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Verweigerung der Medikamente - Patientenverfügung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verweigerung der Medikamente - Patientenverfügung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forummitglieder, kurz zur Situation: Mein Onkel hat eine leichte Intelligenzminderung und ist seit fast 3 Jahren im Pflegeheim. ...


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Alt 03.12.2024, 16:10   #1
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Registriert seit: 31.03.2022
Beiträge: 8
Standard Verweigerung der Medikamente - Patientenverfügung

Hallo liebe Forummitglieder,

kurz zur Situation: Mein Onkel hat eine leichte Intelligenzminderung und ist seit fast 3 Jahren im Pflegeheim. Ich bin seine ehrenamtliche Betreuerin. Aufgrund von wiederkehrenden Entzündungen an den Beinen, Beinödeme und einem verdrehten Tages-Nacht-Rhythmus wurden ihm Medikamente verordnet.
Diese möchte er nicht nehmen. Es gibt auch eine Patientenverfügung, in dieser steht, dass er die Konsequenzen der Nicht-Einnahme in Kauf nimmt.
Es wurde meinerseits mit dem Pflegeheim gesprochen, dass sie ihm die Tabletten anbieten und wenn er diese nicht nimmt, dass das sein Wille ist. Die Patientenverfügung nehmen sie nicht an, da er eine leichte Intelligenzminderung hat.
Bei dem letzten Telefonat mit einer Pflegerin sagte diese beiläufig, dass sie ihm nun die Medikamente mörsern und in den Pudding mischen.
Wie ist da die rechtliche Lage?

Freue mich über Rückmeldungen.
Lisa_90 ist offline  
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Alt 03.12.2024, 17:17   #2
Stammgastanwärter
 
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Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 446
Standard

Moin

Hast Du die Gesundheitssorge? Dann bist Du durch das Heim an den Vorgängen zu beteiligen und Du hast - zusammen mit dem behandelnden Arzt - über die Behandlung zu entscheiden.
Nebenbei den Pudding würzen ohne Absprache mit / Genehmigung durch dich ist unzulässig und das solltest Du auch unmißverständlich kommunizieren.

Ein Patientenverfügung ist bindend, sofern der Verfasser beim Abfassen wusste, was er da beschließt. Es ist deine Verpflichtung, dies ggf. gegenüber Heim und Behandlern durchzusetzen.

Welche Medis bekommt er denn? Ödeme und verschobener Tag-Nacht-Rhytmus werden kaum mit der gleichen Pille behandelt.
Nimm auf jeden Fall Kontakt mit dem Arzt auf und lass dir den Mediplan geben und erklären. Der Arzt ist dir - Gesundheitsorge vorausgesetzt - zur Auskunft verpflichtet.

Fordere das Heim schriftlich auf, den dort vorliegenden Mediplan zu kommentieren auf die erhoffte Wirkung und insbesondere auf deren freiheitsentziehenden Charakter. Dies wäre dann durch das Betreuungsgericht zu prüfen und zu genehmigen. (Genau so reinschreiben).

Am Ende des Tages musst Du dir eine Haltung erarbeiten, ob Du das Vorgehen so unterstützt oder unterbindest. In beiden Fällen musst Du das mit dem Gericht kommunizieren.

Grundsätzlich gilt:
(1)
Eine Medikation gegen den Willen oder ohne das Wissen des Patienten ist eine Zwangsmedikation.
Zwangsmaßnahmen sind durch das Gericht zu genehmigen. Dazu gehört auch das Ruhigstellen eines Tag-Nacht-Verschobenen durch sedierende Medikamente (=Freiheitsentziehende Maßnahme)

Demgegenüber steht:
(2)
Notwendige Medis unerkannt im Pudding verabreicht zu bekommen - hoffentlich ohne tatsächliche Nebenwirkungen - kann durchaus eine Maßnahme sein, die Leiden vermeidet.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 03.12.2024, 17:47   #3
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Registriert seit: 31.03.2022
Beiträge: 8
Standard

Ja, ich habe die Gesundheitssorge.
Der Hausarzt hat noch nie auf Anrufe, Faxe oder Emails reagiert.
Er bekommt Medikamente, um das Wasser im
Körper auszuleiten, Antibiotikum gegen die Entzündungen in den Beinen und Schlafmittel für die Nacht.

Das Pflegeheim macht quasi, wie sie es für richtig empfinden, damit sie wenig Arbeit mit ihm haben. Er ist nicht der einfachste Mensch.

Danke für die ausführliche Antwort.
Lisa_90 ist offline  
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Alt 04.12.2024, 17:20   #4
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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Hallo Lisa 90,

ja, blöde Situation. Wenn Du alles richtig machen möchtest, dokumentiere das alles gut, Telefonate usw. usf, besorge Dir regelmäßig einen aktuellen Medikationsplan, bespreche Dich mit dem beh. Arzt. K.Wagner beschrieb das ja alles bereits ausführlich.

