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Verweigerung der Medikamente - Patientenverfügung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verweigerung der Medikamente - Patientenverfügung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von K.Wagner Das Gericht kann auch den behandelnden Arzt zur Stellungnahme zu einem von dir gestellten Antrag (Genehmigung ...


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Alt 05.12.2024, 16:27   #11
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Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Das Gericht kann auch den behandelnden Arzt zur Stellungnahme zu einem von dir gestellten Antrag (Genehmigung der Behandlung) auffordern.
Da hat er RICHTIG Bock drauf.
Hallo K.Wagner,

Du hast einen gangbaren Weg gut dargestellt, würde ich viell. auch so machen. Recht klar vorhersehbar ist aber auch, dass der Hausarzt schreiben wird, die (sedierende) Medikation habe eine therapeutische Intention (hat sie naklar oftmals nicht) > Vorgang u.U. für den Rundordner, mangels FEM keine Genehmigung erforderlich. Oder das Gericht wird vorher den Gedanken eines Betreuerwechsels ins Spiel bringen (auch wenn allein der Arzt der Quertreiber ist), sollte weiterhin mangels Gespräch kein Einvernehmen zwischen Betreuer und Arzt hergestellt werden können. Habe das ein paar Mal in ähnlichen Konstellationen durch. Herrgötter mit weißen Kitteln gibt es immer noch, oftmals sind sie der Ansicht, nicht allein Medizin studiert zu haben. Es war schon spannend, wie so mancher Arzt versuchte, mir nonchalant Zusammenhänge aus der Jurisprudenz zu erklären. Für manch eine "Erläuterung" des ein oder anderen Medizinmannes fremdschäme ich mich noch heute

Aber egal, so wie von Dir beschrieben ist es durchaus händelbar! Will nur sagen: Am Ende Betreuer > Dödel! That's life...

MfG Florian
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Alt 07.12.2024, 16:43   #12
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Zitat:
Zitat von Lisa_90 Beitrag anzeigen
Der Hausarzt ignoriert mich komplett. Kein rankommen an den Mann.
Puh, was für ein Arsch.. mein Tipp wäre: lass dir einen Termin geben, nimm die KV-Karte vom Onkel und die PatV mit und lass dir das Behandlungsziel und eventuelle Konsequenzen erklären. Als gesetzliche Vertreterin trittst du an die Stelle des Patienten und hast den Anspruch auf Beratung.

Was schon vorgeschlagen wurde, habe ich persönlich als Bevollmächtigte der Oma auch gemacht: Als ich erfahren habe, dass sie abends ein sedierendes Medikament erhält - ohne dass dies mit mit kommuniziert war, habe ich einen Termin vereinbart.
Zum Hintergrund: ich wurde zuvor x mal aufgefordert, wegen der Corona-Imfpung einzuwilligen. Dies habe ich abgelehnt, weil Oma - obwohl dement - versteht, was und wozu Impfungen sind. Knackpunkt: entweder ist sie nach Ansicht des Arztes einwilligungsfähig oder nicht. Habe dem Arzt also erklärt, dass wennn sie nicht einwilligungsfähig ist und er mich nicht fragt, die Medi-Gabe eine Körperverletzung ist. Er hat sich die Erläuterungen so durch den Kopf gehen lassen und wurde ein bisschen blaß. "Juristisch betrachtet haben Sie wohl recht.. aber wenn ich jedes Mal die Angehörigen frage.." Nee, nicht mich als Enkelin. Als gewillkürte Vertreterin (=Bevollmächtigte). Seither haben wir ein, sagen wir mal, professionelles Verhältnis.

Zitat:
Zitat von Lisa_90 Beitrag anzeigen
Als ich mit ihm die Patientenverfügung ausgefüllt habe, habe ich ihm alles in einfachen Sätzen erklärt und meiner Meinung nach, konnte er die Tragweite verstehen.
Dann reicht das: für die PatV genügt Einwilligungsfähigkeit. Geschäftsfähig muss man nicht sein.

Zitat:
Zitat von Lisa_90 Beitrag anzeigen
Ich habe bisher nur mit Mühe die Arztberichte aus Krankenhäusern erhalten. Sie verfrachten ihn wegen jeder Kleinigkeit dahin. Und ein Arzt meinte, wenn er sterben will, ist das doch in Ordnung. Warum soll man ihm Medikamente aufzwingen.
Naja, es ist ja noch keine Palliativsituation. Das Heim sichert sich natürlich ab, wenn der Arzt nicht so schnell kommen kann (könnte man denn einen Wechsel machen?). Klar kann jemand, der die Tragweite versteht, nicht zu Medis gezwungen werden - das ist aber gerade der Knackpunkt!
Forenfuchs ist offline  
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Stichworte
medikamente, patientenverfügung, verweigerung, wille

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