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BTHG & künftige Vermögensfreigrenzen

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Hallo ihr Lieben, ich benötige mal eure Hilfestellung : Ich erhalte ja BEW und wüsste gerne, wie das ab 2020 ...


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Alt 02.07.2019, 10:55   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard BTHG & künftige Vermögensfreigrenzen

Hallo ihr Lieben,


ich benötige mal eure Hilfestellung :


Ich erhalte ja BEW und wüsste gerne, wie das ab 2020 nach den neuen Vermögensfreigrenzen zu verstehen ist?


Z.B. jemand erhält Grusi und BEW, dann liegt ja die VFG bei aktuell 5000€, bevor die Grusi gestrichen wird.


Angenommen der jemand kommt zu einem Erbe von 25k im Januar 2020. Dass dann Grusi gestrichen wird, ist klar, aber muss er dann BEW auch (voll??) bezahlen?


Gibt es sowas wie eine (%uale??) Liste zur Selbstbeteiligung irgendwo einzusehen??


Oder existiert z.B. sowas wie ein Maximal-Vermögen, ab dem das Sozialamt (ist das überhaupt dann zuständig, ab 2020??) seine Unterstützung streicht??


Hatte https://www.betanet.de/eingliederung...vermoegen.html gefunden, aber bin dort mit meinen Fragen (s.o.) nicht wirklich weiter gekommen.


Könnt ihr Licht in mein Dunkeln bringen oder geht das sogar (zu sehr) in Richtung Rechtsberatung?


Angestrengte Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 08.07.2019, 07:33   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@Murphy, fass dich mit deiner Frage bitte noch in Geduld. Wir suchen selbst alle noch nach guten und anwendbaren Infos zu dem Thema.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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