Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichten des Betreuers im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
weiterhin erlebe ich regelmäßig Situationen in denen ich mich frage, ob ich zuständig bin. Praxisnahe Lektüre für Alltagsaufgaben ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 176
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Hallo zusammen,
weiterhin erlebe ich regelmäßig Situationen in denen ich mich frage, ob ich zuständig bin. Praxisnahe Lektüre für Alltagsaufgaben finde ich nicht. Wenn ich einen Krankentransportschein beim Hausarzt anfordere, da der Betreute in die Kurzzeitpflege muss - er ist bettlägerig, daher der Krankentransport und kein Taxi - muss ich dann den Transportschein in der Praxis abholen? In diesem Fall sollte ich zuletzt einen Zahnarzttermin vereinbaren. Das ging letztlich nur stationär. Ist es meine Aufgabe einen Facharzttermin zu organisieren oder ist das ein Anzeichen dafür, dass die Person sich häuslich nicht mehr versorgen kann. Es geht um die bestehende Gesundheitssorge. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Bayern
Beiträge: 75
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Dieser Thread befindet sich im Seitenaus?
Solche Betreuungen (bettlägrig zu Hause) mache ich ungern, wenn kein Mitbewohner oder ein in der Nähe wohnender Sozialkontakt auf Abruf da ist. Wenn es sich um einen SGB XI-Fall handelt ist das schwierig. Bei SGB IX ist es etwas anders. Es sind nicht nur die geschilderten Hol- und Bringdienste, sondern auch die Verantwortung, wenn die Person z.B. nachts einen Notfall erleidet. Letztendlich würde ich persönlich eine Grenze für die Wohnfähigkeit sehen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 176
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Danke für dein Feedback.
Ich bin weiterhin unsicher ob ich die Situationen eskalieren lassen soll oder ob ich alles organisiere mitsamt Abholung der Rezepte im Bedarfsfall. Mir geht es darum, dass ich meinen Auftrag , meine Verantwortung besser verstehen will. Ich bin mir nicht zu schade auch mal über die Pflicht hinauszugehen oder Menschen dabei zu unterstützen ihr Lebensmodell noch eine Weile fortzuführen. In dieser Situation bin ich unsicher wie weit mein Auftrag geht. Ich erkenne auch eine Unfähigkeit weiter in diesem Wohnraum leben zu können. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 215
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Ein verbindliches RACI Chart für alle möglichen Tätigkeiten, die bei Betreuten anfallen können, habe ich leider noch nicht gesehen. Es mag einige spezifische Aufgaben geben, die glasklar sind. Aber es gibt auch viele, wo nicht klar ist, wer eigentlich genau was übernehmen kann oder soll. Regelungen, dass Betreuung nachrangig ist, und dass in manchen Fällen bestimmte Hilfen zur Verfügung stehen und in anderen nicht, macht das ganze nicht einfacher...
Ist dein Betreuter zu einer frein Willensbildung fähig? Falls ja, dann muss man es hinnehmen, dass er zuhause bleibt, wenn er es will, auch wenn es nicht ideal ist. In deinem Fall gehe ich aber davon aus, dass es zumindet einen Pflegedienst, der regelmäßig vorbeischaut, oder? Wäre zusätzlich eine 24-Stunden-Pflege denkbar? |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 176
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Der Transfer in die Kurzzeitpflege lies sich umsetzen. Er fühlt sich dort wohl.
Einen freien Willen hat er - aus meiner Sicht. Für intensive Pflegebegleitungen ist die Wohnung nicht geeignet, eher desolat alles dort. In erster Linie ging es mir darum ob ich Bote / Laufbursche bin und um ein besseres Verständnis der Gesundheitssorge. Danke euch |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 215
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Was deine Beispiele angeht:
Beim Abholen des Transportscheins würde ich die Arztpraxis erst mal fragen, ob sie dir diesen nicht auf anderen Weg zuschicken können - sei es per Post, E-Mail oder Fax. Beim Vereinbaren von Arzttermine sollte die Reihenfolge der Verantwortlichkeit meines Wissens wie folgt sein: Erst der Betreute, solange er es selbst kann (wie für alles andere auch), dann der Pflegedienst oder Pflegeheim, falls vorhanden, und erst dann der Betreuer mit Gesundheitssorge. D.h. unter Umständen kann diese Aufgabe auf den Betreuer zurückfallen, aber in den meisten Fällen wird dies nicht notwendig sein, weil entweder der Betreute oder der Pflegedienst das regeln kann. |
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,865
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Hallo,
bei ambulanter und vollstationärer Pflege dürfte die Zuständigkeit klar sein. Alles, was mit der Pflege zu tun hat, ist auf PD oder Heim delegierbar. Bei KZP habe ich jüngst - zumindest in zwei Heimen in BW - andere Erfahrungen müssen. Dort wurde nur die pflegerische Versorgung mit Medikamentengabe vorgenommen. Alles andere, wie z.B. ärztliche Transportscheine, die Besorgung von Facharztterminen oder Physio, Wäsche oder die Suche nach einem vollstationären Pflegeplatz incl. Übergang, war (angeblich) Sache der Angehörigen, Freunde oder - wenn es Niemand gibt - d. Betreuer. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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