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Grober Schnitzer meinerseits? Fehlende AU bei Krankengeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grober Schnitzer meinerseits? Fehlende AU bei Krankengeld im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ganz toll. Die Krankenkasse gewährt kein Krankengeld, weil Ärztemangel herrscht und die ärztliche Versorgung in der Einrichtung nicht gewährleistet werden ...


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Alt 24.01.2025, 23:20   #11
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
Standard

Ganz toll. Die Krankenkasse gewährt kein Krankengeld, weil Ärztemangel herrscht und die ärztliche Versorgung in der Einrichtung nicht gewährleistet werden kann. Wer ist Schuld und soll in die Haftung genommen werden? Der rechtliche Betreuer.

Vor dem Ergreifen dieses Berufs kann man gar nicht mehr laut genug warnen.

In den beschriebenen Fällen würde ich die Ablehnung nicht akzeptieren.

Wenn eine Krankschreibung verspätet eingereicht wird, muss trotzdem Krankengeld gezahlt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Denn seit 2021 müssen die Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse melden.
Der Anspruch auf Krankengeld darf nicht ausgesetzt werden, wenn eine Folgekrankschreibung verspätet bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht wird. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. AZ: B 3 KR 23/22 R
https://www.tagesschau.de/inland/ges...ungen-100.html


Interessant auch die Ausführungen hier: https://ra-klose.com/leistungsspektr...kengeld-luecke
Ich würde argumentieren, dass es nicht in der Macht des Betreuten und seines rechtlichen Vertreters liegt, eine hinreichende ärztliche Versorgung im Gebiet der Rehaklinik herzustellen und dass von seiten des Versicherten alles Mögliche und Zumutbare getan wurde, um eine ärztliche Untersuchung in die Wege zu leiten, was aber leider aufgrund des Versorgungsnotstandes und weil der Betreute eben kein Notfall ist, sondern nur unfähig, selbst eine Praxis aufzusuchen und keine lebensrettende Behandlung, sondern nur einen Zettel braucht, misslang. Die Krankenkasse möge sich darum bemühen, mehr Kassenärzte im Zielgebiet anzusiedeln.
Garfield ist offline  
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Alt 25.01.2025, 00:33   #12
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 910
Standard

Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Ganz toll. Die Krankenkasse gewährt kein Krankengeld, weil Ärztemangel herrscht und die ärztliche Versorgung in der Einrichtung nicht gewährleistet werden kann. Wer ist Schuld und soll in die Haftung genommen werden? Der rechtliche Betreuer.

Vor dem Ergreifen dieses Berufs kann man gar nicht mehr laut genug warnen.

In den beschriebenen Fällen würde ich die Ablehnung nicht akzeptieren.

Wenn eine Krankschreibung verspätet eingereicht wird, muss trotzdem Krankengeld gezahlt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Denn seit 2021 müssen die Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse melden.
Der Anspruch auf Krankengeld darf nicht ausgesetzt werden, wenn eine Folgekrankschreibung verspätet bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht wird. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. AZ: B 3 KR 23/22 R
https://www.tagesschau.de/inland/ges...ungen-100.html


Interessant auch die Ausführungen hier: https://ra-klose.com/leistungsspektr...kengeld-luecke
Ich würde argumentieren, dass es nicht in der Macht des Betreuten und seines rechtlichen Vertreters liegt, eine hinreichende ärztliche Versorgung im Gebiet der Rehaklinik herzustellen und dass von seiten des Versicherten alles Mögliche und Zumutbare getan wurde, um eine ärztliche Untersuchung in die Wege zu leiten, was aber leider aufgrund des Versorgungsnotstandes und weil der Betreute eben kein Notfall ist, sondern nur unfähig, selbst eine Praxis aufzusuchen und keine lebensrettende Behandlung, sondern nur einen Zettel braucht, misslang. Die Krankenkasse möge sich darum bemühen, mehr Kassenärzte im Zielgebiet anzusiedeln.

Sehe ich jetzt erstmal ganz genaus. Ich würde da auch eher mal einen RA für Sozialrecht einschalten, als mir selbst üble Vorwürfe zu machen. Wie soll man eine AU besorgen, wenn erst eine Woche später eine Ärztin in das Heim kommt?


Ich betrachte den Fall mal von einer anderen Seite: Wenn beide in einer Pflegeeinrichtung und nach der Kurzzeitpflege vollstationäre Pflegefälle sind, kommt es doch jetzt erstmal auf den Sozialhilfeträger an, ob der wegen des eingestellten Krankengeldes kürzt. Übernimmt er dennoch alle Kosten, ist gar kein Schaden entstanden.



Das Krankengeld reicht in den meisten Fällen ja sowieso nicht zur Finanzierung des Pflegeplatzes oder übersehe ich da was?


Vielleicht ist das Faß ja auch nicht so groß, wie hier getan wird.
Michael77 ist offline  
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Alt 25.01.2025, 03:35   #13
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
Standard

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Ich betrachte den Fall mal von einer anderen Seite: Wenn beide in einer Pflegeeinrichtung und nach der Kurzzeitpflege vollstationäre Pflegefälle sind, kommt es doch jetzt erstmal auf den Sozialhilfeträger an, ob der wegen des eingestellten Krankengeldes kürzt. Übernimmt er dennoch alle Kosten, ist gar kein Schaden entstanden.
Naja doch, dem Sozialhilfeträger ist durch den Wegfall des vorrangigen Krankengeldes ein Schaden entstanden, den er dann geltend machen könnte.


Das setzt freilich ein Verschulden voraus, also Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Nun ist der Betreuer aber nicht der Sündenbock für den seit Jahren bekannten Ärztemangel in Deutschland. Sollte die Krankschreibung also allein daran scheitern, dass kein Vertragsarzt gefunden wurde, der bereit ist, den Betreuten in der Pflegeeinrichtung zu besuchen und ihn krankschreiben zu lassen, kann der Betreuer m. E. dafür nicht haftbar gemacht werden.
Pichilemu ist offline  
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Alt 25.01.2025, 03:52   #14
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 910
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Naja doch, dem Sozialhilfeträger ist durch den Wegfall des vorrangigen Krankengeldes ein Schaden entstanden, den er dann geltend machen könnte.


Das setzt freilich ein Verschulden voraus, also Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Nun ist der Betreuer aber nicht der Sündenbock für den seit Jahren bekannten Ärztemangel in Deutschland. Sollte die Krankschreibung also allein daran scheitern, dass kein Vertragsarzt gefunden wurde, der bereit ist, den Betreuten in der Pflegeeinrichtung zu besuchen und ihn krankschreiben zu lassen, kann der Betreuer m. E. dafür nicht haftbar gemacht werden.

Wie ich schrieb, geltend machen könnte. Das bleibt erstmal abzuwarten.
Michael77 ist offline  
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Alt 06.03.2025, 17:12   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 15
Standard

Falls es noch jemanden interessiert, am Ende ist es gut ausgegangen. Der Betreute (versichert bei DAK) war zwischenzeitlich in ungeklärter Versicherung und sein Rest - Krankengeldanspruch von ca. 70 Wochen war komplett verwirkt. Hatte dann mit einem Anwalt für Sozialrecht Kontakt, der sagte Widerspruch einlegen und dann klagen, zum Glück wurde dem Widerspruch direkt entsprochen und der Betreute bekommt wieder Krankengeld. Die Ansage von der DAK war, dass es beim nächsten Mal nicht so ausgeht.
Sihas ist offline  
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