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Grober Schnitzer meinerseits? Fehlende AU bei Krankengeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grober Schnitzer meinerseits? Fehlende AU bei Krankengeld im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, Ich bin Berufsanfänger seit August 2024 und habe im Dezember 8 neue Betreuungen übernommen + 2 Anfang Januar, insgesamt ...


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Alt 24.01.2025, 12:16   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 15
Standard Grober Schnitzer meinerseits? Fehlende AU bei Krankengeld

Moin,
Ich bin Berufsanfänger seit August 2024 und habe im Dezember 8 neue Betreuungen übernommen + 2 Anfang Januar, insgesamt jetzt 23. Die letzten Wochen bin ich ganz schön ins Rotieren geraten...und habe nun wohl auch Fehler gemacht. Es geht um 2 sehr kranke Betreute:


Betreuter A (AOK) war vom 03.12.2024 - 16.01.2025 im Krankenhaus und ist in desolatem Zustand in eine 90 km entfernte Kurzzeitpflegeeinrichtung gekommen. Am 23.01. war zum ersten Mal eine Hausärztin bei ihm und hat eine fortlaufende AU ausgestellt. Hier droht laut telefonischer Aussage der AOK ein Ruhen vom Krankengeld für ca. 1 Woche.
Betreuter B (DAK) war vom 02.10.2024 - 02.12.2024 im Krankenhaus und vom 02.12. - 13.01.2025 in einer neurologischen Reha. Auch er ist in eine weit entfernte Kurzzeitpflegeeinrichtung gekommen. Vor Ort wurde noch kein Hausarzt gefunden. Hier wird laut DAK das Krankengeld ruhen, bis eine AU vorliegt (das regel ich gerade).
Mir ist das Malör erst heute aufgefallen, ich dachte, wer so krank im System gespeichert ist...
Kann ich aus der Nummer noch rauskommen? Wenn nicht, muss ich das meiner Versicherung melden?
Beide haben noch Restanspruch auf AlG l, kann ich das ggf für die Ruhezeiten nachträglich beantragen?
Sihas ist offline  
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Alt 24.01.2025, 12:23   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
Standard

Zitat:
Zitat von Sihas Beitrag anzeigen
Betreuter A (AOK) war vom 03.12.2024 - 16.01.2025 im Krankenhaus und ist in desolatem Zustand in eine 90 km entfernte Kurzzeitpflegeeinrichtung gekommen. Am 23.01. war zum ersten Mal eine Hausärztin bei ihm und hat eine fortlaufende AU ausgestellt. Hier droht laut telefonischer Aussage der AOK ein Ruhen vom Krankengeld für ca. 1 Woche.
Warum hat das Krankenhaus da keine AU ausgestellt? Dürfen die m. W. bis zu einer Woche nach Entlassung. Das würde ja dann perfekt passen.


Zitat:
Zitat von Sihas Beitrag anzeigen
Betreuter B (DAK) war vom 02.10.2024 - 02.12.2024 im Krankenhaus und vom 02.12. - 13.01.2025 in einer neurologischen Reha. Auch er ist in eine weit entfernte Kurzzeitpflegeeinrichtung gekommen. Vor Ort wurde noch kein Hausarzt gefunden. Hier wird laut DAK das Krankengeld ruhen, bis eine AU vorliegt (das regel ich gerade).
Haben die dort bei der KZP-Einrichtung keinen Stammhausarzt, der alle Pfleglinge betreut? Etwas seltsam, dass es dort keinen Arzt geben soll.
Pichilemu ist offline  
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Alt 24.01.2025, 12:38   #3
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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Hallo,

ja, wie Pichilemu schrieb: Im ersten Fall (Entlassung 16.01.) könnte die Klinik bis einschl. 23.01.2025 attestieren, dort anfragen. Außerdem viell. rein vorsorglich die HÄin bitten, zumindest drei Tage rückwirkend die AU auszustellen, das ist möglich. Durchgehende AU scheint ja hier zweifelsfrei bestanden zu haben. Im zweiten Fall (Entlassung Rehaklinik 13.01.) könnte auch die Reha-Klinik sieben Tage attestieren, also bis einschl. 20.01. Rest müsste dann der Arzt, der in die KZP kommt, machen. evtl. mit einem Tag Lücke, wobei heute ja noch lückenlos (3 Tg. rückw.) möglich wäre. Da müsste es doch jmd. geben, sonst ruf' 116 117 MfG von Florian
Florian ist offline  
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Alt 24.01.2025, 13:36   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.01.2023
Ort: MV
Beiträge: 45
Standard

Hallo Sihas,

jetzt unabhängig von deiner Fragestellung:
Ich bin ehrlicherweise über deine Betreuungsanzahl gestolpert. Ich habe selbst erst im Dez 22 mit der Berufsbetreuung gestartet und weiß, dass man gerade am Anfang mit Anfragen überhäuft wird und dann auch tendenziell eher zusagt, wenn die Behörde anruft.

War das von dir so gewollt? Finde 23 Betreuungen innerhalb von knapp 5 Monaten wahnsinnig viel und kann mir tatsächlich vorstellen, dass du sehr am rotieren bist.

