Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreueraufgaben bei Kurzzeitpflege im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
anscheinend ist es hinsichtlich der Betreuerpflichten- - zumindest wurde mir dies von einem Pflegeheim ausdrücklich erklärt - ein Unterschied, ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,846
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Hallo,
anscheinend ist es hinsichtlich der Betreuerpflichten- - zumindest wurde mir dies von einem Pflegeheim ausdrücklich erklärt - ein Unterschied, ob ein Betreuter in stationäre Kurz- oder Langzeitpflege geht. Ich als Betreuer möge dann doch bitteschön das Versichertenkärtchen beim Arzt einlesen lassen, mich um die Wäsche kümmern, die Rezepte für die Physio besorgen und mich natürlich alleine um die Anschlussversorgung (zu Hause oder Übergang in ein anderes Heim) kümmern. Bisher fiel mir dieses Procedere nicht auf, da ich bisher nur Betreute hatte, die im Anschluss an die KZP im gleichen Heim dann in Vollstationäre gingen oder es waren Familienangehörige mit im Boot. Gut, ich kann telefonisch eine Wäscherei beauftragen und was das Kärtchen und die Rezepte angeht versuchen eine NBH zu kriegen. Aber Delegieren an das Heim scheint bei KZP etwas schwieriger, oder? mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 163
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Eine Betreuungsbehörde hat das mal kurz und bündig gegenüber Angehörigen so formuliert, dass der Betreuer das regelt, was man vom Schreibtisch aus erledigen kann.
Es gibt überall Unsicherheiten, was tatsächlich in den Aufgabenbereich fällt. Oder du schaust nach, für welche mögliche Schäden unsere Vermögensschadnhaftpflichtversicherung aufkommt. Kurier- und Wäschedienste wirst du dort nicht finden.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#3 | ||
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,846
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Zitat:
Zitat:
![]() mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
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Mit großer Wahrscheinlichkeit ist eh die erste Betreueraufgabe die Bestellung einer neuen KV-Karte, da die alte irgendwo im Krankenhaus verbaselt wurde.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.10.2024
Ort: Bremen
Beiträge: 32
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Hallo,
oft ist es im Pflegeheim so, dass eine feste Apotheke die Versorgung mit Medikamenten übernimmt. Diese Apotheke kümmert sich häufig auch darum, dass die Versicherungskarte beim Arzt eingelesen wird - auch dann, wenn es nicht nur um das Einlesen der Krankenversichertenkarte zu Beginn eines neuen Quartals geht. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 286
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Das muss dann aber eine Bremer Spezialität sein, ich kenne keine Apotheke die das hier anbietet. Allenfalls werden hier die Medi geliefert.
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 54
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Ja das hatte ich auch schon, ist aber lange her. Zum Glück lehnen bei mir die meisten Heime eine KZP ab bzw. sagen, es gäbe keine Plätze.
Manche Heime sehen die KZP ähnlich wie einen Krankenhausaufenthalt und gliedern den Bewohner nicht in die vollstationäre Versorgung ein. Die Auswirkungen für mich als Betreuer sind mühsam, wie beschrieben. Warum die Heime das machen und ob die das dürfen, weiß ich nicht. Wie bei diesen ganzen Heimsachen kommt es auf die Verträge an. Anscheinend gibt es da keine klaren Rechtsansprüche. Was sagt der Heimvertrag, der Versorgungsvertrag, der Landesrahmenvertrag ... und das ist zwischen Heim und Bewohner auslegbares Privat- und Vertragsrecht. |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.10.2024
Ort: Bremen
Beiträge: 32
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Bei den von mir betreuten Personen in Bremer Pflegeheimen übernimmt die Apotheke die Abholung der Rezepte beim Arzt, die Lieferung der Medikamente sowie das Einlesen der KV-Karten. Die einzulesenden Karten werden im Zuge der Medikamentenlieferung mitgenommen, eingelesen und anschließend zurückgebracht. Anders kenne ich das nicht.
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#9 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,846
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Hallo,
in RP und BW kenne ich dies so, dass es bei vollstationärer Dauerpflege halbwegs problemlos läuft, da sich aus den betr. Verträgen eine Zuständigkeit der Heime ergibt; allenfalls bei Begleitungen zu Arztterminen (vorwiegend zu Fachärzten) entsteht oft Ärger wegen Personalmangel in Heimen und bei NBH's. Mein Ausgangsthread bezog sich ja speziell auf die KZP, wo die Heime es gewohnt sind (und wohl auch nicht zuständig), alle außerpflegerischen Maßnahmen incl. Entlassmanagement grundsätzlich den Angehörigen oder ggf. Freunden zuzuschieben, oder falls keine verfügbar sind, die Betreuer versuchen zu behelligen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 54
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Und was steht zu den fraglichen Punkten in dem geschlossenen Heimvertrag?
Könnte der im folgenden link zu findende Rahmenvertrag Kurzzeitpflege für Rheinland-Pfalz gelten (etwa Mitte der Seite)? https://www.vdek.com/LVen/RLP/Vertra...re_Pflege.html |
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