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Dekubitus nach Klinikaufenthalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dekubitus nach Klinikaufenthalt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Frage in die Runde: Leiert ihr bei einem aus der Klinik mitgebrachten Dekubitus i.d.R. ein MDK-Gutachten an? Folgender ...


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Alt 26.11.2024, 17:08   #1
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
Standard Dekubitus nach Klinikaufenthalt

Hallo zusammen,

Frage in die Runde: Leiert ihr bei einem aus der Klinik mitgebrachten Dekubitus i.d.R. ein MDK-Gutachten an?

Folgender SV: Klient 78 J., kein Vermögen, Leistungsempf. SGB XII, lebt im Pflegeheim, zuletzt für vier Wochen in Klinik eingeliefert, dabei weitgehend bettlägerig, zwischenzeitlich konnte er sich noch zum Essen usw. auf die Bettkante setzen, dann wohl nicht mehr.

Ohne Dekubitus in die Klinik, nun mit Dekubitus zurück im Pflegeheim. Heim (PDL) fand das naklar recht "blöd",teilte das dem Betreuer direkt mit, Wundmanagement eingeschaltet, Hausarzt usw. usf. Vor drei Wochen Meldung durch Betreuer an die GKV m.d.B.u. Prüfung des Sachverhaltes insbes. hinsichtlich des Vorliegens eines Behandlungs-/Pflegefehlers und ggf. weitere Veranlassung sowie m.d.B.u. Ergebnismitteilung an Betreuer. Intendiert war dabei, dass die GKV nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern und den MDK einschalten soll.

Weiterer Hinweis: Im Entlassungsbericht der Klinik findet sich nichts zu einem erworbenen Dekubutis bzw. zu überhaupt einem solchen, entsprechend folgerichtig auch nichts zur Dekubitusbehandlung oder -prophylaxe.

Nun ruft der MA der GKV nach drei Wochen an und fragt, was die Zielsetzung sei. Die stand aber ja bereits im initialen Schreiben, s.o. Ohne die Feststellung, ob ein Pflege- und/oder Behandlungsfehler vorliegt, kann die Zielsetzung ja vom Betreuer zunächst nicht weiter eingegrenzt werden, oder? So sehe ich es jedenfalls. Bislang sind in den mir bekannten ähnlich gelagerten Fällen, die Klienten allerdings immer vor Überprüfung durch den MDK verstorben und aus die Maus...

Ich erinnere mich daran, dass vor einigen Monaten das Thema "Behandlungsfehler" vermehrt in den Medien war und dazu aufgerufen wurde, das Dunkelfeld zu erhellen. Möchte man das eigentlich wirklich?

Was also nun? Bereits jetzt Beratungshilfe beantragen und alles
weitere einen FA machen lassen? Normalerweise würde ich damit warten, bis mir eine Rückmeldung des MDK vorliegt, macht ja auch nicht so recht Sinn vorher. Klar, das MDK-Gutachten wäre insofern nicht verbindlich und man könnte trotzdem..., würde ich aber aller Voraussicht nach nicht.

MfG von Florian

Geändert von Florian (26.11.2024 um 17:19 Uhr)
Florian ist offline  
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Alt 26.11.2024, 20:51   #2
Club 300
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 329
Standard

Hallo Florian,


gerade bei Anspruchsdurchsetzung mache ich alles schriftlich. Telefonieren ist m.E. immer schlecht da man nichts in Händen hält was man zur Beweisführung beibringen kann.


Das Heim ist jetzt erstmal in der Pflicht entsprechende Maßnahmen einzuleiten, bspw. in Form einer Antidekibutis Matratze um hier weitere gesundheitl. Nachteile zu vermeiden. Die Klinik würde ich ebenso ins Boot holen und die KV. Weiterhin wäre die Dokumentation der Klinik unabdingbar. Sollte die keine Dekubitusprophylaxe nachweisen können hat ein FA schonmal bessere Karten Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen (siehe Urteil vom 23. Dezember 2011 – 9 O 364/08).


Laut Gericht habe die Beweislastumkehr hin zu den Beklagten nicht widerlegen können, dass ihnen ein ärztliches Fehlverhalten mit gesundheitlicher Schädigung des Patienten vorzuwerfen ist.
Fest steht, dass der Dekubitus erst durch den Krankenhausaufenthalt entstanden ist. Zuvor waren keine für ein Druckliegegeschwür verantwortlichen Hautveränderungen beim Patienten festgestellt worden. Die Entstehung des Dekubitus wurde später von ärztlicher Seite dokumentiert. Nicht ersichtlich ist hieraus jedoch, ob es genügend Anweisungen zur Dekubitusprophylaxe gegeben hat.


