Dies ist ein Beitrag zum Thema Kliniken nehmen nicht auf wegen Unterbringung nach §1831 BGB im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das Problem ist, dass außerhalb der geschützten Psychiatrie der Klient mit Beschluss nach 1831 eben keine med. Versorgung erhalten kann. ...
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#11 |
Club 300
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 328
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Das Problem ist, dass außerhalb der geschützten Psychiatrie der Klient mit Beschluss nach 1831 eben keine med. Versorgung erhalten kann. Außer ich beende die Unterbringung.
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#12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin moin
Vielleicht noch mal zur Erläuterung von Horsts Vorschlag: Wenn eine Klinik in der Nähe ist, die eine psychiatrische Abteilung und eine neurologische Abteilung hat: Dann den Betreuten geschlossen in der psychiatrischen Abteilung unterbringen und die ÄrztInnen der neurologischen Station werden konsiliarisch zur Behandlung hinzugezogen. Dann kann die Behandlung auch so laufen. Wenn die Damen und Herren in dem Krankenhaus nicht mitspielen wollen: Wie wäre es mit einer Anzeige wg. unterlassener Hilfeleistung? Und einer Beschwerde bei der Besuchskommission (wenn es so etwas bei euch gibt). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#13 |
Club 300
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 328
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Hallo Imre,
ich habs so auch schon versucht. Dennoch werde ich den Vorschlag erneut aufgreifen und mit Konsequenzen drohen und diese im Bedarfsfall auch umsetzen. Danke für den Input! VG der_andre |
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#14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 237
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Hallo,
wie ist der Fall den ausgegangen? Ich habe auch eine Dame, der die Brust entfernt werden muss, augrund eines Tumors. Eine Aufhebung der Unterbringung ist ausgeschlossen, sie ist extrem weglaufgefährdet. Es gibt scheinbar sowas wie Sitzwachen...? Es kann doch nicht sein, dass untergebrachte Menschen keine Behandlung bekommen. Neuro und Psycho könnten ja noch in einem Haus sein, aber Chirugie? Bitte um Tipps. |
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#15 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Versuch die Dame in eine Klinik verlegen zu lassen, die beides haben.
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#16 | |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 905
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![]() Zitat:
Sitzwachen kenne ich von den hiesigen Psychiatrien. Es ist letztlich auch immer eine Frage des Geldes und des Personalschlüssels :-/ Während meines letzten Aufenthaltes begleiteten mich deshalb z.T. Personal der jeweiligen Schicht zu Untersuchungen wie MRT etc. eben, weil es keine verfügbaren Sitzwachen gab. Hier in Berlin gibt es auch spezialisierte Pflegedienste, die 1:1-Betreuung auf während stationäre Aufenthalte anbieten. Sofern deine B. einen Pflegegrad hat, wäre womöglich auch eine Bezahlung aus dem Verhinderungsbudget etc. machbar? Eventuell auch bei denen anfragen, ob die vergleichbare Angebote bei dir in Bayern kennen? https://www.simeonfrommholz.de/fuer-...ung-sitzwachen https://www.simeonfrommholz.de/Fuer-...nderungspflege Aufgrund deines angegebenen Bundeslandes würde ich es mal in Nürnberg versuchen. Laut HP wäre es dort am Campus Nord. Die haben, soweit ich das sehe, an einem Standort sowohl ein Brustzentrum als auch eine größere Psychiatrie. Ansonsten würde ich es vielleicht beim sozial-psychiatrischen Dienst oder bayrischen Krisendienst versuchen, ob die Ideen haben? Es wird auf jeden Fall SEHR gut vorbereitet werden müssen, damit alles Teams/Stationen auch wirklich Bescheid wissen! Ich habe aber keinerlei Ahnung, wie es sich mit Leistungen aus der Pflegeversicherung und einer Unterbringung verhält. Ich drücke die Daumen, dass deiner B. schnell geholfen werden kann! |
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#17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 237
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Danke euch für die Antworten,
Der Gipfel ist ja, dass das ortansässige Krankenhaus (3km von der beschützen Station entfernt) die Op zugesagt hat und in der INtensivstation die Beschützung gewährleistet werden könnte. Seit Jan. 2025 darf aufgrund der Krankenhausreform (Mindestmengeregelung) das hießige Krankenhaus die OP nicht mehr durchführen. Die Krankenkasse lehnt das ab. Das heißt, nicht das Krankenhaus ist das Problem, sondern die Kasse. Es hat schon der Oberarzt an die Kasse geschrieben und sonst noch alles mögliche. Sie lassen keine Einzelfallentscheidung zu. Der Kasse kostet jedes andere Krankenhaus mehr. Möglicherweise ist eine OP woanders gar nicht möglich, weil die B. so Angst hat und höchstwahrscheinlich nicht mitfahren würde, bzw. gäbe es eine Eskalation. Ich müsste theoretisch sie unter Zwang der Op zuführen. Das heißt aber immer noch nicht, dass ich dann das passende Krankenhaus finde. Es liegt nur an der AOK!!!! |
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#18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 237
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... gäbe es die Möglichkeit, irgendwie juristisch zu drohen? Besonders schwere Umstände... Unterlassung... hm...
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#19 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Gegen den ablehnenden Bescheid kann man Widerspruch einlegen...
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#20 |
Club 300
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 328
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Hallo zusammen,
bezüglich der Rückfragen hier die Antwort. Es wurde über die Einrichtung angefragt ob ein Termin vakant ist. Dies wurde bejaht. Es war möglicherweise eine andere MAin der Klinik am Telefon. Es hat nicht lang gedauert und der Anruf kam wir können ihren Klienten nicht aufnehmen wegen der Unterbringung. Ich habe den Angriff nach vorne gewagt und mitgeteilt das wir das gern vor Gericht besprechen können im Rahmen einer von mir eingelegten Klage wegen unterlassener Hilfeleistung ggü. der Klinik. Aufenthalt verlief völlig problemlos. Es wurde der Klinik die Anweisung gegeben dass wenn der Klient abgängig ist die Polizei angerufen wird. VG der_andre |
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