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Achtung: Rückwirkende Abrechnung von VHP ab 2026 deutlich gemindert!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Achtung: Rückwirkende Abrechnung von VHP ab 2026 deutlich gemindert! im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Verhinderungspflege: Antrag künftig nur bis Ende des Folgejahres möglich Bislang war es möglich, Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend ...


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Alt 25.11.2025, 00:30   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard Achtung: Rückwirkende Abrechnung von VHP ab 2026 deutlich gemindert!

Zitat:
Verhinderungspflege: Antrag künftig nur bis Ende des Folgejahres möglich

Bislang war es möglich, Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen. Das ändert sich jetzt:
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Ersatzpflege-Kosten nur noch bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden.
Beispiel: Wurde die Verhinderungspflege im Jahr 2025 durchgeführt, muss der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Damit entfällt die bisher großzügige Rückwirkungsfrist. Das Bundesministerium für Gesundheit möchte damit sicherstellen, dass Anträge zeitnah bearbeitet werden und Missbrauch verhindert wird. Für viele Familien bedeutet das allerdings: keine jahrelange Nachreichung mehr möglich. Wer die Leistung nicht rechtzeitig beantragt, verliert den Anspruch.
Quelle: https://flexxi.care/de/blog/pflegege...ge-antrag-2026


Diese deutliche Änderung ging fast an mir vorbei! Da bislang hier im Forum nichts berichtet/erwähnt wurde, möchte ich euch auf die anstehenden Änderungen hinweisen.


MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 25.11.2025, 13:42   #2
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 548
Standard

Aktueller Stand ist: Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen, aber der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen.
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
FFB ist offline  
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