Dies ist ein Beitrag zum Thema Leistungsnachweise Pflegedienst im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben.
Betreuter wird von einem ambulanten PD versorgt. Bisher hat er die Leistungsnachweise des PD selbst unterschrieben. Nach ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.05.2019
Ort: Thüringen
Beiträge: 8
|
Hallo ihr Lieben.
Betreuter wird von einem ambulanten PD versorgt. Bisher hat er die Leistungsnachweise des PD selbst unterschrieben. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt ist er gesundheitlich nun nicht mehr in der Lage, die Nachweise zu unterschreiben. Ich erhielt nun vom PD die Nachweise mit Bitte, diese zu unterschreiben, damit PD bei Pflegekasse abrechnen kann. Mein Problem: Ich kann die erbrachten Leistungen ja in keinster Weise nachvollziehen, ob diese überhaupt und in welchem Umfang erbracht wurden. Der Betreute kann sich natürlich auch nicht erinnern, wie oft der Pflegedienst kommt und was er macht. Ohne Unterschrift will die Pflegekasse nicht bezahlen. Ich habe Bauchschmerzen, die Nachweise zu unterschreiben und hier eventuell eine Falscherklärung abzugeben. Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass die Kasse auch ohne Unterschrift zahlen muss? Wie ist hier weiter vorzugehen? Vielen Dank für Eure Unterstützung. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.06.2025
Ort: Südhessen
Beiträge: 32
|
Schade das es hierzu keine Antworten gibt, die hätten mich auch sehr interessiert. Ich bin gerade in der selben Situation. Bei mit geht es zusätzlich um einen neuen Betreuten und ich habe auch keine Ahnung wann der Dienst da war. Der Betreute kann sich aufgrund seiner Demenz auch nicht erinnern. Zusätzlich frage ich mich ob ich das ohne Vermögenssorge überhaupt unterschreiben darf. Ich habe zwar die Erweiterung um Vermögenssorge beantragt, aber leider erwarte ich aufgrund der Weihnachts- und Urlaubszeit nicht das sich diesbezüglich in diesem Jahr noch etwas tut. Ich habe aber den Aufgabenbereich Organisation ambulanter Hilfen.
Außerdem muss die Versorgung durch den Pflegedienst dringend ausgeweitet werden. Dazu liegt mir mittlerweile ein Kostenvoranschlag vor. Darf ich das aber ohne Vermögenssorge überhaupt veranlassen? Telefonisch erreiche ich aktuell bei Gericht leider auch niemanden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
|
Das sagt die KI dazu - Leistungsnachweise in der Pflege dokumentieren erbrachte Leistungen für die Abrechnung mit Kostenträgern und müssen Datum, Leistungsumfang (Grundpflege, Behandlungspflege), Zeitaufwand und eine Bestätigung durch den Pflegebedürftigen enthalten
. Führt man sie digital über die Telematikinfrastruktur (TI), erfolgt die Erfassung per mobilem Gerät, mit personifizierter Anmeldung der Pflegekraft, direkter Anzeige für den Klienten und digitaler Unterschrift auf dem Gerät, was eine sichere Übertragung ermöglicht und die Effizienz steigert. Ab Dezember 2026 werden Leistungsnachweise für ambulante Pflegesachleistungen (SGB XI) verpflichtend digital geführt und über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) versendet. Kerninhalte eines Leistungsnachweises
Wichtige Frist
Alle Leistungsnachweise in der Pflege dokumentieren erbrachte Leistungen für die Abrechnung mit Kostenträgern und müssen Datum, Leistungsumfang (Grundpflege, Behandlungspflege), Zeitaufwand und eine Bestätigung durch den Pflegebedürftigen enthalten . Führt man sie digital über die Telematikinfrastruktur (TI), erfolgt die Erfassung per mobilem Gerät, mit personifizierter Anmeldung der Pflegekraft, direkter Anzeige für den Klienten und digitaler Unterschrift auf dem Gerät, was eine sichere Übertragung ermöglicht und die Effizienz steigert. Ab Dezember 2026 werden Leistungsnachweise für ambulante Pflegesachleistungen (SGB XI) verpflichtend digital geführt und über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) versendet. Kerninhalte eines Leistungsnachweises Pflegedienst- und Klientendaten: Name, Anschrift, Versicherungsdaten. Zeitraum: Der Monat, für den die Leistungen abgerechnet werden sollen. Leistungsumfang: Detaillierte Auflistung der durchgeführten Maßnahmen, z.B. Grundpflege (Körperpflege, An-/Auskleiden) oder medizinische Behandlungspflege (Blutzuckermessung, Kompressionsstrümpfe anziehen). Zeitaufwand: Die für jede Leistung benötigte Zeit. Bestätigung: Unterschrift des Pflegebedürftigen (oder seiner Vertretung) sowie der Pflegekraft. Führung: Papierbasiert vs. Digital (E-Leistungsnachweis) Papierversion: Pflegekraft dokumentiert auf einer standardisierten Liste/Tabelle vor Ort, der Klient unterschreibt am Monatsende. Elektronisch (ab 2026 verpflichtend): Mobile Erfassung: Pflegekraft loggt sich am mobilen Gerät ein, erfasst Leistungen direkt nach Erbringung. Zuordnung: Jede Leistung wird mit der Beschäftigtennummer der Pflegekraft verknüpft. Transparenz: Der Klient kann die Leistungen auf dem Gerät einsehen und digital bestätigen. Sichere Übertragung: Daten werden über die Telematikinfrastruktur (TI) und KIM an Kostenträger gesendet. Zweck Abrechnungsgrundlage: Ohne den Nachweis kann der Pflegedienst die Leistungen nicht mit den Pflegekassen abrechnen. Nachweis der Qualität: Belegt die tatsächliche Erbringung der vereinbarten Leistungen im geplanten Umfang. Wichtige Frist Ab dem 1. Dezember 2026 müssen alle ambulanten Pflegedienste Leistungsnachweise für SGB XI-Leistungen (Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen) elektronisch über die TI führen und abrechnen. Elektronischer Leistungsnachweis in der Pflege - Telekonnekt Was ist ein Leistungsnachweis in der Pflege? Ein Leistungsnachweis in der Pflege dient dazu, die erbrachten Pflegeleistungen gegen... Telekonnekt Elektronischer Leistungsnachweis - VRG GmbH Wie funktioniert der elektronische Leistungsnachweis? * Die Pflegekraft nutzt ein mobiles Endgerät, bei dem eine personalisierte A... VRG GmbH Was ist? Leistungsnachweise - Fortytools Der Leistungsnachweis beinhaltet in der Regel Angaben zum erbrachten Leistungsumfang, den erbrachten Zeitaufwand sowie eine Bestätigung Das beantwortet abe nicht deine Frage siehe nächste Antwort |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
|
Hallo, kann Dein Betreuter dann noch alleine wohnen ?
Pflegedienste müssen im Leistungsnachweis beurkunden und mit Handzeichen zeitnah bestätigen, welche Leistungen sie erbracht haben. Da in diesem Bereich nicht immer alles okay läuft ist Kontrolle angesagt. Du könntest einen Betreuungsdienst (Nachbarschaftshilfe usw.) bitten öfter mal nachzuschauen ob die Leistungen erbracht werden und wurden. Grade so laufen lassen geht nicht. LG Motzerella |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|