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Wohnheimplatz für forensisch-psychiatrischen Patienten/Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnheimplatz für forensisch-psychiatrischen Patienten/Betreuten im Unterforum Heime suchen und finden , Teil der Situation der Betreuer/innen
Moin, ich werde wohl vor dem Problem stehen, dass ich ggf. einen neuen Heimplatz für einen Betreuten (Anfang 30) suchen ...


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Alt 21.09.2022, 13:44   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard Wohnheimplatz für forensisch-psychiatrischen Patienten/Betreuten

Moin, ich werde wohl vor dem Problem stehen, dass ich ggf. einen neuen Heimplatz für einen Betreuten (Anfang 30) suchen muss. Er stand die letzten 5 Jahre unter Führungsaufsicht der FIA, nachdem er davor 8 Jahre in der Forensik verbracht hat. Eine Woche nach Ende der Bewährungsauflagen/Führungsaufsicht hat er einen Mitbewohner niedergeschlagen. Er hat eine chronische Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis und erhält Clozapin. Er ist weder krankheitseinsichtig, schuldeinsichtig noch complient. Vielleicht hat ja trotzdem irgendjemand eine Idee?
Berufsbetreuerin! ist offline  
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Alt 21.09.2022, 21:28   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Was heißt "neuer Heimplatz"? Das bisherige Heim will ihn wohl loswerden, weil er nicht mehr tragbar ist. Das ist im Prinzip verständlich, wenn er einen Mitbewohner niederschlägt.



Das bisherige Heim ist allerdings auch mit dafür zuständig ein neues Heim zu finden, wenn es ihm kündigen will.

Was wurde denn unternommen, nachdem der Mitbewohner niedergeschlagen wurde? SpsD oder Polizei geholt? Oder einfach nur abgewartet, bis die nächste Tagschicht beginnt, um den Betreuer zu informieren....
Jedenfalls sollte das Heim nicht aus der Pflicht entlassen werden.



Falls der Betreute selber überhaupt nicht mehr mitmachen will und nur noch querschießt: Spätestens bei fehlender Compliance wg. Clozapin (Einnahme und regelmäßige Blutkontrollen) wäre ich mit einem Unterbringungsantrag wg. Selbstgefährdung dabei: Das Zeug haut einem bei entgleisendem Blutbild auch das Immunsystem kaputt, wodurch eine einfache Erkältung auch mal tödlich enden kann.


Wo der Betreute längerfristig bleiben wird, entscheidet sich anhand seines eigenen weiteren Verhaltens und ggf. der erneut notwendig werdenden Bemühungen der Staatsanwaltschaft...
Da kann man nur hoffen, dass er irgendwie die Kurve kriegt.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.09.2022, 11:00   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard

Hallo Imre, nee das Heim ist sich seiner Verantwortung und Pflichten voll bewusst und die Zusammenarbeit auch sehr gut :-). Es wurde die Polizei gerufen, der Vorfall wurde angezeigt, der SpDi informiert und ein HPG anberaumt, mein Betreuter wurde zur Krisenintervention stationär aufgenommen (freiwillig), er hat eine Vereinbarung unterschrieben, sich an alle Regeln zu halten, und er hat eine schriftliche Abmahnung auf Grund des Vorfalls erhalten, allerdings auch die klare Ansage, dass ein weiterer Vorfall zu einer fristlosen Kündigung führen würde. Da ich es selber für wahrscheinlich halte, dass dies passieren könnte, gucke ich mich vorausschauend jetzt schon nach möglichen Alternativen um, denn hier gäbe es für ihn nur das Obdach, und wie Du schon beschrieben hast, wäre dann eine akute Selbstgefährdung die Folge auf Grund der Medikation. Viele Grüße!
Berufsbetreuerin! ist offline  
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Alt 22.09.2022, 23:17   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Nimm den Kostenträger mit in die Pflicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.09.2022, 11:21   #5
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Moin,
ich hatte das mit Heimen nun mehrfach und fand es eklig. In einem Fall saß der Betroffene fast 2 Jahre in der Psychiatrie bis sich eine einrichtung erbarmte.


Er leidet an "Hassgefühlen" als Folge einer Psychose und Autismus bei recht ausgeprägter geistiger Behinderung/Lernbehinderung. Er haut dann Mitbewohner.



Ich klagte gegen die Kündigung und das OLG gab mir das Recht, das Heim musste den ganzen Kram bezahlen. Kernpunkt des Obsiegens war hier "Keine Abmahnung".


Im anderen Fall verlor ich die Klage (und den Sprengel), da zuvor Abmahnungen erteilt wurden. Es genügte dem Landgericht, daß ein Wohnwagen zur Verfügung gestellt wurde. Kündigungsgrund war übrigens rauchen im NR-Bereich, ne Kippe aus´m Fester geworfen sowie ein Schwelbrand im Papierkorb.


