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Es geht wieder um GKV oder PKV

Dies ist ein Beitrag zum Thema Es geht wieder um GKV oder PKV im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wann genau soll der Betreute seinen Austritt erklärt haben? Die genannten Daten widersprechen sich. Es ist ganz wichtig, ob der ...


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Alt 10.04.2026, 07:41   #11
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Wann genau soll der Betreute seinen Austritt erklärt haben? Die genannten Daten widersprechen sich. Es ist ganz wichtig, ob der Austritt nach dem 1.8.2013 erfolgte. Er wäre ab dann nicht mehr wirksam, wenn der KK kein anderweitiger Nachweis vorgelegt wurde. Die KK ist dann also in der Beweispflicht.

Diese Regelung (obligatorische Anschlussversicherung), § 188 Abs. 4 SGB V, gilt aber erst seit 1.8.2013. Vorher ab 2007 gab es zwar schon eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung in der GKV (§ 5 Abs. 1 Nr 13 SGB V), die ab 2009 auch auf bisher nicht Versicherungspflichtige (wie Beamte und Gewerbetreibende) in der PKV ausgedehnt wurde (§ 193 VVG). Aber man konnte eben immer noch austreten mit der Begründung, man sei anderweit versichert, ohne das nachweisen zu müssen. Das hat sich 2013 geändert: https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/e...ntid=HI5488365

Deshalb als erstes das genaue Austrittsdatum erfragen. 2014 wäre super, dann wäre er die letzten 12 Jahre (ohne eigene Kenntnis) Versicherter nach § 188 Abs. 4 SGB V gewesen. Und bleibt es auch jetzt. Solange er Leistungen nach SGB II/XII bezieht, darf auch kein Ruhen des KV-Schutzes angeordnet werden (§ 16 Abs. 3a SGB V). Dieser Leistungsbezug muss der KV nachgewiesen werden.
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Horst Deinert

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Alt 14.04.2026, 13:24   #12
Forums-Geselle
 
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Laut Aok war er bis 27.1.2011 pflichtversichert. Danach nichts mehr. Dann wollte er wieder 2021 rein, und klar, dann wurde er abgelehnt, anscheinend hat er da die falsche Aussage getätigt, er wäre Privat versichert gewesen. Was aber nicht stimmt. Also, ich komme so nicht weiter und befürchte, ich muss jetzt zu einem Anwalt.
Von meinem B. bekomme ich weder eine vernünftige Auskunft, noch hat er brauchbare Papiere...denke die werden als Brennmaterial irgendwo geendet sein.
Schöner Fall :-(
Danke trotzdem für Eure Ideen
Nicole F. ist offline  
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Alt 15.04.2026, 14:21   #13
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Tja, die Leute erzählen den letzten Quatsch, um nicht irgendwelche Nachzahlungen leisten zu müssen („Lebenskünstler“). Jetzt muss es heißen: Erklärung an Eides Statt, dass zwischenzeitlich keine PkV bestanden hat. Beweisen kann es keiner, denn etwas das nicht war, ist nicht belegbar („Unmögliches kann nicht verlangt werden“, wussten schon die alten Römer, steht heute verklausuliert in § 275 BGB).
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Alt 15.04.2026, 17:57   #14
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Seit 2010 werden übrigens die Beitragsdaten der PKV an die Finanzverwaltung übermittelt, ich glaube aber nicht, dass dort so alte Daten noch vorliegen.
Mächschen ist offline  
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Alt 11.05.2026, 09:33   #15
Forums-Geselle
 
