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Es geht wieder um GKV oder PKV

Dies ist ein Beitrag zum Thema Es geht wieder um GKV oder PKV im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend Zusammen. Ich habe mich hier durch gelesen, einige Fälle ähneln dem meinen, trotzdem komme ich nicht weiter und ...


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Alt 08.04.2026, 22:35   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 154
Standard Es geht wieder um GKV oder PKV

Guten Abend Zusammen.
Ich habe mich hier durch gelesen, einige Fälle ähneln dem meinen, trotzdem komme ich nicht weiter und benötige Eure Hilfe, vielleicht übersehe ich etwas.
Mein B.,64j alt, war seit ende einer Schreiner Ausbildung selbständig.
Letztes Jahr zuhause umgefallen, paar Tage im Krankenhaus, Betreuung eingrichtet, seit 4 Monaten habe ich ihn.
So. Es kam schnell raus, keine Krankenversicherung.Ich fasse jetzt sein Leben in Kürze zusammen.
Ledig. Laut Rentenversicherungsverlauf kaum Geld einbezahlt. große Lücken.
Mal hier und dort relativ kleine Beträge eingezahlt. War schon immer selbständig, bezeichnet sich gerne als "Lebenskünstler, von der hand in den Mund", der ja nie was gebraucht habe.
Er hat dann im Jahre 2003 seine Mitgliedschaft bei der AOK gekündigt. Und war seit dem nie wieder in einer Krankenversicherung.
Immer, wenn er mal einen Arzt brauchte habe er Bar bezahlt, oder dagegen gearbeitet als Handwerker. Jetzt im Alter, mit multiplen Beschwerden merkte er wohl doch, das eine KV ganz nett wäre und versuchte, selbst wieder in die GKV zu kommen. Genannte KV hat ihn abgelehnt, weil er dann schon über 55 war.
Mittlerweile habe ich für ihn BürgerGeld organisiert.
Aber ich bekomme keine KV, auch wenn in Deutschland Pflicht besteht. Die GKV sagt, nein, ist nicht unser Problem.
Also versuchte ich ihn in die PKV zu bekommen, die sagen: Lückenlose Auskunft, und Ärztliches Zeugnis, und da ich nicht Lückenlos liefern kann (er kann oder will keine Angaben machen, zuviele flüßige Substanzen; und ich bin mir ziemlich sicher, er hat auch einfach oft am Staat vorbei gearbeitet ,Messi Wohnung und keine Unterlagen vorhanden über irgendwas)
Also sagen die zu mir: ok, kostet im Monat 1188 Euro und ärztliches Zeugnis, was ich aber ja auch nicht vorlegen kann weil, ohne KV, kein Arztbesuch möglich.
Also ich dreh mich nur im Kreis, ich habe auch die Handwerkskammer gefragt, ob die mir weiter helfen können, aber die haben damit garnichts zu tun. Da habe ich ihn auch mittlerweile abgemeldet, da er seit gut 4 Jahren nichts mehr auf die Reihe bekommt.
Ich bin echt wie ein Drehkreisel, habe jetzt nochmal energisch an Ges.KV geschrieben und Jobcenter, das sich jetzt irgendwas bewegen muss.
Ich habe überall hartnäckig die Lage erklärt. Aber alle sagen, nö, nicht unser Problem.
Achja, der Krankenhaus Aufenthalt letztes Jahr hat 5000 Euro gekostet, Frage an Sozi und JC ob die das übernehmen: Nö.
Jetzt zahle ich kleine Raten ab. Und ganz ehrlich, ich weiß, es dauert nicht lange, bis er wieder umfällt. Sein langjähriger und sehr leidensfähiger Vermieter ist auch kurz davor ihm zu kündigen.
Was kann ich noch machen?
Ich sage Danke fürs lesen und Grüßle
Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 09.04.2026, 00:02   #2
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,221
Standard

Am besten die Klärung des Versicherungstatus an einen RA für Sozialrecht übergeben.
Michael77 ist offline  
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Alt 09.04.2026, 00:08   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 143
Standard

Nach §193 VVG muss eine private Krankenversicherung eine Person ohne anderen Versicherungsschutz in den Basistarif aufnehmen. Ausnahmen gibt es nur für ehemalige Mitlieder, die erhebliche Probleme gemacht haben, z.B. bei Betrug oder Bedrohungen gegenüber der Krankenversicherung. Das ist ja offensichtlich bei deinem Klienten nicht der Fall, da er zuvor noch bei der AOK war.


Also dürfen sie demnach gar nicht nach auf ein ärztlichen Zeugnis bestehen, zumindest nicht für den Basistarif.
MPock ist offline  
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Alt 09.04.2026, 03:46   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Doch doch auf ärztlicher Untersuchung und Gesundheitsfragen darf die Krankenversicherung auch im Basistarif bestehen, jedoch die Aufnahme und den Beitrag nicht davon abhängig machen, wird relevant, möchte man innerhalb der PKV wechseln.
Die ärztliche Untersuchung beauftragt die Krankenversicherung, wer bestellt muss auch zahlen.

Hier dürfte aber für eine PKV Vertragsfreiheit gelten, kein Aufnahmezwang weil letzte Versicherung eine GKV war und der Betroffene grundsätzlich in der GKV aufgenommen werden muss.
Bei den Vorerkrankungen wird er keine PKV bekommen.

Die Altersgrenze mit 55 gilt für PKV Versicherte, die versicherungspflichtig würden...

