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Gesundheitssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitssorge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag Meine Betreuung wurde kürzlich genehmigt. Beantragt wurde sie von mir selbst - unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Dinge ...


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Alt 17.04.2026, 12:43   #1
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Registriert seit: 29.09.2025
Ort: München
Beiträge: 3
Standard Gesundheitssorge

Guten Tag


Meine Betreuung wurde kürzlich genehmigt. Beantragt wurde sie von mir selbst - unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Dinge gemacht werden dürfen zu denen mein Einverständnis vorliegt. Das wurde schriftlich so eingereicht und auch die Richterin hat bestätigt, dass nichts ohne mein Einverständnis gemacht wird.


Als ich in dem Ausweis „Gesundheitssorge“ gelesen habe, habe ich gedacht dies sei für Vereinbarungen von Arztterminen oder dergleichen. Dies Betreuerin hat dies verneint.


Eine Freundin sagte mir nun, dass dies Bedeutet, dass sie mich ohne mein Einverständnis einweisen darf.


Kann mich diesbezüglich jemand aufklären?


Vielen Dank!
Feen ist offline  
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Alt 17.04.2026, 13:23   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 287
Standard

Hi,

Gesundheitdsorge heißt dass dein Betreuer z. B. Sich darum kümmert dass du Krankenversichert bist und er kann wenn du nicht Einwilligungsfähig bist Behandelungen für dich zustimmen oder ablehnen, aber immer Nur so wie du es mutmaßlich gewollt hättest.

Es heißt nicht dass er dich gegen deinen Willen einweisen kann.

P. S. Für Arzttermine ausmachen ist die Sozialbetreuung zuständig.
Elara ist offline  
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Alt 17.04.2026, 15:18   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
Standard

Freiheitsentziehende Maßnahmen müssten zum einen ausdrücklich im Betreuungsbeschluss als Aufgabenkreis drinstehen, § 1815 Abs. 2 Nr 1 BGB

Und müssten zusätzlich im konkreten Fall vom Betreuungsgericht genehmigt werden, § 1831 BGB, im Rahmen eines separaten Verfahrens (§§ 312 ff FamFG), mit persönlicher Anhörung, Gutachten, Verfahrenspflegerbestellung…

Nicht immer alles glauben, was die Leute so erzählen. Corona war auch keine Verschwörung und AiDS wurde nicht von der CIA erfunden. Und die Erde ist auch keine Scheibe und es gibt auch keine Chemtrails.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.07.2026, 13:27   #4
Volunteer
 
Benutzerbild von Chrissi
 
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 283
Standard Gesundheitssorge

Hi Feen,
Gesundheitssorge heißt nach meinem Verständnis auch, dass sich deine BEtreuerin um notwendige Arzttermine und -besuche kümmert. Ob sie dann immer dabei sein muss, sei dahingestellt. Klär das doch einfach mal mit deiner BEtreuerin ab.
LG Chrissi
__________________
LG
Chrissi
Chrissi ist offline  
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Alt 06.07.2026, 13:55   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 275
Standard

Zitat:
Zitat von Chrissi Beitrag anzeigen
Hi Feen,
Gesundheitssorge heißt nach meinem Verständnis auch, dass sich deine BEtreuerin um notwendige Arzttermine und -besuche kümmert. Ob sie dann immer dabei sein muss, sei dahingestellt. Klär das doch einfach mal mit deiner BEtreuerin ab.
LG Chrissi
Dann passt dein Verständnis nicht zum Gesetz und den Aufgaben des Betreuers. Der Betreuer regelt das Rechtliche. Er könnte z.B. eine ambulante Hilfe beantragen, die bei der Terminvereinbarung und den Arztbesuchen unterstützt und begleitet.
Heißt nicht, dass ich nicht auch schon für Betreuten einen Arzttermin organisiert habe. Das ist aber Zusatz, aus der Situation heraus. Ergibt auch praktisch meistens wenig Sinn. Denn Termine vereinbart nunmal am besten der, der ihn auch wahrnehmen will.
Tschak ist offline  
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Alt 11.07.2026, 16:07   #6
Volunteer
 
Benutzerbild von Chrissi
 
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 283
Standard Gesundheitssorge

Vielen lieben Dank für die wichtige Info. Dann habe ich jetzt wieder etwas dazugelernt.
__________________
LG
Chrissi
Chrissi ist offline  
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