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Hallo Zusammen, kurzes Update, mein B. ist wirklich seit 2011 nicht mehr Krankenversichert!!!
Ich habe jetzt einen Anwalt gefunden, der sich diesem Fall annehmen wird (hoffe ich), ausserdem habe ich einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt bei Amtsgericht.
Ich kann nur hoffen, dass mein B. noch durch hält und nicht krank wird vorerst, oder noch schlimmer, wieder umfällt und ins Krankenhaus muss.
Der Anwalt meinte auch, ich habe alles versucht, was man so als Laie versuchen kann. Ich bin gespannt wie das ausgeht.
Grüße an Euch
Nicole F. ist offline  
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Alt 11.05.2026, 15:59   #16
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Beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II besteht Krankenversicherungspflicht! Entweder (Normalfall, § 5 Abs. 1 Nr 2a SGB V) in der GKV, ansonsten in der PKV (§ 193 Abs. 3 VVG). Es müsste hier wohl gegen die KK eine einstweilige Anordnung erfolgen; die Übernahme der Beiträge durch das JC ist ja dann gar kein Problem.
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Alt 13.05.2026, 21:47   #17
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Ich würde gerne hier allen Briefverkehr teilen, was mir da geschrieben wird von der GKV, der PKV und dem JC.
PKV sagt: ohne aktuelle Krankenakte volle Beitragsplicht, also 1100 Euro.
GKV sagt: der war bestimmt mal irgendwann nach 2011 bei ner PKV, also probier dort dein Glück, wir nehmen ihn auf keinen Fall.
Jobcenter sagt: Da können wir Ihnen nicht helfen, gehen Sie zu ner PKV, legen Sie vor das er JC Leistungen erhält!!!! Wenn das nicht hilft gehen Sie zu einem Ombudsmann!!!!!!

Leute, ich komme mir komplett ver.... vor!!! Da hilft auch Diskutieren am Telefon nicht mehr.
Ich werde nur im Kreis geschickt, und ich hoffe, ich bekomme jetzt einen Beratungsschein vom AG für einen Anwalt. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll.
Nicole F. ist offline  
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Alt 14.05.2026, 07:50   #18
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Also, der Normalfall ist die Versicherungspflicht in der GKV. Die müssten beweisen - und nicht nur einfach behaupten - dass der Betreute in die PKV gewechselt ist. Dafür scheint es aber gar keine Beweise zu geben. Übrigens: wenn man künstlerisch tätig ist, ist man auch versicherungspflichtig; in der Künstlersozialversicherung. Gehört zur GKV. Mein Rat: Beratungs- und PKH mit Hilfe des JC-Bescheides und dann mit FA für Sozialrecht einstweilige AO gegen die GKV.
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Geändert von HorstD (14.05.2026 um 12:52 Uhr)
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Alt 30.07.2026, 16:48   #19
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...nämlich keine guten.
Nachdem ich einen Beratungsschein bekommen habe und einen Fachanwalt finden konnte für ein Beratungsgespräch ergibt sich, das mein B. wirklich ein sehr seltener und eigentlich garnicht möglicher Fall ist.
Um es nochmal zusammen zu fassen:
Selbstständig, einfach 2011 aus GKV ausgetreten, nie wieder in einer KK gewesen. Die letzte GKV nimmt ihn nicht mehr auf weil zu alt und quasi nicht mehr seit 2011 einbezahlt,
- die PKV nimmt ihn auch nicht ohne Gesundheitsprüfung, die er ohne Geld oder irgendwas bekommt, die haben ihn halt einfach auf 1100 Euro angesetzt;
-er läuft über Jobcenter Leistungen, die versichern ihn auch nicht (nicht unser Problem!! so haben die ungefähr gesagt),
-eine vorgezogene Rente greift auch nicht, weil die Jahre nicht erfüllt sind, kaum was eingezahlt.

Also Fakt ist, wenn selbst der Anwalt sagt, da kann man nichts machen ausser auf die regeuläre Rentenzeit 2029 zu hoffen. Leider ist er jetzt ins Krankenhaus gekommen, die sagen, er muss ins Pflegeheim!!!!!
Ich habe in meiner Not das Sozi angeschrieben und hoffe, dass die KH Kosten übernommen werden.

Habt Ihr sowas schon mal gehört oder erlebt???
VG Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 30.07.2026, 17:10   #20
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Ich habe doch in den vorigen Posts begründet, warum die GKV zuständig ist. Da müsste ein Antrag -natürlich schriftlich - gestellt werden und gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen. Und gegen einen ablehnenden Bescheid die KK beim Sozialgericht verklagen, das Ganze am sinnvollsten mit Hilfe eines FA für Sozialrecht. Was war denn der bisherige für eine Schnarchnase? Hatte der keine Lust, einen Schriftsatz selbst zu formulieren? Die KI kennt natürlich keinen Fall, den es eigentlich nicht geben dürfte.
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Geändert von HorstD (30.07.2026 um 17:23 Uhr)
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