Nur mal als Tipp: ich habe anfangs auch alles angenommen, was mir angeboten wurde, weil ich aus Kostengründen natürlich auch Geld verdienen musste. Habe dann aber gemerkt, dass ich mich sehr übernommen hatte. Mittlerweile habe ich mich bei der Behörde auch positioniert, sage auch mal Betreuungsanfragen ab oder nehme nicht neu auf.

Bitte nicht falsch verstehen, man kann auch 23 Betreuungen in den wenigen Monaten gut hinbekommen. Ich habe aber auch Kollegen erlebt, die auch neu angefangen haben und innerhalb eines Jahres völlig ausgebrannt wieder aufgehört haben...

Viele Grüße...
SteffiHH ist offline  
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Alt 24.01.2025, 13:39   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 15
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Danke schonmal für eure Hilfe.


B hat jetzt eine rückwirkende Krankmeldung vom 21.01.. Die DAK hat ihn aber schon aus dem Krankengeld abgemeldet und angeblich kommt man an der Ruhezeit nicht vorbei. Entlassung von B war am 14.01., habe jetzt den Entlassungsbericht angefordert mit AU, dann ist er theoretisch abgedeckt. Aber die Krankenkassen sprachen am Telefon davon, das Datum der Feststellung wäre maßgeblich. Das gibt Papierkram. Wieder was gelernt.
Sihas ist offline  
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Alt 24.01.2025, 13:44   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 15
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@SteffiHH: Ja, das war so gewollt. Habe zu Januar mit einem Kollegen ein Büro angemietet und wollte das auch wirtschaftlich abgedeckt wissen. Stressmäßig bin ich noch im grünen Bereich und es wird eher besser, als schlechter. Der Fehler mit dem Krankengeld hätte mir nicht passieren dürfen. Aber den gleichen Fehler werde ich nicht nochmal machen.
Sihas ist offline  
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Alt 24.01.2025, 14:21   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 90
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Ich fürchte, du wirst aus der Nummer nicht rauskommen. Wenn die Betroffene nicht selbst in der Lage sind, sich um Ihre Krankschreibungen zu kümmern, wirst du das organisieren müssen. Auch wenn es keinen Hausarzt gibt, hätte man den kassenärztlichen Notdienst damit bemühen können, auch wenn das blöd für die ist.
Ich hatte auch erst einen Fall, da ist die Betreute nicht in der Lage, sich darum zu kümmern. Mit dem Heim abgesprochen, dass wir beide (!) den Arzt an die AU-Fortschreibung erinnern. Dann war ich einen Freitag mal nicht im Haus und am Dienstag ist mir aufgefallen das die AU fehlt. Das Heim kannste (meines Erachtens) nicht auf die Fortschreibung der AU verpflichten, so dass ich unsere Vermögensschadenhaftpflicht bemühen musste und diese auch ohne Diskussionen gezahlt hat.
Krankengeld-Fälle sind halt echt be.. bescheiden.
Suprarenin ist offline  
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Alt 24.01.2025, 17:21   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 36
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@Sihas: Ich muss schon sagen, Respekt für die Anzahl vo 23
Betreuungen. Hast Du da Cmputerprogramme laufen oder wie funktioniert das? Zumal seit die neuen Bestimmungen angelaufen sind,
für mich eine unvorstellbare Leistung.
arnod ist offline  
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Alt 24.01.2025, 18:09   #9
BBD
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo Sihas,
niemand kann von Dir erwarten, das Du solch komplizierte Regelungen wir die Übergänge ALG 1, Krankengeld etc. sicher kennst, und alle Fallstricke umgehst. Blick ich auch nicht, und ich bin lange dabei, immer durch.



Schreib die Kassen an, erkläre den Sachverhalt, und reiche AUs nach, wenn erlangbar.


Was anderes ist, wenn Du explizit aufgefordert wirst etwas einzureichen, und das dann nicht regelst.
Da gibts auch Rechtsprechung zu (zum Thema Sicherstellung der freiwilligen Weiterversicherung in der KV).


Aber soweit ich das sehe, hast Du ja nicht versäumt auf Anfragen zu reagieren, sondern die Vorgänge sind schlicht untergegangen.


vG
Martin
BBD ist offline  
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Alt 24.01.2025, 21:57   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
Zitat von Sihas Beitrag anzeigen
Danke schonmal für eure Hilfe.


B hat jetzt eine rückwirkende Krankmeldung vom 21.01.. Die DAK hat ihn aber schon aus dem Krankengeld abgemeldet und angeblich kommt man an der Ruhezeit nicht vorbei. Entlassung von B war am 14.01., habe jetzt den Entlassungsbericht angefordert mit AU, dann ist er theoretisch abgedeckt. Aber die Krankenkassen sprachen am Telefon davon, das Datum der Feststellung wäre maßgeblich. Das gibt Papierkram. Wieder was gelernt.
Ich habe bei meinem einen ehrenamtlichen Betreuten auch das Problem mit der fortlaufenden AU bei Krankengeldbezug gehabt. Es wurde in meinem Fall auch die AU nachträglich festgestellt, aber fortlaufend ausgestellt. Hier hat mir ein freundliches Telefonat mit der Sachbearbeiterin bei der KK (AOK) geholfen und ich konnte eine Einzelfallentscheidung zugunsten des Betreuten erwirken. Versuch es vielleicht auf diesem Wege.
1aFussel ist offline  
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