Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Krankenversicherung bei JH FV Ausland im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Besser ging die Überschrift nicht.
- B. in der Jugendhilfe
- B. ist in der Familienversicherung
- Familie geht (wieder) ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,165
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Besser ging die Überschrift nicht.
- B. in der Jugendhilfe - B. ist in der Familienversicherung - Familie geht (wieder) zurück in die Heimat (EU Ausland) ohne B. Frage: wie ist der B. jetzt versichert? Noch über die Familien KV oder muss er sich jetzt freiwillig selbst versichern?
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung! |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,309
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Letzteres. Wobei die obligatorische Anschlussversicherung (eine Art unfreiwillige freiwillige Versicherung) eingetreten sein dürfte, § 188 Abs. 4 SGB V. Aber über das Erlöschen der Fam.versicherung müssen die hingewiesen werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
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Kann auch sein, dass der B in der ausländischen GKV versichert ist, dann muss das Formular S1 zur deutschen GKV.
Falls keine Absicherung vorhanden ist, freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. |
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