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-   -   Hattet ihr schon Fälle von (möglichen) Behandlungsfehlern im KH?? (https://www.forum-betreuung.de/off-topic-bereich/16858-schon-faelle-moeglichen-behandlungsfehlern-kh.html)

MurphysLaw 25.08.2019 11:32

Hattet ihr schon Fälle von (möglichen) Behandlungsfehlern im KH??
 
Hallo allerseits!


Entschuldigt bitte, mein Thread wird direkt NIX mit dem Betreuungsrecht zu tun haben, aber ich benötige dringend Ratschläge von euch, sofern ihr schonmal damit in Berührung gekommen seid:


Meine Mama ist binnen weniger Wochen zum 2ten Mal im KH und meine Familie und ich denken, dass es beim Aufenthalt davor zu Fehlern gekommen ist, ärztlicherseits, die die Folgen des 2ten Aufenthaltes erst überhaupt notwendig (??) machten :-(


Meine Familie und ich möchten nun erwirken, dass SÄMTLICHE Unterlagen des 1ten wie aktuellen Aufenthalt gesichert werden, uns zwar ALLES, von jeder Temperaturmessung bis hin zum OP-Bericht!!

Wie können wir das schnell und effektiv bewirken? Brauchen wir dazu einen Anwalt, damit der das dann in die Wege leiten kann??

Bitte, wir brauchen dringend Hilfe!!
Es geht uns vor allem um AUFKLÄRUNG, alles andere kann danach in Ruhe weiter gesehen werden.



Wer den langen und ausführlichen Thread lesen mag, bitte dann hier:


https://www.123recht.de/forum/genere...__f559703.html


Bitte, bitte nicht böse sein, für meine heutige Anfrage hier! Wir sind alle mit den Nerven total am Boden und möchten vor allem eines - AUFKLRÄUNG und ANTWORTEN!


Vielen lieben Dank an euch und einen schönen und vor allem gesunden Sonntag!


MurphysLaw

michaela mohr 25.08.2019 13:35

Ich hatte einen Fall von einem zunächst nur vermuteten Behandlungsfehler der sich erhärtet hat.
Als Erstens war dabei die Krankenkasse sehr behilflich, die solltest du auf jeden Fall ansprechen.

Bitte nur zu diesem Teil der KK Mitteilung machen:
Zitat:

dass es beim Aufenthalt davor zu Fehlern gekommen ist, ärztlicherseits, die die Folgen des 2ten Aufenthaltes erst überhaupt notwendig (??) machten

Das:
Zitat:

dass SÄMTLICHE Unterlagen des 1ten wie aktuellen Aufenthalt gesichert werden, uns zwar ALLES, von jeder Temperaturmessung bis hin zum OP-Bericht!!
könnte ein Fachanwalt für Medizinrecht erreichen.

Das du hier nachfragst ist völlig o.k. Dafür musst du dich nicht entschuldigen.

Boomer 25.08.2019 14:54

Hallo.

Ja, hatte ich, privat. Bei meiner Oma. Ich hab zunächst selbst einfach unverbindlich alle Laborwerte angefordert. Immerhin hat der Patient ein Akteneinsichtsrecht und die Werte stehen ihm zu.

Als damit dann schon klar war, dass hier was schief gelaufen ist, haben wir die Sache einem Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht übergeben. Das würde ich euch ganz dringend empfehlen! Der weiß wie es geht und was die Konsequenz daraus sein könnte. Im Falle meiner Oma war das Schmerzensgeld, was zwar den bleibenden Schaden nicht mehr geheilt hat, aber immerhin die Anschaffung von Hilfsmitteln erleichtert hat.

Gute Besserung wünsche ich.

Pichilemu 25.08.2019 17:27

Mein Opa ist an der Grippe gestorben. Wenige Tage vor seinem Tod wurde er in der Notaufnahme des Krankenhauses abgewiesen und nach Hause geschickt.


So etwas ist natürlich immer heftig, aber was will man tun...

Susi K 25.08.2019 20:26

Dem Grunde nach sollte es gerichtlich bestellten Betreuern, insbesondere den beruflich tätigen und für Gesundheitssorge bestellten klar sein, welche Möglichkeiten bestehen Auskunft von Ärzten für ihre Klienten zu erhalten. Auch Verwandten kommt die Stellung eines gesetzlichen Vertreters zu, soweit sie über Vollmachterteilung dazu befugt sind. Dass diese erst einmal hilflos sind sei entschuldigt.

