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Arzt degradiert mich als Unterschriftentante

Dies ist ein Beitrag zum Thema Arzt degradiert mich als Unterschriftentante im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein rechtlicher Betreuer berichtet über einen besonders schwierigen Fall: Ein betreuter Mann (Pflegegrad 5, querschnittsgelähmt ab dem Hals, geistig klar ...


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Alt 23.11.2025, 23:44   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 32
Böse Arzt degradiert mich als Unterschriftentante

Ein rechtlicher Betreuer berichtet über einen besonders schwierigen Fall:

Ein betreuter Mann (Pflegegrad 5, querschnittsgelähmt ab dem Hals, geistig klar und ansprechbar) lebt nach einem medizinischen Notfall seit mehreren Monaten in einer Beatmungs-Wohngemeinschaft in der Pfalz. Aufgrund seiner Situation muss er mehrfach täglich abgesaugt und überwacht werden.

In dieser Einrichtung häufen sich jedoch Probleme mit dem zuständigen Hausarzt. Dieser verweigert seit Wochen notwendige Blutuntersuchungen mit der Begründung, sie seien medizinisch nicht erforderlich – obwohl der Betreute bereit wäre, die Kosten privat zu tragen. Gleichzeitig beantragt der Arzt regelmäßig Hilfsmittel, über die weder der Betreute noch der Betreuer informiert werden. Viele dieser Anträge werden von der Krankenkasse abgelehnt, da kein tatsächlicher Bedarf besteht.

Hinzu kommt ein möglicher Interessenkonflikt: Der Hausarzt ist Miteigentümer des Gebäudes, in dem sich die WG befindet, und Teile des Pflegepersonals sind zugleich in seiner Praxis tätig.

Nach einer überstandenen Lungenentzündung im Frühjahr wurde beim Betreuten erneut ein Tracheostoma angelegt, obwohl er inzwischen selbständig atmen kann. Er möchte das Tracheostoma entfernen lassen, der Arzt lehnt dies jedoch strikt ab und verweigert auch eine Überweisung in eine spezialisierte Klinik zur Zweitmeinung.

Um den Patienten ruhigzustellen, verschrieb der Arzt Pregabalin (Lyrica), ein Medikament mit hohem Abhängigkeitspotenzial, das in manchen Bundesländern als freiheitsentziehende Maßnahme gilt. Nachdem der Betreuer kritisch nachfragte, wie die Gabe dieses Medikaments medizinisch begründet sei, wurde es abrupt abgesetzt – woraufhin sich der Zustand des Betreuten deutlich besserte.

Kurze Zeit später erhielt der Betreute stattdessen Cannabistropfen mit THC, die zwar helfen, aber regelmäßig in hohen Dosen verabreicht werden. Zudem ändern sich seine Medikamentenpläne fast wöchentlich, teils mehrfach innerhalb weniger Tage. Der Betreuer erhält kaum Einblick in diese Pläne und wird vom Arzt nicht in die medizinische Dokumentation einbezogen.

Der Betreute hat mehrfach den Wunsch geäußert, eine Zweitmeinung durch einen Lungenfacharzt oder in einer Thoraxklinik (z. B. Heidelberg oder Mannheim) einzuholen. Die Kliniken erklärten jedoch, dass hierfür eine Überweisung durch den Hausarzt erforderlich sei – die dieser verweigert. Ein Arztwechsel ist aufgrund der Beatmungssituation kaum möglich.

Der Hausarzt erklärte schriftlich, der Betreuer habe „nur zu unterschreiben“, medizinische Entscheidungen treffe er ausschließlich mit dem Patienten, da dieser einwilligungsfähig sei.

Mittlerweile fühlt sich der Betreute zunehmend vernachlässigt und ausgeliefert. Der Betreuer überlegt daher, sich an die zuständige Landesärztekammer zu wenden, um den Fall prüfen zu lassen – insbesondere wegen des Verdachts auf medizinisches Fehlverhalten, Interessenkonflikte und Missachtung der Patientenrechte.

Gesucht werden nun Hinweise, wie in einem solchen Fall weiter vorzugehen ist, und an welche Stelle eine formelle Beschwerde am sinnvollsten gerichtet werden sollte.
Lücke ist offline  
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Alt 24.11.2025, 01:00   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Die zuständige Ärztekammer wäre tatsächlich auch mein Vorschlag gewesen. Das ist ein astreiner Interessenkonflikt, wie er in einer ärztlichen Beziehung nicht auftreten darf.


Wer finanziert die Beatmungs-WG eigentlich? Die Pflegekasse? Evtl. auch mal dort anklopfen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 24.11.2025, 01:12   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 32
Standard

Die Krankenkasse übernimmt sämtliche Kosten. Im Gegensatz zu einem klassischen Pflegeheim hat der Betroffene hier einen eigenen Miet- bzw. Untermietvertrag.

