Dies ist ein Beitrag zum Thema Einstufung in Pflegegrad im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgender Fall:
Meine Klientin erfüllt die Voraussetzungen derzeit noch nicht, Leistungen der Pflegekasse zu beanspruchen.
Sie kommt in ein paar ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 120
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Folgender Fall:
Meine Klientin erfüllt die Voraussetzungen derzeit noch nicht, Leistungen der Pflegekasse zu beanspruchen. Sie kommt in ein paar Tagen aus der Reha und ich würde gerne feststellen lassen, ob sie in einen Pflegegrad "paßt". Muss ich da an das Sozialamt herantreten, damit das Gutachten in Auftrag gegeben werden kann? Hilfebedarf kann ich nicht einschätzen.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Nein, du beauftragst über die Pflegeversicherung den MdK. Zumindest dann, wenn sie pflegeversichert ist.
Aus deinem Posting geht jetzt nicht so ganz hervor, woran es hapert - am Versicherungsstatus oder an der Pflegebedürftigkeit. Ansonsten beantragst du beim Sozialamt Hilfe zu Pflege. |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin moin
Das Sozialamt hat Dir eine Begutachtung von Betreuten nicht zu erlauben. Das ist eine andere Baustelle. Es kann dich vielleicht dazu auffordern einen Pflegegrad zu beantragen. Das hat es hier einmal als grundsätzliche aufforderung für alle Betreuten, die EGH haben wollten. Allerdings ist das Sozialamt wieder im Boot, wenn Deine Betreuten in einem Heim leben. Du solltest dann dem Sozi von Dir aus mitteilen, dass ein Antrag auf Prüfung des PG gestellt wurde. Auch und erst recht bei Höherstufungsanträgen. Es gibt ganz miese Sozialämter die teurere Heimkosten erst ab der Meldung übernehmen wollen. Dann sind aber schon einige Schulden entstanden, weil der höhere PG ab Beantragung gilt. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 905
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Weshalb hat die Reha das nicht schon angeleiert?
So geht doch nur unnötig Zeit verloren, auch wenn der MDK an sich recht schnell kommt. Das Soz bescheinigt keine Pflegestufe, nur die Krankenkassen. |
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#5 |
Club 300
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 328
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Hallo,
an deiner Stelle würde ich an den soz. Dienst der Einrichtung herantreten und um entsprechende Einleitung einer Eilbegutachtung bitten. Der MD der Krankenkassen entscheidet dann nach Aktenlage vorläufig. Wenn deine Klientin wieder zu Hause ist wird in der Häuslichkeit überprüft in welchem Umfang Pflegebedarf vorliegt. VG der_andre |
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 120
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Vielen Dank für Eure Anregungen,
die Pflegekasse ist erst ab Juli 2025 zuständig, denn die Klientin ist durch eine Familienzusammenführung erst im Juli 2023 nach Deutschland gekommen. Leistungsvoraussetzung ist eine erforderliche Vorversicherungszeit. Das habe ich schriftlich. Die Reha hat keine Anregung zur Einstufung gemacht, weil es laut deren Aussage dazu kommen kann, daß dann die Reha nicht verlängert wird, was in diesem Fall nicht gut gewesen wäre. Hm, muß jetzt noch überlegen, wie es weitergehen kann. Klientin will nach Hause und dann schauen wir mal, wie sich mögliche Einschränkungen im Alltag bemerkbar machen.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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