Am Ende wird es, so blöd es sich anhört, vermutlich niemanden interessieren. Trotzdem handelt es sich bei der "heimlichen" Gabe von bspw. sedierenden Medikamenten um einen nicht unerheblichen Eingriff, zum einen grds. der körperl. Unversehrtheit und zum anderen u.U. auch der Freiheit der Person. Wobei man das sicherlich bei Deinem Onkel differenziert betrachten muss. Ist er überhaupt noch in der Lage, sich grds. frei zu bewegen? Werden überhaupt sedierende Medikamente verabreicht (hört sich ja so an) und wenn ja, allein dazu, ihn ruhigzustellen oder zugleich zu einem umschriebenen therapeutischen Zweck? Das kann nur der Arzt beantworten. Sollte Letzteres der Fall sein und dies (jedenfalls mutmaßlich) im Sinne Deines Onkels liegen, so liegt u.U. gar keine FEM vor. Im Zweifel kannst Du das dann aber so auch dem Gericht mitteilen und der Richter soll das entscheiden.

Jedenfalls: Am behandelnden Arzt kommst Du (rechtlich sauber) nicht vorbei und v.a. er (eigentlich erst recht!) nicht an Dir. Das verstehen die Ärzte leider oft nicht, im Zweifel passiert ihnen ja auch nichts. Einem Arzt einen Behandlungsfehler oder gar eine widerrechtliche FEM durch Medikation nachzuweisen ist schlichtweg total schwierig. Erstmal wagt sich da kaum ein Betroffener, Betreuer, Angehöriger, sonstwer dran und wenn, dann gibt es viele weitere Hürden, auch in persona (SB bei der Krankenversicherung, Staatsanwaltschaft, Beratungshilfestelle beim Gericht u.v.a.). Es ist, sorry, zum kotzen...Und Du als (ehrenamtliche) Betreuerin musst Dir trotzdem einen Kopf machen. Guten Erfolg!

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 04.12.2024, 17:22   #5
Routinier
 
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Zitat:
Zitat von Lisa_90 Beitrag anzeigen
Die Patientenverfügung nehmen sie nicht an, da er eine leichte Intelligenzminderung hat. [...]
Wie ist da die rechtliche Lage?
So läuft das jedenfalls nicht, lass Dich vom Heim nicht für dumm verkaufen! Und v.a. lass Deinen Onkel nicht vom Heim "entmündigen", die ticken wohl nicht ganz frisch! Wobei ich natürlich nicht weiß, ob Dein Onkel insofern wirklich einwilligungsfähig ist bzw. bei Abgabe der Erklärung seinerzeit war. Hört sich allerdings erstmal so an! Weder eine leichte Intelligenzminderung noch eine Betreuung schließen das jedenfalls dem Grunde nach aus. Im Gegenteil gilt zunächst einmal die entgegenlaufende Regelvermutung, will heißen erstmal ist Dein Onkel einwilligungsfähig, alles andere müsste tragfähig begründet werden.
Florian ist offline  
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Alt 04.12.2024, 18:00   #6
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Beiträge: 8
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Danke für die Antworten.

Der Hausarzt ignoriert mich komplett. Kein rankommen an den Mann.

Ja, er bekommt abends sedierende Medikamente. Und tagsüber somatische. Ich muss ja sagen, dass es „in Ordnung“ wäre, wenn sie ihm die Abendmedikation in Pudding mischen. Da er ja auch gut schlafen soll. Aber alles andere finde ich nicht ok.

Ich habe im Heim immer den Eindruck, dass sie denken, dass ich so bin wie mein Onkel. Eine Pflegerin meinte mal „wie sie sind Ergotherapeutin und kennen sich da aus“

Als ich mit ihm die Patientenverfügung ausgefüllt habe, habe ich ihm alles in einfachen Sätzen erklärt und meiner Meinung nach, konnte er die Tragweite verstehen.

Mein Onkel sitzt im Rollstuhl, seine Hände kann er kaum noch einsetzen und ja, ist ein schwieriger Charakter. Aber das war er immer schon.


Ich habe bisher nur mit Mühe die Arztberichte aus Krankenhäusern erhalten. Sie verfrachten ihn wegen jeder Kleinigkeit dahin. Und ein Arzt meinte, wenn er sterben will, ist das doch in Ordnung. Warum soll man ihm Medikamente aufzwingen.
Lisa_90 ist offline  
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Alt 04.12.2024, 18:01   #7
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Jetzt ist mir noch was eingefallen.

Kann ich darüber entscheiden, welche Medikamente er bekommt und welche nicht?
Lisa_90 ist offline  
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Alt 04.12.2024, 18:55   #8
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Moin moin
Zitat:
Zitat von Lisa_90 Beitrag anzeigen
Kann ich darüber entscheiden, welche Medikamente er bekommt und welche nicht?
Ganz klare Antwort: Jein!


Du kannst im Prinzip schon darüber entscheiden. Aber welchen Erfolg hast Du damit und was passiert dann?
- Grundsätzlich übernimmst Du dann die Haftung für alles, was hinterher passiert und du hast keinerlei Schutz, wenn Deine Entscheidung nicht einmal vom Arzt unterstützt wird. Und jeder wird Dir für Deine Entscheidung ans Bein pinkeln wollen!
- Es ist noch lange nicht raus, ob sich irgendjemand an Deine Entscheidung hält! Der Arzt ist nicht an Deine Entscheidung gebunden und das Heimpersonal wird in medizinischen Fragen eher dem Arzt gehorden als Dir.