Das Sozialamt trägt die sehr hohe Miete von rund 900 €, während die Krankenkasse die sogenannte „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung finanziert – mit knapp 25.000 € monatlich, auch wenn diese Betreuung in der Praxis deutlich eingeschränkt ist.

Im Gegenzug erhält der Betroffene kein Taschengeld mehr, sondern reguläre Leistungen, was für ihn zumindest finanziell von Vorteil ist.

Viele Grüße
Lücke
Lücke ist offline  
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Alt 24.11.2025, 11:37   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 487
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Zitat:
Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
Nach einer überstandenen Lungenentzündung im Frühjahr wurde beim Betreuten erneut ein Tracheostoma angelegt, obwohl er inzwischen selbständig atmen kann. Er möchte das Tracheostoma entfernen lassen, der Arzt lehnt dies jedoch strikt ab und verweigert auch eine Überweisung in eine spezialisierte Klinik zur Zweitmeinung.
Aus eigener (Fall)Erfahrung: In Pflege-WGs werden erhebliche Beträge umgesetzt, ohne dass damit unbedingt eine bessere Versorgung gewährleistet ist. Das Konzept geht auf, wenn Angehörige zur Alltagsunterstützung da sind, ansonsten passiert nicht viel.
In meinem Fall haben wir dann eine Verlegung in eine Fachpflegeeinrichtung durchgeführt und - o Wunder - die Beatmung war nach 3 Wochen Geschichten. Ein paar Monate später ging es dann in eine EGH-WG.
Das wird hier nicht möglich sein, aber das Entfernen des Tracheostoma wäre schon ein deutlicher Gewinn an Lebensqaualität.

Wer ein großes Interesse an Aufklärung haben könnte ist die Kranken- und Pflegekasse, die zahlen gerade jeden Monat 5stellig. Lass doch mal eine Pflegeberatung vor Ort durchführen. In meinem Fall war die Kasse sehr engagiert.

Zitat:
Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
Dieser verweigert seit Wochen notwendige Blutuntersuchungen mit der Begründung, sie seien medizinisch nicht erforderlich.
Sind sie nun notwendig oder nicht?

Freie Arztwahl? Wechsel möglich?
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist gerade online  
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Alt 24.11.2025, 21:50   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin


Sich an die Ärztekammer zu wenden ist das eine.
Wenn die Kranken- und Pflegekassen sich bei der Meldung nicht engagieren, ist das deren Problem, weil sie die großen Kosten tragen müssen.


Eine weitere Möglichkeit ist es, sich an die Kassenärztliche Vereinigung zu wenden, die durchaus auch am Geldhahn des Arztes drehen kann. (Die Ärztekammer ist da m.W. eher für die ärztliche Berufsethik zuständig)


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.11.2025, 23:11   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 32
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In einem aktuellen Betreuungsfall sind die angeforderten Blutwerte medizinisch gut begründet.
Der Betroffene nimmt Pantoprazol, wodurch die Aufnahme bestimmter Nährstoffe beeinträchtigt werden kann – insbesondere Vitamin B12, B3 und B6. Aus diesem Grund sollten diese Werte regelmäßig kontrolliert werden.

Ein anderer Arzt hatte zuvor bereits einen Vitamin-D3-Mangel festgestellt. Der derzeitige Hausarzt hat die Dosis jedoch reduziert und im Medikamentenplan vermerkt, dass die Einnahme beendet werden soll, sobald die Packung leer ist – ohne eine erneute Messung der Werte. Gerade in der Erkältungssaison treten beim Betroffenen immer wieder Infekte auf, weshalb das Absetzen ohne Kontrolle medizinisch fragwürdig erscheint.

Mehrere Fachärzte wiesen außerdem auf einen deutlichen Muskelabbau hin. In Kombination mit ausgeprägten Stimmungsschwankungen könnte dies auf hormonelle Veränderungen hindeuten. Daher sollen Testosteron, Östradiol, SHBG und Prolaktin überprüft werden. Endokrinologen verlangen meist genau diese Werte, bevor sie überhaupt einen Termin vergeben – der Hausarzt hält diese Untersuchungen jedoch für „unnötig“.

In ähnlichen Fällen konnten durch entsprechende Laborkontrollen und eine anschließende Testosteron-Substitution unter endokrinologischer Aufsicht deutliche Verbesserungen erzielt werden – ein Patient konnte sogar wieder laufen, nachdem sich Muskelkraft und Energie deutlich erhöht hatten.

Der PSA-Wert soll lediglich routinemäßig einmal jährlich überprüft werden.
Da der Betroffene mittlerweile über eigene Einkünfte verfügt, möchte er die Kosten für diese zusätzlichen Untersuchungen selbst tragen, in der Hoffnung, seinen Allgemeinzustand zu verbessern.