Dass es hier aber um Informationsersuchen von beruflichen Betreuern für private Angelegenheiten geht erstaunt mich. Das Internet ist voll von wirklich guten Informationen und Handlungshinweisen. Es kann doch wohl nicht sein, dass erst die persönliche Betroffenheit zu dieser Nachfrage hier führte. Jeder erfahrene ehrenamtliche und berufliche Betreuer sollte bereits im Rahmen der Gesundheitssorge mit entsprechenden Problemen konfrontiert gewesen sein.

Oder macht es einen Unterschied, ob man nun sehr persönlich betroffen ist? Als Bereuter hätte ich dabei so meine Bedenken.


Aber ok, ist ja OffTopic. :d010:

Boomer 25.08.2019 21:40

Ja Susi, es macht einen großen Unterschied, ob man privat betroffen oder beruflich involviert ist.

Nein, ich finde es nicht verwerflich, dass ein Betreuer eine solche Frage stellt.

Ja, Betreuer sind Menschen. Menschen lassen sich durchaus verunsichern, wenn Emotionen im Spiel sind.

Nein, Betreuer sind nicht allwissend.

Ja, Betreuer dürfen genauso alle Fragen stellen um sich zu informieren, wie alle anderen Menschen auch.

MurphysLaw 25.08.2019 21:55

Solang wie ich bereits hier Mitglied des Forums bin, ist es ein Forum für Betreuer UND BetreuTE!!


Zur 2ten Gruppe gehöre ich und mea culpa, dass ich hier im Forum um Hilfe/Meinungen an einem Sonntag bat, an dem es zumindest mir nicht möglich ist, diverse Hilfestellen anders zu erreichen!


Danke Michaela und Boomer für eure Antworten!!


@Susi
Du kannst dir deinen Sarkasmus sonstwo hinstecken! Wenn du deinen Betreuten gegenüber genauso hilfsbereit bist, wie hier, dann ..... :motz:


MurphysLaw

michaela mohr 26.08.2019 07:38

Zitat:

Dass es hier aber um Informationsersuchen von beruflichen Betreuern für private Angelegenheiten geht erstaunt mich.
Was soll denn diese sinnlose Stänkerei? Vor allem dann wenn man sich nicht mal richtig informiert hat.

Murphy ist Betreuter aber wie Boomer ganz richtig sagt, auch wenn er Betreuer wäre könnte er fragen was er wissen muss/möchte. Lieber einmal zuviee gefragt anstatt Fehler zu machen!

@Murphy nochmal an dich, wenn ihr die Unterlagen aus dem KH bekommt müsst ihr aber jemanden zur Hand haben der die auch wirklich richtig verstehen/auswerten kann.

Die KK`s haben eigene Gutachter/Mediziner die sowas überprüfen können. Fangt bitte nicht damit an das selbst verstehen und bewerten zu wolen. Das ginge mit Sicherheit voll daneben.

Boomer 26.08.2019 07:43

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 120592)

Die KK`s haben eigene Gutachter/Mediziner die sowas überprüfen können. Fangt bitte nicht damit an das selbst verstehen und bewerten zu wolen. Das ginge mit Sicherheit voll daneben.

Da gebe ich Michaela vollkommen Recht! Ich hab selbst eine medizinische Ausbildung und konnte deshalb damals die Laborwerte und die Komsequenz daraus selbst erkennen. Die juristische Auswertung überließen wir dann dem Anwalt und der schaltete auch die KK ein. Der Rat ist auf jeden Fall gut!

mimi91 26.08.2019 09:57

Ich sehe in dem Beitrag von Susi K weder Sarkasmus noch sinnlose Stänkerei. Ein sachlicher Hinweis auf ein wohl vorliegendes Missverständnis hätte genügt.

Wenn Threads zunehmend in gegenseitige noch dazu unsachliche Vorwürfe ausarten, ist das der Bereitschaft von Usern, sich die Zeit zunehmen und Beiträge zu verfassen, sicherlich nicht förderlich

michaela mohr 26.08.2019 12:24

@Mimi vielleicht magst du dir mal die anderen Beiträge ansehen die von der TN verfasst wurden.


