Imre
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