---


Die Krankenkasse wurde bereits kontaktiert und will nun einen internen Ansprechpartner benennen, der sich der Angelegenheit annimmt.
Lücke ist offline  
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Alt 25.11.2025, 00:16   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
In ähnlichen Fällen konnten durch entsprechende Laborkontrollen und eine anschließende Testosteron-Substitution unter endokrinologischer Aufsicht deutliche Verbesserungen erzielt werden – ein Patient konnte sogar wieder laufen, nachdem sich Muskelkraft und Energie deutlich erhöht hatten.

Ähm, ist dies denn bei deinem Klienten, welcher ab Hals abwärts querschnittsgelähmt ist, auch nur annähernd zu erwarten?


Ansonsten gibts sicher auch in der Pfalz Labore, die Privataufträge von Patienten annehmen.
Eine Freundin von mir mit ME/CFS ließ ihre Werte schon in den 2010er Jahren inkl. Blutentnahmen zu Hause, so bestimmen.
Leider kann ich sie nicht mehr fragen.


Nach bisschen googeln fand ich z.B. https://www.meindirektlabor.de/ oder eine Suche via Jameda oder alternativ Doctolib etc.


Viel Erfolg!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 25.11.2025, 01:17   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 32
Standard

Ein Arzt in der Klinik sagte vor 6 Monaten, dass seine Lungenmuskulatur so schwach ist, dass er es nicht ohne Beatmung schafft.

Betreute hält dies für eine Lüge und sagt er kann Husten aber eben nur noch schwer.

(Abbau der Muskulatur)

Direktlabor ist toll die kommen aber nicht in die Einrichtung.

Die dürfen das auch rechtlich nicht.
Lücke ist offline  
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Alt 26.12.2025, 14:50   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 32
Böse

In diesem Fall geht es wie folgt weiter

Der gesetzliche Betreuer beantragte Anfang Dezember die Herausgabe der Behandlungsakte für eine von ihm betreute Person, gestützt auf § 630g BGB (Patientenrechtegesetz) und § 10 der Berufsordnung der Ärzte.

Nach Eingang des Antrags kam es sofort zur Eskalation, denn der Arzt suchte nicht den Kontakt mit dem Betreuer, sondern ging direkt zum Betreuten und sagte sinngemäß, er werde sich gegen die Herausgabe der Akte wehren, diese nicht freigeben, und wenn der Antrag nicht zurückgezogen werde, stelle er die Behandlung vollständig ein.

Die Bezirksärztekammer wurde daraufhin kontaktiert, diese verwies darauf, dass der Arzt gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet ist, und empfahl erneut eine schriftliche Fristsetzung von zwei Wochen mit erneuter Beifügung der Betreuerurkunde.

Der Betreuer folgte dem und versand erneut das Schreiben mit Kopie der Urkunde, wobei zu erwähnen ist, dass die Originalurkunde dem Arzt bereits vor acht Monaten im Rahmen der laufenden Behandlung im Original vorgelegen hatte und bis zu diesem Zeitpunkt nie angezweifelt wurde – erst jetzt, nachdem der Antrag auf Akteneinsicht gestellt wurde, wird die Legitimation plötzlich durch den Anwalt des Arztes infrage gestellt.

Einige Tage nach dem neuen Antrag ging der Arzt erneut persönlich zum Betreuten und wiederholte, dass er im Falle einer weiteren Nachfrage die Behandlung sofort und vollständig abbrechen werde – diesmal wolle er nicht einmal mehr eine Grundversorgung sicherstellen, sondern sich ganz zurückziehen.

Der Betreute selbst äußerte sich gegenüber dem Betreuer deutlich, dass er sich massiv unter Druck gesetzt fühlt, das Verhalten des Arztes nicht mehr versteht und will, dass die Akte an den Betreuer herausgegeben wird.

Am 18.12 wurde die Betreuungsbehörde informiert, diese bestätigte dem Betreuer, dass eine Beendigung der ärztlichen Versorgung ohne Anschlussversorgung im laufenden Quartal nicht zulässig ist, ebenso wenig wie die Verweigerung der Akteneinsicht bei bestehender, ordnungsgemäßer Betreuungsvollmacht.

Am 23.12 – also einen Tag vor Weihnachten – ging dann ein Fax vom Anwalt des Arztes ein, mit dem die Behandlung nun endgültig eingestellt wurde, der Arzt werde nichts mehr verschreiben, keine Versorgung mehr leisten, sich vollständig zurückziehen – zu einem Zeitpunkt, zu dem keine neue Versorgung gesichert ist, kein neuer Arzt benannt werden konnte und viele Stellen geschlossen sind.

