Dies ist ein Beitrag zum Thema PKV - Nachfrage Sicherstellung Arztfahrten und Versorgungsstruktur im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich hätte gern eure Einschätzung zu einem Fall:
Klient ist Rentner, privat im Basistarif versichert, nahezu blind und ...
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#1 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 420
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Hallo zusammen,
ich hätte gern eure Einschätzung zu einem Fall: Klient ist Rentner, privat im Basistarif versichert, nahezu blind und hat Pflegegrad 2. Bisher hat die Tochter Fahrten zu Ärzten und einiges an Unterstützung übernommen. Das möchte sie jetzt nicht mehr leisten. Die betroffene Person kann die Suche nach einem Haushalts-, Betreuungs- oder Begleitdienst wegen der Sehbeeinträchtigung nicht selbst organisieren. Bei einem Vor-Ort-Termin von compass wurde sinngemäß gesagt, man werde „aktiv nichts tun“. Ich frage mich nun, wo genau die Grenze liegt: Nach meinem Verständnis muss compass keinen Dienst „beschaffen“ und auch keine Versorgung garantieren. Aber im Rahmen einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI müsste doch mehr kommen als nur der Hinweis, dass man selbst suchen müsse – zum Beispiel konkrete Beratung, Versorgungsplan, Hinweise auf passende Anbieter und Unterstützung bei der Inanspruchnahme. Gleichzeitig ist der rechtliche Betreuer aus meiner Sicht auch kein Ersatz-Sozialdienst. Das ich nicht selbst fahre, begleite oder dauerhaft Dienste abtelefoniere ist auch klar. Wenn die betroffene Person es aber nicht selbst kann, bleibt beim Betreuer wohl die Aufgabe, die notwendigen Schritte anzustoßen und vorrangige Hilfen einzubinden. Wie seht ihr das in der Praxis? Muss compass hier aktiver unterstützen? Und wo zieht ihr die Grenze bei der Aufgabe des rechtlichen Betreuers? VG der_andre |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,529
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Was ist „compass“?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,628
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Besteht denn die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln?
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,529
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Ab 55 geht das praktisch gar nicht mehr.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,628
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Die Altersgrenze mit 55 gilt nur für Versicherungspflicht, theoretisch gäbe es noch die Möglichkeit für neue Schwerbehinderte zu wechseln, praktisch haben die Krankenkassen dafür Altersgrenzen in den Satzungen...
Familienversicherung kann aber dennoch eintreten. |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 31
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Compass ist die Pflegeberatung der privaten Pflegeversicherung. Aber ich hatte noch nichts näher damit zu tun. § 7a SGB XI war für mich sowas wie § 106 SGB IX: Steht auf dem Papier.
Der Pflegestützpunkt verweist auf eine Online-Liste mit den örtlichen Pflegediensten. Aber vielleicht wollen die das für rechtliche Betreuer auch nicht ausführlicher machen. Insofern möchte ich mich der Frage des Anfangsbeitrags anschließen. Hat jemand Erfahrungen mit einer Pflegeberatung, die konkrete individuelle Unterstützung leistet? |
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