Dies ist ein Beitrag zum Thema Gentypisierung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Kollegen,
ich brauche einen kurzen Rat:
Für einen Betreuten in einer Behinderteneinrichtung soll auf Veranlassung des Hausarztes eine Gentypisierung ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
|
Hallo Kollegen,
ich brauche einen kurzen Rat: Für einen Betreuten in einer Behinderteneinrichtung soll auf Veranlassung des Hausarztes eine Gentypisierung durchgeführt werden. Ich soll einwilligen. Hintergrund: Genetische Diagnostik zur Feststellung/zum Ausschluss einer Autoimmunerkrankung. Gibt es Erfahrungswerte? Werden rechtliche Probleme bezüglich der Einwilligung gesehen? Der Klient ist nicht einwilligungsfähig und auch nicht imstande, mit mir darüber adäquat zu sprechen. In den Kommentierungen/Lit. finde ich dazu nichts. Vielen Dank für Input, beste Grüße! Florian |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,966
|
Wo genau siehst du das Problem bei der Einwilligung?
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,206
|
Moin,
dazu ist doch eine Blutabnahme notwendig oder reicht eine Speichelprobe? Der Rest dürfte dann Laborarbeit sein. Wenn der Betroffene keine panische Angst vor Ärzten und/oder Spritzen hat, sehe ich keine Hindernisse. Du handelst ja nach ärztlichen Rat. Der Leuchtturm |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
|
Ja nee, soweit so gut. Ich dachte eher daran, ob bei der Gentypisierung wg. des besonders einschlägigen Eingriffs Besonderheiten hinsichtlich Aufklärung pp. zu beachten sind...
Ja genau, Blutentnahme, Labor, fertig. VG Florian |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 118
|
Darf ich fragen: Wozu ist diese Untersuchung gut? Also was wird sich der Hausarzt davon erhoffen?
|
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
|
Moin, wie gesagt
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 198
|
Ich wüsste jetzt nicht, was es da für Probleme geben sollte.
Es ist ja letztlich nur ein anderes Instrument zur Differenzialdiagnose. Und ja nicht mal ein Eingriff in dem Sinne, dass man davon einen Schaden nehmen könnte. Bei einem großen Blutbild würde sich die Frage ja denke ich auch nicht stellen. |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
|
Nee, klar. Es ging mir ja auch mehr um den Gedanken der genetischen "Entblößung". Für mich war das nun Neuland, über die Durchführung einer Gentypisierung hatte ich bislang noch nicht zu befinden. MfG Florian
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 198
|
Ja gut. Dafür gibt es ja die ärztliche Schweigepflicht. Unter der sich der Patient ja bisweilen wortwörtlich vor dem Hausarzt entblößt
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
|
Das ist ja nich das Ding. Es ging mir v.a. um den ganz grundsätzlichen (auch rechtlichen) besonderen Wesensgehalt einer Gentypisierung. Da wird ja nicht der hb oder das gamma-gt ausgewertet, sondern die genetischen Eigenschaften eines Menschen. Ein mehrdimensionaler Eingriff also, einerseits in die körperl. Unversehrtheit, wie hier ja von einigen auch angeführt wurde, und andererseits (und in besonderer Weise) auch ins APR. Sei's drum...VG Florian
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|