Wenn der Arzt Dich als Betreuerin noch nicht einmal anhören will und die Kontaktaufnahme verweigert, dann solltest Du ihm ganz rabiat zeigen, wo der Frosch die Locken hat: Biete ihm rechtliche Schritte und eine Anzeige bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer an, wenn er das gerne haben möchte. Er wird Dich deshalb nicht lieben, aber dafür respektieren, wenn Du das durchziehst.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.12.2024, 21:14   #9
Routinier
 
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Beiträge: 1,061
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Weine Anzeige bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer an, wenn er das gerne haben möchte. Er wird Dich deshalb nicht lieben, aber dafür respektieren, wenn Du das durchziehst.
MfG
Imre
Dann aber auch gleich volles Programm: Körperverletzung, Freiheitsberaubung > Strafanzeige. Vorher dann den Aufgabenkreis vom Betreuungsgericht erweitern lassen. Meist endet das aber im Hornberger Schießen, auch klar! Und: Es ist Dein Onkel und er soll ja auch noch ärztlich behandelt werden, daher würde ich das geordnet und mit Bedacht angehen. Sprich doch morgen direkt mal mit dem Betreuungsverein, der Dich berät und mit dem Betreuungsgericht. Dort wird man Dich gut beraten, hoffe ich. Und dann in Ruhe mal weiterschauen...


Und bevor Du irgendwelche Maßnahmen gg. Arzt und/oder Heim in Betracht ziehst, bitte alles dokumentieren. Der Arzt wird im Zweifel behaupten, mit Dir habe man nicht sprechen können oder sonstwas. Und das Heim wird vermutlich aalglatt mitziehen. Das würde weitere Nerven kosten, sei gewarnt. Seriös ist heute leider manchmal (und immer öfter) ein Fremdwort. Also am besten verschriftlichen soweit möglich.


Gibt es evtl. einen weiteren Hausarzt, der ins Heim kommt? Könntest Du den Hausarzt also kurzfristig wechseln? Aber auch das bringt oft Probleme mit sich, ich spreche da aus mehrfacher leidvoller Erfahrung. Alles nicht ganz so einfach. Evtl. wäre auch ein Verhinderungs- bzw. Ergänzungsbetreuer in dieser Sache denkbar. Will aber alles gut überlegt sein und ob das dann besser klappen würde...Imre schrieb ja schon etwas zu den Verquickungen Arzt/Heim usw. usf. Ich würde jedenfalls auch nichts überstürzen hinsichtlich der aktuellen Medikation, also bezügl. Deiner Frage
Zitat:
Kann ich darüber entscheiden, welche Medikamente er bekommt und welche nicht?
Ganz in Ruhe, auf einen Tag kommt es da sicherlich gerade nicht an.

MfG von Florian
Florian ist offline  
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Alt 05.12.2024, 08:43   #10
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Zitat:
Zitat von Lisa_90 Beitrag anzeigen
Kann ich darüber entscheiden, welche Medikamente er bekommt und welche nicht?
Nur eingeschränkt / Jein ( @Imre)

Der Arzt macht einen Behandlungsvorschlag und den kann der einwilligungsfähige Patient akzeptieren oder ablehnen. Wenn den Patient nicht einwilligungsfähig ist dann entscheidet ersetzend der Vertreter.

Du könntest Behandlung ablehnen, aber nicht den Arzt zu einer von dir gewünschten Behandlung zwingen.

Bei Uneinigkeit zwischen Arzt und Vertreter wird das Gericht auf Antrag hin deine Entscheidung bestätigen oder widerrufen. Auf jeden Fall wird das Gericht sich aber damit auseinandersetzten.

Froschlocken :
Schreibe als rechtlicher Vertreter des Patienten den Arzt an und fordere ihn höflich mit Fristsetzung auf, dir den Mediplan zu erläutern, insbesondere unter Berücksichtigung möglicher freiheitsentziehender Aspekte.
Wenn er weiterhin nicht reagiert Kopie an das Gericht mit der Bitte um Rücksprache über das weitere Vorgehen. Das Gericht muss dich in deiner Tätigkeit unterstützen und kann die möglichen (rechtlichen) Wege mit dir besprechen. Das Gericht kann auch den behandelnden Arzt zur Stellungnahme zu einem von dir gestellten Antrag (Genehmigung der Behandlung) auffordern.
Da hat er RICHTIG Bock drauf.

Am Ende hast Du planmäßig ein klares Bild von der Behandlung und ob das für dich Sinn ergibt (realistisch: ja), ggf. eine gerichtliche Bestätigung, dass Du richtig gehandelt hast und der Arzt hat auf dem Schirm, dass Du zu beteiligen bist.
Sowas schafft nicht unbedingt Freundschaften, aber Respekt.

Gerne vorher den Betreuungsverein dazu befragen. Die wissen i.d.R., wie die handelnden Personen (Gericht, Arzt) so ticken.
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medikamente, patientenverfügung, verweigerung, wille

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