Dies ist ein Beitrag zum Thema Nochmal PKV + Rechnungen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
folgendes Problem: Betreuter ist in der PKV, Beitrag wird vom Sozialamt übernommen.
Bekommt Pflegewohngeld .....nun ist es so, ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 414
|
![]()
Hallo zusammen,
folgendes Problem: Betreuter ist in der PKV, Beitrag wird vom Sozialamt übernommen. Bekommt Pflegewohngeld .....nun ist es so, dass die Rechnungen der Ärzte etc. immer nicht voll von der PKV übernommen werden. Weiter hat er einen Eigenanteil von 1000€. Dieser wird anteilmäßig von den Rechnungen einbehalten. Problem: entweder zahle ich die Rechnungen mit der Problematik, dass Heimkosten nicht komplett bezahlt werden können oder ich zahle die Rechnungen nicht und Apotheke + Ärzte stellen ihre Dienste ein. Ich bin da in einer Zwickmühle ....Vermögen hat er keins. PWG wurde ja so berechnet, dass ihm das TG zur Verfügung steht aber das reicht nicht bezüglich der Deckungslücke. Jemand eine Idee, was ich machen kann? Basistarif geht auch nicht, da er keine SGB XII Leistungen bezieht sonder nur Pflegewohngeld. |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,838
|
![]()
Wieso bekommt er denn keine Sozialhilfe? Die Übernahme der KV-Beiträge (§ 32 SGB XII) IST doch Sozialhilfe. Die ungedeckten Kosten müssten über § 48 SGB XII laufen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 947
|
![]()
Meines Wissens trägt das Sozialamt KEINE Selbstbehalte.
Vielleicht hilft dieses hier? https://www.test.de/PKV-Standardtari...83838-5888972/ |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 | |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 414
|
![]() Zitat:
Er hat über 3000€ an Rente und die haben die Beiträge vom anrechenbaren Einkommen abgezogen und dann PWG berechnet. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,838
|
![]()
Das konnte man der Ursprungsfrage aber nicht entnehmen. Zum Selbstbehalt: der müsste m.E. dann aber auch vom Einkommen abgezogen werden, denn es steht ja dem Betreuten für die Heimkosten gar nicht zur Verfügung.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
#6 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
|
![]()
Seit wann ist der Betroffene in der PKV?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 414
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#8 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 966
|
![]()
Ich würde in dem Fall Hilfe bei Krankheit beantragen. Dann muss das Sozialamt den Rest der Rechnungen zahlen.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
|
![]()
Mal anders gesagt, ich würde das so angehen, ist ein Wechsel in die GKV möglich, z.B. über Familienversicherung?
Wenn nicht, ist der Betroffene bis 2008 in seine PKV gewechselt oder später... Hilfebedürftigkeit ist für den Wechsel in den Basistarif doch nur erforderlich, wenn man vor 2009 abgeschlossen hat, jünger als 55 ist und keine Rente o.Ä. bezieht oder habe ich das falsch verstanden? Derjenige wäre aber wohl im Standardtarif besser aufgehoben, müsste man im Einzelfall prüfen. |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|