In dem Fax wird behauptet, die Legitimation des Betreuers sei zweifelhaft, weil nur eine Kopie der Urkunde vorliege, obwohl diese – wie gesagt – schon monatelang bekannt war.

Die Kostenübernahme für die Akteneinsicht sei ungeklärt, daher erfolge keine Herausgabe, gleichzeitig wird verlangt, den Original-Betreuerausweis per Post an die Kanzlei zu schicken.

Gleichzeitig enthält das Schreiben den ausdrücklichen Hinweis, dass keine Beschwerde bei der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung eingelegt werden soll. (Sonst wird der Betreuer verklagt)

Außerdem wird dem Betreuer unterstellt, er hätte angeblich behauptet, es würden Akten manipuliert – was nachweislich nie gesagt oder geschrieben wurde – bei weiteren „Unwahrheiten“ wolle man sich nun an das Betreuungsgericht wenden und die Entlassung des Betreuers beantragen.

Ebenfalls im Schreiben enthalten: die Information, dass der Arzt sich nun endgültig weigert, den Betreuten an die Thoraxklinik zu überweisen, obwohl dies vor sechs Monaten vom Arzt selbst zugesagt wurde, und der Betreute in gutem Glauben davon ausgegangen war, dort auf einer Warteliste zu stehen.

Die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung wird ebenfalls abgelehnt.

Besonders zynisch: Der Anwalt schreibt, dass das Fax mit der Mitteilung über die Beendigung der Behandlung „zeitlich ausreiche“, weil es ja noch vor dem offiziellen Beginn der Feiertage und damit fristgerecht eingegangen sei – was aber nichts daran ändert, dass der Betreute über die Feiertage ohne jegliche Versorgung bleibt.
Der Betreuer kontaktierte am 24.12 den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Dort zeigte man sich überrascht und betroffen, dass ein solcher Fall – insbesondere mit vollständigem Behandlungsabbruch ohne Anschlussversorgung – ausgerechnet unmittelbar vor den Feiertagen eskaliert.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Verhalten des Arztes rechtlich als unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) oder als Verletzung einer Garantenpflicht (§ 13 StGB i. V. m. § 323c StGB) zu werten ist. Denn mit dem Abbruch sämtlicher Versorgung bei einem schwerstpflegebedürftigen, beatmungspflichtigen Patienten – ohne jede Übergangsregelung oder Absprache mit neuen Ärzten – könnte eine erhebliche Gefährdungslage entstanden sein.

Zusätzlich stellt sich die Frage nach einem möglichen Verstoß gegen ärztliche Berufs- und Versorgungspflichten, etwa gemäß:

§ 7 MBO-Ä (Berufsordnung für Ärzte): Pflicht zur ärztlichen Versorgung, insbesondere bei Übernahme eines Behandlungsverhältnisses.

§ 627 Abs. 1 und 2 BGB: Sonderkündigungsrecht nur bei „wichtigen Gründen“ und nicht zur Unzeit.

Vertragliche Pflichten aus dem GKV-System: Weiterbehandlungspflicht bis zur Übernahme durch einen Nachfolger.

Eine entsprechende Beschwerde bei der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und ggf. Staatsanwaltschaft wäre naheliegend, um die berufs- und strafrechtliche Dimension prüfen zu lassen.

Bitte um IMPUT!
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Alt 26.12.2025, 16:46   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin


Nach Deiner Schilderung zu urteilen hat der Arzt so ziemlich alles falsch gemacht, was er nur falsch machen konnte und sich damit zum Abschuss freigegeben.
Ärzte können aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten gerne auch mal absolute Edel-Dreckspatzen sein.
Wenn er schon mit einem Anwalt herumstänkert, solltest Du auch auf die Suche gehen und einen für Dich bzw. Deinen Betreuten organisieren.




Dass der Anwalt erst einmal versucht auf Bauernfang und Laienschreck zu spielen, gehört zu seinem Handwerk. Du kannst Dich mal überraschen lassen, ob er seine juristisch-mentalen Flatulenzen mit etwas ernstahafterem untermauert oder sie zu einer ausgewachsenen juristisch-mentalen Diarrhoe steigert.


Die ganze Geschichte würde ich äußerst transparent halten und den kompletten bisherigen Ablauf präzise mit Daten und (wenn es geht) Belegen dem Betreuungsgericht, der Betreuungsstelle und natürlich dem selbstgesuchten, fachlich versierten RA zusenden.
Mit dem RA absprechen (nicht ob, sondern) wann die Ärztekammer und die kassenärztlichen Vereinigung ebenfalls die präzise Schilderung erhalten.


Einschüchtern lassen?
Nein Danke!


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
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Imre Holocher ist offline  
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