Dies ist ein Beitrag zum Thema Taxikosten im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bekomme vom Wohnheim eine Taxirechnung, da meine Betreute nach einem Zwischenfall in der Einrichtung in die Notaufnahme musste, ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 126
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Hallo,
ich bekomme vom Wohnheim eine Taxirechnung, da meine Betreute nach einem Zwischenfall in der Einrichtung in die Notaufnahme musste, sie wurde dabei leicht verletzt. Da es sich um eine nicht stationäre Aufnahme gehandelt hat, bekamen sie wohl keinen Krankentransportschein und musste ein Taxi in Anspruch nehmen. Ich sehe das aber nicht ein, da das Geld bei ihr eh so knapp ist. Gibt es eine andere Möglichkeit? Danke und liebe Grüße
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Berufsbetreuerin (Start 11/19) |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Was hat denn der Betroffene an Pflegegrad, Merkzeichen GdB & Co?
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 126
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Hallo, nur 50% ohne Merkzeichen.
Leider
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Berufsbetreuerin (Start 11/19) |
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich keine Krankenkassenleistung. Ausnahmen siehe § 8 der KTP-Richtlinien: https://www.g-ba.de/downloads/62-492...2024-12-17.pdf . Scheint hier nicht der Fall zu sein.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
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Warum hat das Wohnheim hier keinen Arzt in die Einrichtung holen lassen, entweder über die 112 oder (sofern nicht dringend) über den ärztlichen Notdienst/116 117?
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#6 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 910
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![]() Zitat:
Jeder andere muss auch zusehen, wie er ins Krankenhaus oder zum ÄBD kommt, zur Not auch mit dem Taxi. Dann muss man halt das Taxi zahlen. Je nachdem, wer den Zwischenfall ausgelöst hat, wäre aber hier schadenersatzpflichtig, wobei da ja in der Regel nichts zu holen ist. |
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#7 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 90
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Zitat:
Zitat:
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#8 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 910
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![]() Zitat:
Der Transportschein wäre aber genehmigungspflichtig gewesen, da die Behandlung im Krankenhaus ambulant erfolgt ist. Daher wäre das keine Lösung gewesen. |
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#9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 90
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Naja, wenn ein Arzt eine Einweisung ausstellt, ist das in der Regel nicht für eine ambulante Behandlung.. Eine ambulante Behandlung könnte ja eigentlich auch bis zum nächsten Werktag warten..
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#10 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
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![]() Zitat:
Wobei ich denke, wenn der Fall so dringend war dass der Betreute in die Notaufnahme musste, auch die 112 hätte kommen müssen. Das klingt ja für mich als hätte eine blutende Wunde akut versorgt werden müssen oder so, also keine Kleinigkeit für die man bis zum nächsten Hausarzttermin warten kann. Deshalb ist es für mich unverständlich wieso man dafür ein Taxi holt (der nicht für die Behandlung von medizinischen Notfällen ausgebildet ist) statt einen KTW/RTW. |
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