Dies ist ein Beitrag zum Thema Beck Akademie Fernstudium im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
laut Bescheinigung der Hochschule Neubrandenburg in Kooperation mit der BECKAKADEMIE FERNKURSE ist der Anspruch des Betreuers auf
eine Vergütung ...
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23.10.2016, 21:45 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.05.2016
Ort: Ich wohne in NRW, in Hagen
Beiträge: 32
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Bescheinigung
Hallo,
laut Bescheinigung der Hochschule Neubrandenburg in Kooperation mit der BECKAKADEMIE FERNKURSE ist der Anspruch des Betreuers auf eine Vergütung der Stufe 3 nach §4Abs.1 Satz 2 VBVG begründet durch den erfolgreichen Abschluss des "Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat". Viele Grüße, Anna Lena |
23.10.2016, 22:26 | #12 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Das sehen aber (fast) alle Gerichte anders. Stufe 3 erhält, wer ein Hochschulstudium mit verwertbaren Kenntnissen erfolgreich abgeschlossen hat. Ein Fernlehrgang ist nunmal kein abgeschlossenes Studium. Und das sehen die Gerichte zum größten Teil genauso. Die Einstufung liegt beim Gericht und die lassen sich in der Regel nicht davon beeindrucken, was irgendein Fernkursanbieter auf eine Bescheinigung schreibt.
Ich musste anfangs selbst mit meinem Bachelor im Psychologie um die Stufe 3 kämpfen. Man wollte mir anfangs nur die 2 geben weil eben kein Master. |
30.10.2016, 22:26 | #13 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Anna Lena, die Beck Akademie relativiert doch selbst auf ihrer Homepage die gemachte Aussage. Auch wenn der Lehrgang sicherlich eine gute Zusatzqualifikation darstellt (ich mache ihn übrigens auch), ersetzt ein 9 monatiger Fernlehrgang ein Hochschulstudium was mehrere Jahre dauert nicht. Da jedoch scheinbar willkürliche Entscheidungen bzg. der Stundensätze vorkommen, kann man auch Glück haben und es reicht dann für die höchste Stufe. Ich wünsche es jedem, da ich denke gleiche Arbeit soll auch gleich bezahlt werden. |
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12.07.2019, 11:35 | #14 | |
Ich bin neu hier
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Ort: Stuttgart
Beiträge: 4
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Zitat:
Hallo Anna Lena, habe gerade deinen Beitrag gelesen. Habe gerade das gleiche Fernstudium wie du begonnen und für mich stellt sich nun auch die Frage der Vergütungsstufe. Jetzt arbeitest du ja schon sicherlich einige Zeit als Berufsbetreuerin und kannst mir hierzu über die Vergütungsstufe Auskunft geben. Wäre sehr hilfreich. Dankeschön Petra |
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12.07.2019, 12:24 | #15 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Das sehe ich ja jetzt erst. Ja, so ähnlich lautete auch die Argumentation nur netter formuliert . Zu meiner persönlichen Verteidigung möchte erwähnen, dass ich das nebenberuflich und mit Familie studiert hab und ich 3 Wochen vor der Geburt des 2. Kindes fertig wurde. Da hatte ich keinen Kopf mehr für Master
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
12.07.2019, 14:43 | #16 | |
Routinier
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Nein nein, alles gut. Ich finde ja die Umsetzung mit dem Bäschlör eigentlich ganz gut. Schließlich hatte die Studienzeit bis dahin (Grundstudium) ja auch seinen Wert und zu Diplomzeiten hatte man früher nix in der Hand. Da ist das schon besser gelöst.
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
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20.02.2022, 11:36 | #17 |
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Beiträge: 3
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Laut BGH Urteil nicht mehr Vergütung durch Beck Fernstudium..
..leider kenne ich das genaue Urteil nicht, aber das zuvor hier Beschriebene stimmt ja auch , es ist kein Studium, warum sollte es dafür mehr Vergütung geben.
Ich habe es auch gemacht und fand es sehr wenig praxisnah, Lehrbriefe sehr sehr umfangreich und theoretisch, dafür viel zu teuer |
23.02.2022, 17:32 | #18 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Hallo Wolfgang, es gibt bei Beck 2 verschieden lange Betreuer“studiengänge“. Der längere von beiden ist für Stufe c anerkannt. Zahlreiche LGs kann man hier nachlesen: https://www.beck-fernkurse.de/berufs...hulzertifikat/
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
07.04.2022, 08:30 | #19 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.02.2022
Beiträge: 3
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Guten Tag,
ja das stimmt aber ja nur für Leute, die nicht sowieso schon entsprechende Qualifikationen haben und dann sowieso schon so viel bekommen. Die Werbung von Beck , auch dort wo der genannte Link hinführt, klingt ja eher so, als ob man nur wegen dem Beck " Fernstudium " mehr bekäme. Was ja nur bei einigen Leuten der Fall ist. Es ist ja auch kein Fernstudium sondern einfach nur ein Kurs wie viele andere auch, aber vgl.die anderen von mir genannten Kritiken, es gibt viel günstigere und Praxis bezogene. Ich hörte von vielen erfolgreichen Betreuern, auch die sich meine Unterlagen ansahen von dort, dass sie das viel zu kompliziert fanden bzw. wirklich Nützliches da untergeht, Nützliches fehlt und es viele bessere Sachen gibt. Und alle sind auch ohne das Betreuer geworden und bekommen auch nicht weniger Geld... Und wenn man nach "Beck" googelt findet man ja auch schnell viele Kritiken dazu, auch auf geprüften Seiten. Und während des kostenlosen Probemonats war da die Betreuung, Inhalte usw.noch super. Als ich dann bezahlt hatte war das leider nicht mehr so, auf Nachfragen ewig lang keine Antwort, die Lernbriefe wie beschrieben... |
07.04.2022, 09:46 | #20 |
Moderator
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Beiträge: 5,714
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Ich mache keine Reklame für Beck, bin auch nicht mit denen verbandelt. Aber die Ausgangsfrage lautete, inwieweit man durch das Beckstudium Tabelle C bekommt. Dass man es auch durch andere Studiengänge bekommen kann, war hier doch nicht die Frage.
Übrigens sehe ich gerade, die neuere Diskussion ist gar nicht in diesem Thread, sondern in dem hier: https://www.forum-betreuung.de/betre...kakademie.html
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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