Dies ist ein Beitrag zum Thema KV über Sozialamt - freiwillige Versicherung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
eine Klientin von mir ist seit Jahren über das Sozialamt krankenversichert. Nun habe ich einen Antrag auf freiwillige ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 312
|
![]()
Hallo Zusammen,
eine Klientin von mir ist seit Jahren über das Sozialamt krankenversichert. Nun habe ich einen Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt welcher, nach telefonischer Nachfrage, abgelehnt wird mit der Begründung meine Klientin wäre noch nie pflichtversichert gewesen bzw. seit über 5 Jahren über das Sozialamt krankenversichert. DAs mit der Pflichtversicherung ist nicht ganz richtig , vor ca. 23 Jahren war sie kurz in einer Werkstatt beschäftigt und danach für ca. 1-2 Jahre im Bezug von Jobcenter-Leistungen. Wie dem auch sei: ist mein Verständnis von folgendem Text nicht korrekt ? Freiwillig versichert werden können: Personen, die in der Vergangenheit laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen und nie zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung versichert waren (innerhalb von sechs Monaten ab dem Jahresbeginn 2005). Ich sehe momentan den Wald vor lauter Bäumen nicht. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ? Vielen Dank !! Rose |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 312
|
![]()
Sorry, habe mich jetzt wieder auf " angemeldet bleiben" gesetzt wegen der Umlaute.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
|
![]()
Wovon genau lebt die Betreute denn derzeit?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 312
|
![]()
Hallo HorstD,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie ist 43 Jahre alt. |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
|
![]() Zitat:
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#6 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,302
|
![]() Zitat:
Das klingt ein wenig so , als sei deine Klientin überhaupt nicht wirklich krankenversichert, sondern gemäß §264 SGB V im Krankheitsfall abgesichert. Das bedeutet, das Sozialamt zahlt alle Kosten, und wickelt diese über eine GKV deiner Wahl ab. Es fallen auch die üblichen Zuzahlungen an. Man ist aber kein Mitglied der GKV. Die freiwillige "echte" gesetzliche Versicherung wurde vermutlich abgelehnt, weil deine Betreute die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt. Diese wären mindestens 24 Monate innerhalb vom 5 Jahren oder 12 Monate direkt vor dem Beginn einer möglichen freiwilligen Versicherung (siehe § 9 SGB V). |
|
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|