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Vermögend, wer ist das eigentlich genau?

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Hallo, ab welchem Einkommen gilt ein Mensch/Betreuter eigentlich als Vermögend? Mein Mann und ich besitzen weder Immobilien, noch haben wir ...


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Alt 18.05.2016, 06:43   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
Standard Vermögend, wer ist das eigentlich genau?

Hallo,


ab welchem Einkommen gilt ein Mensch/Betreuter eigentlich als Vermögend? Mein Mann und ich besitzen weder Immobilien, noch haben wir geerbt, noch haben wir Guthaben auf mehreren anderen Banken, sondern wir leben von BG Rente und Pflegegeld, welches etwas höher ausfällt als das Pflegegeld der gesetzl. Krankenkasse. Mein Ehemann hat lediglich eine eher bescheidene priv. Altersrentenversicherung und ich eine gesetzliche.
Unter Vermögend verstehe ich ganz andere Einkommensverhältnisse als z.B. jetzt aktuell unsere paar Kröten. Weiss das hier jemand genau?


Wenn ja, vielen Dank im voraus, ich bin echt gespannt.


Grüsse von PippiLotta.

Geändert von PippiLotta (18.05.2016 um 07:06 Uhr)
PippiLotta ist offline  
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Alt 18.05.2016, 07:47   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
Standard

Hallo.

Ab 2600€.

LG
der_andre ist offline  
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Alt 18.05.2016, 08:13   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
Standard

Hallo,


danke, aber: Google spricht von einem Schonvermögen, was soll das wieder heissen? Ich werde mal nachgoogeln, Danke, trotzdem.
Google bezeichnet als vermögend, wer als Single mehr als 59000 Euronen im Jahr sein Einkommen nennt.

LG PippiLotto

Geändert von PippiLotta (18.05.2016 um 08:21 Uhr)
PippiLotta ist offline  
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Alt 18.05.2016, 10:51   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Wer mehr als 2.600,00 EUR sein eigen nennt (sei es Sparbuch, Bausparguthaben, Guthaben, ein unbewohntes Haus, ein vermietetes Haus u. ä.) ist als vermögend einzustufen.
Diese Personen können herangezogen werden zur Zahlung von Gerichtskosten, Verfahrenspflegerauslagen, Betreuervergütungen, Auslagen für Gutachten usw.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 18.05.2016, 11:47   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
ab welchem Einkommen gilt ein Mensch/Betreuter eigentlich als Vermögend?
Die Frage ist einfach ungenau gestellt. Du musst schon sagen für welchen Bereich du dies wissen willst.
Im Bereich der rechtlichen Betreuung hat Fara schon die Antwort gegeben. Wenn es um Sozialhilferechtliche Freibeträge geht kommen u.U. andere Zahlen in Betracht.

Was du in Google gefunden haben willst sind eher volkswirtschaftliche Zahlen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 18.05.2016, 12:16   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
Standard

Hallo,


habe doch geschrieben "Betreuter" also dürfte es doch klar sein, für wen ich hier gefragt habe.
PippiLotta ist offline  
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Alt 18.05.2016, 12:29   #7
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Schonvermögen: 2600,00 EUR. Egal, für welche Angelegenheit vor Gericht. Beratungshilfe. Prozesskostenhilfe. Betreuung.


"Schonvermögen" nach G**gle: - unbekannter Grund -
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Fara ist offline  
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