Dies ist ein Beitrag zum Thema Dekubitus nach Klinikaufenthalt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Frage in die Runde: Leiert ihr bei einem aus der Klinik mitgebrachten Dekubitus i.d.R. ein MDK-Gutachten an?
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#1 |
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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Hallo zusammen,
Frage in die Runde: Leiert ihr bei einem aus der Klinik mitgebrachten Dekubitus i.d.R. ein MDK-Gutachten an? Folgender SV: Klient 78 J., kein Vermögen, Leistungsempf. SGB XII, lebt im Pflegeheim, zuletzt für vier Wochen in Klinik eingeliefert, dabei weitgehend bettlägerig, zwischenzeitlich konnte er sich noch zum Essen usw. auf die Bettkante setzen, dann wohl nicht mehr. Ohne Dekubitus in die Klinik, nun mit Dekubitus zurück im Pflegeheim. Heim (PDL) fand das naklar recht "blöd" ![]() Weiterer Hinweis: Im Entlassungsbericht der Klinik findet sich nichts zu einem erworbenen Dekubutis bzw. zu überhaupt einem solchen, entsprechend folgerichtig auch nichts zur Dekubitusbehandlung oder -prophylaxe. Nun ruft der MA der GKV nach drei Wochen an und fragt, was die Zielsetzung sei. Die stand aber ja bereits im initialen Schreiben, s.o. Ohne die Feststellung, ob ein Pflege- und/oder Behandlungsfehler vorliegt, kann die Zielsetzung ja vom Betreuer zunächst nicht weiter eingegrenzt werden, oder? So sehe ich es jedenfalls. Bislang sind in den mir bekannten ähnlich gelagerten Fällen, die Klienten allerdings immer vor Überprüfung durch den MDK verstorben und aus die Maus... Ich erinnere mich daran, dass vor einigen Monaten das Thema "Behandlungsfehler" vermehrt in den Medien war und dazu aufgerufen wurde, das Dunkelfeld zu erhellen. Möchte man das eigentlich wirklich? Was also nun? Bereits jetzt Beratungshilfe beantragen und alles weitere einen FA machen lassen? Normalerweise würde ich damit warten, bis mir eine Rückmeldung des MDK vorliegt, macht ja auch nicht so recht Sinn vorher. Klar, das MDK-Gutachten wäre insofern nicht verbindlich und man könnte trotzdem..., würde ich aber aller Voraussicht nach nicht. MfG von Florian Geändert von Florian (26.11.2024 um 17:19 Uhr) |
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#2 |
Club 300
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 329
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Hallo Florian,
gerade bei Anspruchsdurchsetzung mache ich alles schriftlich. Telefonieren ist m.E. immer schlecht da man nichts in Händen hält was man zur Beweisführung beibringen kann. Das Heim ist jetzt erstmal in der Pflicht entsprechende Maßnahmen einzuleiten, bspw. in Form einer Antidekibutis Matratze um hier weitere gesundheitl. Nachteile zu vermeiden. Die Klinik würde ich ebenso ins Boot holen und die KV. Weiterhin wäre die Dokumentation der Klinik unabdingbar. Sollte die keine Dekubitusprophylaxe nachweisen können hat ein FA schonmal bessere Karten Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen (siehe Urteil vom 23. Dezember 2011 – 9 O 364/08). Laut Gericht habe die Beweislastumkehr hin zu den Beklagten nicht widerlegen können, dass ihnen ein ärztliches Fehlverhalten mit gesundheitlicher Schädigung des Patienten vorzuwerfen ist. Fest steht, dass der Dekubitus erst durch den Krankenhausaufenthalt entstanden ist. Zuvor waren keine für ein Druckliegegeschwür verantwortlichen Hautveränderungen beim Patienten festgestellt worden. Die Entstehung des Dekubitus wurde später von ärztlicher Seite dokumentiert. Nicht ersichtlich ist hieraus jedoch, ob es genügend Anweisungen zur Dekubitusprophylaxe gegeben hat. VG der_andre |
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#3 | |
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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Zu Deinen Anmerkungen: Entlassungsbericht der Klinik liegt dem Betreuer wie gesagt vor > keine Rede von Dekubitus. E-Mail der PDL und Auszug aus der Pflegedoku des Pflegeheimes (nach Klinkentlassung/Rückkehr ins Heim, mit Hinweis auf Dekubitus, eingeleitetem Wundmanagement und Vermerk, dass im Entlassungsbericht Klinik kein Hinweis auf den Dekubitus zu finden gewesen sei) liegt dem BEtreuer ebenfalls vor. Daraufhin wurde durch den Betreuer die GKV auf dem Postweg informiert mit o.a. Inhalt. Also (selbstverständlich) bereits alles verschriftlicht bis hierhin. Die GKV möchte nun wie gesagt telefonieren, das ist der aktuelle Sachstand. MfG |
