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Krankenkasse Untätigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenkasse Untätigkeit im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine Krankenkasse hat die Kostenübernahme für einen neuen Rollstuhl verweigert. Ich habe im September per Fax Widerspruch eingelegt, Fax ...


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Alt 20.01.2025, 08:56   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
Standard Krankenkasse Untätigkeit

Hallo,

eine Krankenkasse hat die Kostenübernahme für einen neuen Rollstuhl verweigert. Ich habe im September per Fax Widerspruch eingelegt, Fax angeblich nicht erhalten. Zum Glück habe ich ein Sendeprotokoll, Widerspruch nochmals übersandt.

Seit November 2024 habe ich von der Krankenkasse trotz Erinnerung nichts mehr gehört.

Wie soll ich weiter vorgehen? Untätigkeitsklage?

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 20.01.2025, 09:03   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,468
Standard

Falls Du die Untätigkeitsklage noch nicht angedroht hast, mach das zuerst, kann schon helfen.

Ansonsten bleibt nur die Untätigkeitsklage.
Mächschen ist offline  
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Alt 20.01.2025, 10:22   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,253
Standard

Untätigkeitsklage, wenn über den Widerspruch binnen 3 Monaten nicht entschieden wurde, § 88 Abs. 2 SGG. Die Frist ist doch wohl bereits abgelaufen (tagesscharf, beginnt mit dem Eingang des Widerspruches beim Empfänger).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 29.01.2025, 10:21   #4
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
Standard

Moin,

ich lege Widerspruch nach wie vor klassisch per Übergabe-Einschreiben ein. Was genau dokumentiert denn das von Dir angesprochene Sendeprotokoll, genügt das im Zweifel tatsächlich zur Beweisführung? In Deinem Fall wird es jedoch sicherlich ausreichen und alles wird sich klären. Wenn die "Untätigkeitskarte" gezogen wird, klappt's nach meiner Erfahrung meist zeitnah. Ich habe gerade mal wieder der DRV Bund entsprechendes angekündigt, mal sehen. Rest wurde ja bereits gesagt.

MfG von Florian
Florian ist offline  
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Alt 29.01.2025, 11:32   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,468
Standard

Einschreiben ist zu teuer und zu unzuverlässig, lieber EGVP oder Fax
Mächschen ist offline  
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Alt 29.01.2025, 12:12   #6
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Einschreiben ist zu teuer und zu unzuverlässig, lieber EGVP oder Fax
Ja, da hast Du völlig recht! Meine Frage stellte mehr auf die Beweiskraft des angesprochenen "Sendeprotokolls" ab, was steht da drin, was wird tatsächlich damit ausgesagt? Wirklich der Eingang (wie HorstD schrieb) bzw. der Zugang des Inhaltes oder lediglich, dass man dort angebimmelt hat und ein Kanal geöffnet wurde? Aber das ist in diesem Fall viell. Kleinkrämerei, hier wird nun sicherlich alles laufen...MfG von Florian
Florian ist offline  
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Alt 29.01.2025, 12:43   #7
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,468
Standard

Ideal ist ein Sendebericht, der die erste Seite abdruckt in Verbindung mit dem Einzelverbindungsnachweis des ISP...
Mächschen ist offline  
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Alt 29.01.2025, 14:06   #8
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
Standard

Ah ja, das hört sich nach Zugang an. Ich dachte, da wäre nur die Uhrzeit, evtl. Sendebeginn und -ende oder sowas drauf vermerkt. MfG
Florian ist offline  
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Alt 29.01.2025, 19:03   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,389
Standard

Moin moin


Beim FAX ist Seite 1 dabei, und das Sendedatum mit Uhrzeit und ggf. Sendedauer.


Bei EBO ist in der Statusmeldung das Absendatumm mit Uhrzeit, das Eingangsdatum mit Uhrzeit und das Öffnungsdatum mit Uhrzeit angegeben. Ebenso auch welche Dateien alle als Anlagen mitgesendet wurden. Da ist EBO um vieles deutlicher als ein FAX.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.01.2025, 16:19   #10
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
Standard

Ich hatte nur nachgefragt, weil es ja auch "Faxprotokolle" gibt, die lediglich die Sendedaten (Uhrzeit) ausweisen, mehr nicht. Das könnte m.E. im Zweifel Probleme beim Nachweis des Zugangs geben. Wenn S. 1 mit abgedruckt ist (und der Inhalt bzw. zumindest Betreff nicht erst mit Seite 2 beginnt) wird's jedoch sicherlich passen, das meinte ich...MfG von Florian
Florian ist offline  
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