Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausfallhonorar Zahnarzt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Zahnarzt, der wohl viele Bewohner der Diakonischen Einrichtung hier vor Ort betreut, hat mir eine Erklärung übersandt, die ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,824
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Hallo,
ein Zahnarzt, der wohl viele Bewohner der Diakonischen Einrichtung hier vor Ort betreut, hat mir eine Erklärung übersandt, die ich unterschreiben soll. Inhalt: wenn man nicht zu Untersuchungstermin erscheint oder nicht mindestens 24 Stunden vorher absagt, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 Euro fällig, sofern der Termin nicht an einen anderen Patienten vergeben werden kann. Wie handhabt ihr das? Zustimmen? Viele Grüße Andreas |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin
Wie sieht es in seinem Wartezimmer aus? Ist da nur selten jemand anzutrefen, weil er seine Termine gut koordiniert? Dann hätte er tatsächlich einen Verdienstausfall und Du könntest dir überlegen, ob du darauf eingehen willst. Erste Frage: Wie sieht das Dein/e Betreute/r? Wenn das Wartezimmer immer brechend voll ist, dann sollte der Zahnarzt eher eine ausfallvergütung zahlen, weil er dann seine Patienten zeitnäher und kundenfreundlicher verarzten kann. Zumindest hätte er keine Verluste zu beklagen, die ausgeglichen werden müßten. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,824
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Hallo,
von den betroffenen Betreuten kann sich keine äußern. Viele Grüße Andreas |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 133
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Als Betreuer würde ich sowas nicht unterschreiben.
Ich würde dies nur den Betreuten vorlegen, dass diese es selbst unterschreiben können. Zum einen, damit sie wissen, was ihnen beim unentschuldigten Fernbleiben droht. Außerdem können sie sich dann nicht beschweren, dass du sie zu solch einer Zahlung verfplichtet hast. Alternativ müssen sie sich einen anderen Zahnarzt suchen. |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
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Also in der Vereinbarung ist nicht mehr Text enthalten, als Du gepostet hast?
Könnte unwirksam sein, da zu pauschal, für lange Termine die gleiche Höhe wie für kurze Termine, ist daher nicht angemessen bzw. nachvollziehbar... Was ist bei unverschuldet geplatzten Terminen? Auch wird die Vereinbarung ein Geschäftsunfähiger oder jemand mit Einwilligungsvorbehalt nicht wirksam schließen können. |
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