Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitssorge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag
Meine Betreuung wurde kürzlich genehmigt. Beantragt wurde sie von mir selbst - unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Dinge ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.09.2025
Ort: München
Beiträge: 3
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Guten Tag
Meine Betreuung wurde kürzlich genehmigt. Beantragt wurde sie von mir selbst - unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Dinge gemacht werden dürfen zu denen mein Einverständnis vorliegt. Das wurde schriftlich so eingereicht und auch die Richterin hat bestätigt, dass nichts ohne mein Einverständnis gemacht wird. Als ich in dem Ausweis „Gesundheitssorge“ gelesen habe, habe ich gedacht dies sei für Vereinbarungen von Arztterminen oder dergleichen. Dies Betreuerin hat dies verneint. Eine Freundin sagte mir nun, dass dies Bedeutet, dass sie mich ohne mein Einverständnis einweisen darf. Kann mich diesbezüglich jemand aufklären? Vielen Dank! |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 287
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Hi,
Gesundheitdsorge heißt dass dein Betreuer z. B. Sich darum kümmert dass du Krankenversichert bist und er kann wenn du nicht Einwilligungsfähig bist Behandelungen für dich zustimmen oder ablehnen, aber immer Nur so wie du es mutmaßlich gewollt hättest. Es heißt nicht dass er dich gegen deinen Willen einweisen kann. P. S. Für Arzttermine ausmachen ist die Sozialbetreuung zuständig. |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
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Freiheitsentziehende Maßnahmen müssten zum einen ausdrücklich im Betreuungsbeschluss als Aufgabenkreis drinstehen, § 1815 Abs. 2 Nr 1 BGB
Und müssten zusätzlich im konkreten Fall vom Betreuungsgericht genehmigt werden, § 1831 BGB, im Rahmen eines separaten Verfahrens (§§ 312 ff FamFG), mit persönlicher Anhörung, Gutachten, Verfahrenspflegerbestellung… Nicht immer alles glauben, was die Leute so erzählen. Corona war auch keine Verschwörung und AiDS wurde nicht von der CIA erfunden. Und die Erde ist auch keine Scheibe und es gibt auch keine Chemtrails.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 283
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Hi Feen,
Gesundheitssorge heißt nach meinem Verständnis auch, dass sich deine BEtreuerin um notwendige Arzttermine und -besuche kümmert. Ob sie dann immer dabei sein muss, sei dahingestellt. Klär das doch einfach mal mit deiner BEtreuerin ab. LG Chrissi
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LG Chrissi |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 275
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Zitat:
Heißt nicht, dass ich nicht auch schon für Betreuten einen Arzttermin organisiert habe. Das ist aber Zusatz, aus der Situation heraus. Ergibt auch praktisch meistens wenig Sinn. Denn Termine vereinbart nunmal am besten der, der ihn auch wahrnehmen will. |
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#6 |
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Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 283
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Vielen lieben Dank für die wichtige Info. Dann habe ich jetzt wieder etwas dazugelernt.
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LG Chrissi |
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