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#4 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#5 | |
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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![]() Zitat:
Ich lasse es nun naklar (wie immer in solchen Fällen) durchlaufen, warte mal ab, was der MDK feststellt und dann ggf. Beratungshilfe usw. Vorher macht das wohl iwie keinen Sinn. Und bis dahin wird vermutlich der "natürliche" Kreis" sich geschlossen haben und alles einmal mehr im Sande verlaufen. "Scheiß was drauf" lautet wohl auch hier die Devise...Strafantrag wird sich dann vermutlich (> 3 Mon.) erledigt haben (ist m.E. eh nur hinderlich für evtl. SchE), bleibt die zivilrechtl. Geltendmachung von ein paar Euronen für Wundspüllösung und ggf. etwas SchE. Und dafür ein riesiger Rattenschwanz. Macht man's nicht, unterliegt man der "scheiß was drauf"-Mentalität und evtl. auch Pflichtverl., will man beides auch nicht, ich jedenfalls nicht. Naja, ist halt so ![]() |
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#6 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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Strafantrag verläuft bei sowas meist im Sande, weil der Verantwortliche nicht ermittelt werden konnte.
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#7 |
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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Ja, ist meist für den Rest auch eher hinderlich. Und wenn doch ein Verantwortlicher ermittelt werden kann, dann kommt erfahrungsgemäß meist (manchmal doch!) trotzdem nichts bei herum. Dann konnte man nicht, sollte man nicht oder was weiß ich. Und manchmal lässt sich ein Dekubitus eben auch einfach nicht verhindern (ich weiß, da gehen die Ansichten auseinander).
Jedenfalls: Die betroffene Klinik (und der Verbund, dem sie angehört) hatte in den verg. Monaten ohnehin schwer Not, die Zimmer und OP-Säle zu reinigen, wg. Personalmangel. Das wird dort in der Pflege kaum besser sein. Wobei in diesem Fall ja ein wenig mehr dahintersteht, schließlich wurde die Sache mit keinem Wort im Bericht erwähnt, einfach Pflaster drauf. Und im Heim bei Entlassung dann Alarm, klar. Hinterher wären die es gewesen...Abgerechnet hat die Klinik übrigens bei einem vorherigen stat. Aufenthalt des Klienten (kurz vorher) einen Dekubitus, wie mir die GKV tel. mitteilte. Auch im damaligen Bericht wurde jedoch nichts erwähnt. Also so ganz sauber ist das hier mal wirklich nicht gelaufen. Naja, mal schauen. MfG Geändert von Florian (29.11.2024 um 09:16 Uhr) |
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#8 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
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Beiträge: 2,730
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Ich hatte mal einen Fall von vermeintlich ärztlicher Fehlbehandlung bzw. falscher Aufklärung Ich beantragte dann Beratungshilfe, aber keine Chance. Das Ganze schilderte ich natürlich auch der Krankenkasse, schließlich müssen die ja auch die für die Folgekosten aufkommen. Erstaunlicherweise hat dies dort anscheinend Niemanden interessiert. Eigentlich hätten die ja einen Anwalt ins Boot nehmen müssen. mfg
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#9 |
Routinier
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@carlos: Ja, den Eindruck (Desinteresse auf allen Kanälen) hatte ich auch. Aber, wie gesagt, Anfang des Jahres war es glaube ich, als in den Medien propagiert wurde, das Dunkelfeld von Fehlbehandlungen / PFlegefehlern usw. müsse aufgehellt werden
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#10 |
Routinier
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Beiträge: 1,943
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Aber mir stellt die GKV 100 Fragen, wenn ich mal wegen einer Verletzung beim Arzt war...
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