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Pflegegrad aberkannt, keine Heimunterbringung möglich

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegegrad aberkannt, keine Heimunterbringung möglich im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Eine Kollegin von mir hat gerade einen Fall bei dem ein Pflegegrad zwei nach Krankenhausaufenthalt aberkannt wurde. Bei dem ...


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Alt 01.04.2025, 17:05   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
Standard Pflegegrad aberkannt, keine Heimunterbringung möglich

Hallo!
Eine Kollegin von mir hat gerade einen Fall bei dem ein Pflegegrad zwei nach Krankenhausaufenthalt aberkannt wurde. Bei dem Termin mit dem MDK sagte die begutachtende Person noch, dass auf jeden Fall ein Pflegegrad zwei herauskommen würde und es kam nachher das Gutachten und es wurden null Punkte erreicht. Problematisch ist, dass die betreute sich alleine zu Hause überhaupt nicht versorgen kann und absolut verwahrlost ist. Auch wenn sie kognitiv noch gut drauf ist und auch körperlich sonst nicht besonders viele Gebrechen hat. Hatte jemand so einen Fall schon einmal?
Ohne Pflegegrad ist nach meinem Wissensstand die Heimunterbringung gar nicht möglich, oder?
Ergänzend: die Frau möchte gern in ein Heim

Lieben Dank für eure Rückmeldungen schon einmal
ASS23 ist offline  
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Alt 01.04.2025, 17:18   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,743
Standard

Hallo,

möglich ist ein Heimaufenthalt schon - aber für Otto Normalbürger nicht bezahlbar.

Auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und ggf. fachanwaltliche Hilfe bei der Begründung in Anspruch nehmen. Viele Erstanträge werden oftmals erstmal abgelehnt und nach Widerspruch dann positiv beschieden. Ich hatte sogar schonmal einen Fall, da wurde der PG 2 2x abgelehnt und nach einem sozialgerichtlichen Verfahren (da auch der Widerspruch abgeschmettert wurde) dann sogar PG 3 gewährt.

Also: Hartnäckig bleiben, zumal in dem betr. Fall ja einiges mind. für den PG 2 zu sprechen scheint.

mfg

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 01.04.2025, 19:20   #3
She
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 64
Standard

Hallo carlos,
Ich bin Heim und nicht Betreuerin, und ich weiß, nur weil die vom MDK was sagen kann man trotzdem übele Überraschungen erleben.

Die Betreute ist kognitiv und körperlich fit genug. Warum sollte sie wirklich bedürftigen den Heimplatz blockieren? Ich fürchte du hast dir einfach einen Messi eingefangen?

Sprich mit dem Heim, evtl. existiert ein BI (Begutachtungsintrument) welches positiv für eine Einstufung spricht und für einen Widerspruch verwendet werden kann. Oder anderweitige Dokumentationen welche helfen könnten.

Hier nimmt kein Heim jemanden ohne PG auf. Denn weder die PK noch der Sozialhilfeträger ist dann verpflichtet anteilig Kosten zu übernehmen.
Grüße
She ist offline  
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Alt 02.04.2025, 07:39   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
Standard

Nun, ein Pflegegrad ist nicht dafür da, zu prüfen, ob jemand seine Wohnung sauber halten kann oder nicht. Ein Pflegegrad dient dazu, festzustellen, welchen Pflegebedarf eine Person hat.

Während der Corona-Zeit haben die Pflegekassen und der MD nach Aktenlage eingestuft und das ganze hat den Pflegekassen sehr viel Geld gekostet. Jetzt kommt die Rolle rückwärts: jetzt wird ganz genau geschaut, ob hier wirklich ein Pflegebedarf da ist, oder ob die Person sich alleine versorgen könnte. Für Medigabe und Verbandswechsel gibt es die Behandlungspflege auf Rezept vom Hausarzt. Aber da ist die Pflegekasse erst mal raus.

Wenn ein*e Betreute*r sich wie ein Wiesel in der eigenen Wohnung bewegen kann, sich selber den Popo abputzen kann und das Essen selbstständig zubereitet, dann ist auch keine Pflege nötig.

Ich erlebe es in letzter Zeit auch immer öfter, dass keine PG zugewiesen, Erhöhungen nicht gegeben und auch vorläufige PG wieder aberkannt werden.

Man kann Widerspruch einlegen, aber man braucht dazu eine wirklich gute Begründung.
mihema ist offline  
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Alt 02.04.2025, 09:56   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,774
Standard

Evtl ist der Ausgangsfall auch eher etwas nach § 70 SGB XII.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 03.04.2025, 13:01   #6
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 449
Standard

Zitat:
Zitat von ASS23 Beitrag anzeigen
Auch wenn sie kognitiv noch gut drauf ist und auch körperlich sonst nicht besonders viele Gebrechen hat.
... dann ist auch kein Pflegegrad zu rechtfertigen. Du kannst dir natürlich das Gutachten vornehmen und in den Widerspruch gehen, 27 Punkte stricken sich aber nicht von alleine.

Zitat:
Zitat von ASS23 Beitrag anzeigen
Ohne Pflegegrad ist nach meinem Wissensstand die Heimunterbringung gar nicht möglich, oder?
Ergänzend: die Frau möchte gern in ein Heim
PFLEGEheim geht nicht ohne Pflegegrad.
Eine Einrichtung der Eingliederungshilfe kann bei fehlender Selbstversorgungskompetenz durchaus in Frage kommen.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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heim pflegegrad aberkannt

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