Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögend, wer ist das eigentlich genau? im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ab welchem Einkommen gilt ein Mensch/Betreuter eigentlich als Vermögend? Mein Mann und ich besitzen weder Immobilien, noch haben wir ...
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18.05.2016, 06:43 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
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Vermögend, wer ist das eigentlich genau?
Hallo,
ab welchem Einkommen gilt ein Mensch/Betreuter eigentlich als Vermögend? Mein Mann und ich besitzen weder Immobilien, noch haben wir geerbt, noch haben wir Guthaben auf mehreren anderen Banken, sondern wir leben von BG Rente und Pflegegeld, welches etwas höher ausfällt als das Pflegegeld der gesetzl. Krankenkasse. Mein Ehemann hat lediglich eine eher bescheidene priv. Altersrentenversicherung und ich eine gesetzliche. Unter Vermögend verstehe ich ganz andere Einkommensverhältnisse als z.B. jetzt aktuell unsere paar Kröten. Weiss das hier jemand genau? Wenn ja, vielen Dank im voraus, ich bin echt gespannt. Grüsse von PippiLotta. Geändert von PippiLotta (18.05.2016 um 07:06 Uhr) |
18.05.2016, 07:47 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
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Hallo.
Ab 2600€. LG |
18.05.2016, 08:13 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
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Hallo,
danke, aber: Google spricht von einem Schonvermögen, was soll das wieder heissen? Ich werde mal nachgoogeln, Danke, trotzdem. Google bezeichnet als vermögend, wer als Single mehr als 59000 Euronen im Jahr sein Einkommen nennt. LG PippiLotto Geändert von PippiLotta (18.05.2016 um 08:21 Uhr) |
18.05.2016, 10:51 | #4 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Wer mehr als 2.600,00 EUR sein eigen nennt (sei es Sparbuch, Bausparguthaben, Guthaben, ein unbewohntes Haus, ein vermietetes Haus u. ä.) ist als vermögend einzustufen.
Diese Personen können herangezogen werden zur Zahlung von Gerichtskosten, Verfahrenspflegerauslagen, Betreuervergütungen, Auslagen für Gutachten usw.
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18.05.2016, 11:47 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Im Bereich der rechtlichen Betreuung hat Fara schon die Antwort gegeben. Wenn es um Sozialhilferechtliche Freibeträge geht kommen u.U. andere Zahlen in Betracht. Was du in Google gefunden haben willst sind eher volkswirtschaftliche Zahlen.
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18.05.2016, 12:16 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
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Hallo,
habe doch geschrieben "Betreuter" also dürfte es doch klar sein, für wen ich hier gefragt habe. |
18.05.2016, 12:29 | #7 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Schonvermögen: 2600,00 EUR. Egal, für welche Angelegenheit vor Gericht. Beratungshilfe. Prozesskostenhilfe. Betreuung.
"Schonvermögen" nach G**gle: - unbekannter Grund -
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