Oder war da etwas, das Du nicht weißt, wie z.B. PKV abgeschlossen und der Vertrag wurde wegen arglistiger Täuschung vom Versicherer erfolgreich angefochten?
Mächschen ist offline  
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Alt 09.04.2026, 14:29   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 154
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Doch doch auf ärztlicher Untersuchung und Gesundheitsfragen darf die Krankenversicherung auch im Basistarif bestehen, jedoch die Aufnahme und den Beitrag nicht davon abhängig machen, wird relevant, möchte man innerhalb der PKV wechseln.
Die ärztliche Untersuchung beauftragt die Krankenversicherung, wer bestellt muss auch zahlen.

Hier dürfte aber für eine PKV Vertragsfreiheit gelten, kein Aufnahmezwang weil letzte Versicherung eine GKV war und der Betroffene grundsätzlich in der GKV aufgenommen werden muss.
Bei den Vorerkrankungen wird er keine PKV bekommen.

Die Altersgrenze mit 55 gilt für PKV Versicherte, die versicherungspflichtig würden...

Oder war da etwas, das Du nicht weißt, wie z.B. PKV abgeschlossen und der Vertrag wurde wegen arglistiger Täuschung vom Versicherer erfolgreich angefochten?
Genau, PKV gibt mir garkeine andere Chance in den Basis Tarif zu kommen. Ohne Ärztliche Diagnosen, den vollen Preis. Trotz Bürgergeldbescheid.

Selbst wenn ich ihn bitten würde, freiwillig geht er nicht zum Arzt, wieso, aktuell geht es ihm doch gut.
Unabhängig davon habe ich 6 PKV`s mal angeschrieben, ich bekam nie Antwort, die D. war die einzige, die sich den Fall annehmen würde. Und bei denen ist er nicht bekannt, keine Vorkomnisse also.

Ich denke ich habe alles probiert, ich warte jetzt noch meinen letzten Brief ans Jobcenter ab, und wenn die wieder sagen, machen Sie mal, bleibt mir dann echt nichts anderes übrig und muss über einen RA gehen? Also ich "klage" jemand in die GKV? Das hört sich spannend an, ist nicht ironisch gemeint, nur, je nachdem wie lange das dauert, und er bräuchte wieder Hilfe, wer kommt denn für die Kosten auf? Das Krankenhaus freut sich wenn die hören, da ist jemand ohne KV. Ok, das gibt wieder eine private Rechnung, die niemand zahlt.

Gruß Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 09.04.2026, 14:46   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
Standard

Wovon lebt der Betreute zur Zeit? Wenn ALG 2, besteht Versicherungspflicht in der GKV, § 5 Abs. 1 Nr 2a SGB V. Zumal er letztmalig in einer GKV war. Die 55-Jahresgrenze spielt keine Rolle, er ist ja nie in der PKV gewesen. Also kein Wechsel.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 09.04.2026, 16:48   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 154
Standard

Er bekommt aktuell seit 3 Monaten jetzt Bürgergeld, davor hat er oft Leute angebettelt oder mal Werkzeug verkauft, oder von Erspartem gelebt, seit bestimmt 3 Jahre arbeitet er nicht mehr aufgrund seiner Problematik.
Ich setzte jetzt mal grob rein, was die GKV mir geschrieben hatte letztes Jahr:
-..war bis 2011 bei uns versichert.
-..ab 2021 haben Sie sich für eine PKV entschieden...
-..2024 haben Sie bei uns angefragt auf Wiederaufnahme, und wir haben dies abgelehnt.
Nach §5 Abs1 nr 13 SGB sind Personen versicherungspflichtig, die bei uns einmal gesetzlich versichert waren...allerdings geht aus Ihren Unterlagen hervor dass Sie zuletzt bei einer PKV versichert gewesen sind. Daher Ablehnung!!!!!

Ich habe jetzt heute noch mal fast eine Stunde mit der GKV telefoniert, die waren sehr bemüht, aber es gibt anscheinend in seinen damaligen eingereichten Unterlagen KEINEN NACHWEIS, dass er wirklich 2021 in einer PKV war. Also muss er diese Angaben fälschlicherweise gemacht haben.
So. Im Gegenteil, er hatte auch angegeben dass seine Werkstatt Insolvenz angemeldet hat. Also wovon sollte er dann Geld für eine PKV auch gehabt haben? Er hat kein einziges Versicherungskärtchen.

Jetzt kann ich folgendes machen. Ich stelle einen Antrag auf Nichtversicherung (so heißt das wohl), der wird wahrscheinlich wieder abgelehnt, dann soll ich Wiederspruch einlegen!! Ob das aber Erfolg haben wird bezweifelte die nette Dame von der Fachabteilung der GKV.

Also, das ist die Sachlage.
Nicole F. ist offline  
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Alt 09.04.2026, 20:16   #8
Gehört zum Inventar
 
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Da ist doch etwas faul, 2011 herrschte bereits Krankenversicherungspflicht und man konnte nur raus, wenn man anderen Versicherungsschutz nachweisen konnte.

Und 10 Jahre später soll eine unbekannte PKV nachgewiesen worden sein, wozu?

Der Sachverhalt bleibt rätselhaft.
Mächschen ist offline  
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Alt 09.04.2026, 20:41   #9
Forums-Geselle
 
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Ort: Bruchsal
Beiträge: 154
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Die besagte GKV sagt, erst ab 2014....also konnte man sich vor 2014 einfach von der GKV abmelden, und dann hat keiner danach gefragt wie es weiter geht, ob du versichert bist, bei wem und so weiter.
Ehrlich, das hat mir die Kasse am Telefon so gesagt.
Nicole F. ist offline  
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Alt 09.04.2026, 21:06   #10
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Also ich bin mir ziemlich sicher, dass es 2009 war, aber 2007 trat bereits die erste Stufe in Kraft.

Ich frage mich jetzt nur, wer muss was nachweisen in Bezug darauf, ob die letzte eine PKV oder GKV war...
Mächschen ist offline  
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