Dies ist ein Beitrag zum Thema BTHG & künftige Vermögensfreigrenzen im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben,
ich benötige mal eure Hilfestellung :
Ich erhalte ja BEW und wüsste gerne, wie das ab 2020 ...
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02.07.2019, 10:55 | #1 |
"Nervensäge" vom Dienst
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Ort: Berlin
Beiträge: 755
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BTHG & künftige Vermögensfreigrenzen
Hallo ihr Lieben,
ich benötige mal eure Hilfestellung : Ich erhalte ja BEW und wüsste gerne, wie das ab 2020 nach den neuen Vermögensfreigrenzen zu verstehen ist? Z.B. jemand erhält Grusi und BEW, dann liegt ja die VFG bei aktuell 5000€, bevor die Grusi gestrichen wird. Angenommen der jemand kommt zu einem Erbe von 25k im Januar 2020. Dass dann Grusi gestrichen wird, ist klar, aber muss er dann BEW auch (voll??) bezahlen? Gibt es sowas wie eine (%uale??) Liste zur Selbstbeteiligung irgendwo einzusehen?? Oder existiert z.B. sowas wie ein Maximal-Vermögen, ab dem das Sozialamt (ist das überhaupt dann zuständig, ab 2020??) seine Unterstützung streicht?? Hatte https://www.betanet.de/eingliederung...vermoegen.html gefunden, aber bin dort mit meinen Fragen (s.o.) nicht wirklich weiter gekommen. Könnt ihr Licht in mein Dunkeln bringen oder geht das sogar (zu sehr) in Richtung Rechtsberatung? Angestrengte Grüsse, MurphysLaw |
08.07.2019, 07:33 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Murphy, fass dich mit deiner Frage bitte noch in Geduld. Wir suchen selbst alle noch nach guten und anwendbaren Infos zu dem Thema.
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