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 26.11.2024, 22:02   #3
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
Standard

Zitat:
Zitat von der_andre Beitrag anzeigen
Hallo Florian,


gerade bei Anspruchsdurchsetzung mache ich alles schriftlich. Telefonieren ist m.E. immer schlecht da man nichts in Händen hält was man zur Beweisführung beibringen kann.


Das Heim ist jetzt erstmal in der Pflicht entsprechende Maßnahmen einzuleiten, bspw. in Form einer Antidekibutis Matratze um hier weitere gesundheitl. Nachteile zu vermeiden. Die Klinik würde ich ebenso ins Boot holen und die KV. Weiterhin wäre die Dokumentation der Klinik unabdingbar. Sollte die keine Dekubitusprophylaxe nachweisen können hat ein FA schonmal bessere Karten Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen (siehe Urteil vom 23. Dezember 2011 – 9 O 364/08).


Laut Gericht habe die Beweislastumkehr hin zu den Beklagten nicht widerlegen können, dass ihnen ein ärztliches Fehlverhalten mit gesundheitlicher Schädigung des Patienten vorzuwerfen ist.
Fest steht, dass der Dekubitus erst durch den Krankenhausaufenthalt entstanden ist. Zuvor waren keine für ein Druckliegegeschwür verantwortlichen Hautveränderungen beim Patienten festgestellt worden. Die Entstehung des Dekubitus wurde später von ärztlicher Seite dokumentiert. Nicht ersichtlich ist hieraus jedoch, ob es genügend Anweisungen zur Dekubitusprophylaxe gegeben hat.


VG
der_andre
Hallo der_andre, vielen Dank für Deine Antwort!


Zu Deinen Anmerkungen: Entlassungsbericht der Klinik liegt dem Betreuer wie gesagt vor > keine Rede von Dekubitus. E-Mail der PDL und Auszug aus der Pflegedoku des Pflegeheimes (nach Klinkentlassung/Rückkehr ins Heim, mit Hinweis auf Dekubitus, eingeleitetem Wundmanagement und Vermerk, dass im Entlassungsbericht Klinik kein Hinweis auf den Dekubitus zu finden gewesen sei) liegt dem BEtreuer ebenfalls vor.

Daraufhin wurde durch den Betreuer die GKV auf dem Postweg informiert mit o.a. Inhalt. Also (selbstverständlich) bereits alles verschriftlicht bis hierhin.

Die GKV möchte nun wie gesagt telefonieren, das ist der aktuelle Sachstand. MfG
Florian ist offline  
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Alt 28.11.2024, 13:57   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
Standard

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Was also nun? Bereits jetzt Beratungshilfe beantragen und alles
weitere einen FA machen lassen?
Ja, dazu würde ich tendieren. Es stehen Behandlungsfehler bzw. ein Nichtbehandeln im Raum. Das sollte man nicht durchgehen lassen, zumal im Gesundheitswesen eine Krähe einer anderen selten ein Auge aushackt. Und es geht natürlich auch um Folgekosten und Schmerzensgeld.

mfg
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(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 28.11.2024, 14:21   #5
Routinier
 
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Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Ja, dazu würde ich tendieren. Es stehen Behandlungsfehler bzw. ein Nichtbehandeln im Raum. Das sollte man nicht durchgehen lassen, zumal im Gesundheitswesen eine Krähe einer anderen selten ein Auge aushackt. Und es geht natürlich auch um Folgekosten und Schmerzensgeld.

mfg
Hallo, danke für Deine Antwort! Ich habe heute mit der GKV ausführlich gesprochen. Natürlich ellenlange freundliche "Versuche", mir genau das, was Du schreibst ("eine Krähe" usw., sprich: "bringt alles meist nichts") "unterzujubeln".

