Zitat:
Zitat von Suprarenin
Bevor der Richter das zu Gesicht bekommt wird aber ein Staatsanwalt schauen 
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...und den Kram (mangels Lust, Laune, Personal) einstampfen, nach vorangegangener pflichtgemäßer Prüfung naklar!
Zitat:
Zitat von AndreasLübeck
[...]
Ich frage mich, ob das Verhalten des Pflegedienstes nicht einer unterlassenen Hilfeleistung gleichkommt sowie einer Nötigung.[...]
Viele Grüße
Andreas
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Hallo AndreasLübeck, wenn dann dürfte hier eher eine KV durch Unterlassen zu prüfen sein, denke ich. Aber wie gesagt, das würde wohl leider allenfalls ein Hornberger Schießen. Spar' Dir die Mühen, evtl. AK-Erweiterung usw. usf.
Außerdem hast Du ja richtig festgestellt, Dein Klient hätte selbst unterschreiben können. Daran musst Du nicht denken, wie Du geschrieben hast, sondern das wäre der Regelvermutung entsprechend. Sprich: Der Pflegedienst hätte Dich gar nicht behelligen müssen, deren "Denkfehler". Also steht ja allenfalls der Vorwurf im Raum, der Pflegedienst habe nicht versorgt. Aber, wie gesagt, da wird aus den genannten Gründen wohl kein Schuh draus, jedenfalls kein strafbewehrter...
Pflegedienst kündigen, ja kann man machen, wenn man problemlos wechseln kann. Aber: Auch ein anderer Dienst hätte vermutlich ähnlich gehandelt, die gehen doch alle beim Stichwort "Betreuung" von einer Einwilligungsunfähigkeit aus, kennt man doch. Und wer weiß, viell. hast Du demnächst in anderer Sache dann trotzdem wieder mit denen zu tun. Kurzum: Bringt alle nix, denke ich.
MfG von Florian