Ich hatte da lange Telefonate mit der Heimaufsicht Eingliederungshilfe - was von der Heimaufsicht Pflegeheim zu unterscheiden ist. Von dort wurden die rechtlichen Schritte wärmstens angeraten. Das Heim kooperierte allerdings mit der Heimaufsicht Pflegeheime, was mir bis heute unverständlich blieb.


Die Verpflichtung einer neuen Heimplatzsuche gab es bei beiden Kündigungen übrigens in keiner Form, die "einklagbar" gewesen wäre.


Der Kostenträger beschränkte sicch im ersten Fall darauf, eine Liste von Einrichtungen zu Verfügung zu stellen - die ich ohnehin im Kopf hatte.
Tomas11 ist offline  
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Alt 26.09.2022, 09:50   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard

Moin, mein Betreuter befindet sich mittlerweile im Obdach, da er nach einem sexuellen Übergriff auf einen anderen Bewohner die fristlose Kündigung erhalten hat. Insofern ist die Einrichtungssuche jetzt sehr konkret. Also wenn irgendjemand einen Tipp hat: Gerne :-).
SpDi und FIA sind natürlich informiert und es wird sicherlich auch zeitnah ein HPG geben, aber ich vermute, die Vermittlung des Betreuten wird eher schwierig. Er hat auch noch nie selbstständig gewohnt, und auch auf Grund seiner absolut fehlenden Krankheitseinsicht und mangelnden Compliance fände ich es schwierig, ihn ambulant betreut in eine eigene Wohnung ziehen zu lassen (die hier natürlich auch extreme Mangelware sind). Randnotiz: Ich finde es auch gerade für mich persönlich schwierig, jemanden zu betreuten, den ich für potentiell lebensbedrohlich gefährlich halte bzw. finde es schwer, damit umzugehen.
Berufsbetreuerin! ist offline  
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Alt 27.09.2022, 14:32   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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Also zusammengefasst:
Ein an chronischer Schizophrenie erkrankter Mensch mit fehlender Krankheits- und damit Behandlungseinsicht, eingestellt mit überwachungspflichtigem Clozapin, bereits gewalttätig geworden ggü. Mitbewohnern, nach erfolgter und akzeptierter Abmahnung sexuell übergriffig ggü. nächstem Bewohner befindet sich in einer Obdachlosenunterkunft mit wenn überhaupt rudimentärer Unterstützung/Überwachung.
Gibt es denn aktuell überhaupt einen Arzt/Facharzt, der die weitere Behandlung durchführt und überwacht?

Gar keine Kritik an dir, aber beim lesen habe ich einen Knoten im Bauch.
Allein um der Frage nach dem zu erwartenden nächsten Vorfall zu entgehen "Warum haben Sie das denn nicht verhindert?" würde ich an dieser Stelle sofort einen Antrag auf Unterbringung stellen.
Argumente sind die Eigengefährdung über die Medikation und die mittelbare Eigengefährdung bei zu erwartender Eskalation und dann auch (bei der Vorgeschichte ganz erheblichen) juristischen Konsequenzen.
Wenn der Antrag abgewiesen wird, dann habe ich es zumindest aktenkundig versucht. Wenn das gelingt, dann gibt es vielleicht die Chance, in einem erträglichen Zeitrahmen eine passende Einrichtung zu finden.

Vielleicht würde ich auch Kontakt mit der Justiz aufnehmen und alle Argumente anbringen, die GEGEN eine sofortige Ingewahrsamnahme sprechen: Aktuell keine

Das alles, ohne den Menschen und seine Geschichte zu kennen, aber wenn dein Bauchgefühl "potentiell lebensbedrohlich gefährlich" ist, dann bleibt kein Raum für Experimente.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 27.09.2022, 16:40   #8
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Danke K. Wagner !
MurphysLaw ist offline  
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Alt 16.02.2023, 18:21   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard

Moin, mal ein Update: Betreuter immer noch im Obdach, medikamentös mittlerweile auf Depot umgestellt, angebunden an die PIA. Er erhält zurzeit Unterstützung durch eine APP.
In den letzten Monaten zweimal nach PsychKG wegen akuter Fremdgefährdung untergebracht, nach Auslaufen des Beschlusses Entlassung, da keine Grundlage für Verlängerung aus ärztlicher Sicht. Diverse Verfahren wegen Körperverletzung anhängig. Betreuter will in kein Wohnheim, und auch die Einrichtungen stehen bei seiner Vorgeschichte nicht gerade Schlange. Mehrere "Krisengipfel" mit SPDi, Gefahrenabwehr etc. ohne Ergebnis. Schlechtes Bauchgefühl demnach weiter vorhanden, suche also weiter nach Lösungsstrategien/Geistesblitzen/Eingebungen etc.
Berufsbetreuerin! ist offline  
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Alt 14.06.2023, 21:15   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 32
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Hi Berufsbetreuerin,


wie sieht der Fall aktuell aus?
Hat sich eine befriedigende Lösung gefunden?


Grüße
Mikesch 1983 ist offline  
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