Ich lasse es nun naklar (wie immer in solchen Fällen) durchlaufen, warte mal ab, was der MDK feststellt und dann ggf. Beratungshilfe usw. Vorher macht das wohl iwie keinen Sinn. Und bis dahin wird vermutlich der "natürliche" Kreis" sich geschlossen haben und alles einmal mehr im Sande verlaufen. "Scheiß was drauf" lautet wohl auch hier die Devise...Strafantrag wird sich dann vermutlich (> 3 Mon.) erledigt haben (ist m.E. eh nur hinderlich für evtl. SchE), bleibt die zivilrechtl. Geltendmachung von ein paar Euronen für Wundspüllösung und ggf. etwas SchE. Und dafür ein riesiger Rattenschwanz. Macht man's nicht, unterliegt man der "scheiß was drauf"-Mentalität und evtl. auch Pflichtverl., will man beides auch nicht, ich jedenfalls nicht. Naja, ist halt so MfG
Florian ist offline  
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Alt 28.11.2024, 23:42   #6
Routinier
 
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Beiträge: 1,943
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Strafantrag verläuft bei sowas meist im Sande, weil der Verantwortliche nicht ermittelt werden konnte.
Mächschen ist offline  
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Alt 29.11.2024, 09:05   #7
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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Ja, ist meist für den Rest auch eher hinderlich. Und wenn doch ein Verantwortlicher ermittelt werden kann, dann kommt erfahrungsgemäß meist (manchmal doch!) trotzdem nichts bei herum. Dann konnte man nicht, sollte man nicht oder was weiß ich. Und manchmal lässt sich ein Dekubitus eben auch einfach nicht verhindern (ich weiß, da gehen die Ansichten auseinander).

Jedenfalls: Die betroffene Klinik (und der Verbund, dem sie angehört) hatte in den verg. Monaten ohnehin schwer Not, die Zimmer und OP-Säle zu reinigen, wg. Personalmangel. Das wird dort in der Pflege kaum besser sein. Wobei in diesem Fall ja ein wenig mehr dahintersteht, schließlich wurde die Sache mit keinem Wort im Bericht erwähnt, einfach Pflaster drauf. Und im Heim bei Entlassung dann Alarm, klar. Hinterher wären die es gewesen...Abgerechnet hat die Klinik übrigens bei einem vorherigen stat. Aufenthalt des Klienten (kurz vorher) einen Dekubitus, wie mir die GKV tel. mitteilte. Auch im damaligen Bericht wurde jedoch nichts erwähnt. Also so ganz sauber ist das hier mal wirklich nicht gelaufen. Naja, mal schauen. MfG

Geändert von Florian (29.11.2024 um 09:16 Uhr)
Florian ist offline  
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Alt 03.12.2024, 16:10   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Ich lasse es nun naklar (wie immer in solchen Fällen) durchlaufen, warte mal ab, was der MDK feststellt und dann ggf. Beratungshilfe usw. Vorher macht das wohl iwie keinen Sinn. Und bis dahin wird vermutlich der "natürliche" Kreis" sich geschlossen haben und alles einmal mehr im Sande verlaufen.
In diesem Zusammenhang:
Ich hatte mal einen Fall von vermeintlich ärztlicher Fehlbehandlung bzw. falscher Aufklärung
Ich beantragte dann Beratungshilfe, aber keine Chance.
Das Ganze schilderte ich natürlich auch der Krankenkasse, schließlich müssen die ja auch die für die Folgekosten aufkommen. Erstaunlicherweise hat dies dort anscheinend Niemanden interessiert. Eigentlich hätten die ja einen Anwalt ins Boot nehmen müssen.

mfg
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carlos ist offline  
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Alt 04.12.2024, 17:06   #9
Routinier
 
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Ort: Im Weserbergland (NRW)
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@carlos: Ja, den Eindruck (Desinteresse auf allen Kanälen) hatte ich auch. Aber, wie gesagt, Anfang des Jahres war es glaube ich, als in den Medien propagiert wurde, das Dunkelfeld von Fehlbehandlungen / PFlegefehlern usw. müsse aufgehellt werden Naja. Ich habe jedenfalls zwischezeitlich ausführlich mit dem Behandlungsfehler-SB der GKV telefoniert und ihm mitgeteilt, dass der Weg über den MDK, Gutachten usw. usf. nun angebracht erscheint, so wird es nun laufen. Dann mal weitersehen, bis der MDK eingeschaltet wurde und das Gutachten vorliegt wird der liebe Gott vermutlich alles geregelt haben, wie so oft...Zwar kann die GKV dann noch weitermachen, § 116 SGB X, wird sie aber vermutlich (bei mittlerweile recht gut verheiltem Dekubitus) wohl nicht, denke ich. Also alles Makulatur. Machste nix, fragense blöd nach (oder im Zweifel irgendein Angehöriger), machste was, stößte auf maximale Gleichgültigkeit, mitunter auf Genervtheit. Einmal mehr: Betreuer-Dödel! MfG Florian
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Alt 04.12.2024, 18:27   #10
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Aber mir stellt die GKV 100 Fragen, wenn ich mal wegen einer Verletzung beim Arzt war...
Mächschen ist offline  
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