Da isses wieder- das sinnbefreite Genörgel am Betreuer:
Zitat:

Es kann doch wohl nicht sein, dass erst die persönliche Betroffenheit zu dieser Nachfrage hier führte. Jeder erfahrene ehrenamtliche und berufliche Betreuer sollte bereits im Rahmen der Gesundheitssorge mit entsprechenden Problemen konfrontiert gewesen sein.

Nichts ist einfacher wie sich an jeder unpassenden Stelle über Betreuer zu mokieren- vor allem dann wenn es gar nicht um einen Betreuer geht.


Zitat:

Wenn Threads zunehmend in gegenseitige noch dazu unsachliche Vorwürfe ausarten
Als unsachlich sehe ich es an wenn schnell mal wieder unterstellt wird dass ein Betreuer nix über seinen Job weiss.


Nix für Ungut aber manchmal reicht es (mir) einfach.

MurphysLaw 26.08.2019 22:36

Ich möchte euch den aktuellen Zwischenstand nicht vorenthalten:


Gestern habe ich noch, parallel zum Forum hier, die UPD (unabhängige Patientenberatung Deutschland) kontaktiert und dort die Problematik ausführlich geschildert.


Heute abend kam als Antwort :


Zitat:

.....


Sie fragen uns daher,

1. wie Ihre Mutter an die gesamten Krankenunterlagen kommt.

2. wie Ihre Mutter die Herausgabe umsetzten kann.

3. ob Ihre Mutter hierzu einen Rechtanwalt kontaktieren muss.


Zu 1. Ihre Mutter hat grundsätzlich die Möglichkeit, vollständige und vor allem leserliche Abschriften der Patientenunterlagen von den jeweils behandelnden Ärzten/ Krankenhäusern anzufordern.
Gemäß § 630g Absatz 2 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html) können Patienten von diesen grundsätzlich eine vollständige und auch leserliche Kopie der Patientenakte fordern.
Hierfür kann der Behandelnde eventuell Kopiekosten von maximal 50 Cent pro Seite in Rechnung stellen.
Eine Abschrift der Unterlagen ist innerhalb von zwei bis vier Wochen bereitzulegen.
Dem Patienten ist auf entsprechende Anforderung ergänzend unverzüglich Einsicht in die vollständige Patientenakte zu gewähren.
Die gesetzliche Bestimmung findet man in § 630 g Abs. 1 BGB. Neben dem Einsichtsrecht nach § 630g BGB besteht seit dem 25.05.2018 mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Auskunftsrecht des Patienten über alle verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Überlassung einer Datenkopie, vgl. Art. 15 DSGVO (https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html).

Sofern sich der Patient für eine Kopie seiner Patientenakte entscheidet, sieht Art. 15 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich die kostenfreie Bereitstellung der Kopie vor.
Eine Kostentragungspflicht besteht danach nur bei Anforderung mehrerer Exemplare ab dem zweiten Exemplar.
Ob die Kostenregelung in § 630g Abs. 2 BGB neben der Regelung des Art. 15 Abs. 3 DSGVO weiterhin aufrechterhalten werden kann, erscheint zumindest fraglich.
Hier muss die weitere Rechtsentwicklung abgewartet werden, so dass zur Frage der Kostentragungspflicht derzeit keine abschließende rechtssichere Auskunft erteilt werden kann.


Zu 2. Ihre Mutter kann sich unter Angabe der oben genannten Anspruchsgrundlagen an die Verwaltung des Krankenhauses wenden und diese schriftlich und ggf. unter Fristsetzung auffordern, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte sich das Krankenhaus verweigern die Unterlagen heraus zu geben, kann sich Ihre Mutter bei der zuständigen Landesaufsichtsbehörde über das Krankenhaus beschweren.
Die zuständige Aufsichtsbehörde finden Sie im Impressum des Krankenhauses oder unter www.weisse-liste.de .
Möglicherweise könnte für Sie noch hilfreich sein, den sog. Patientenfürsprecher mit "ins Boot" zu holen, der Sie unterstützen kann. In der Regel halten Krankenhäuser einen solchen vor.
Dieser arbeitet ehrenamtlich und soll Patienten und deren Angehörige unterstützen.
Auch diesen finden Sie unter www.weisse-liste.de unter Qualitäts- und Beschwerdemanagement, soweit vorhanden.
Daneben könnten Sie auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz kontaktieren und Ihr Anliegen vorbringen bzw. sich über einen Verstoß des Krankenhauses gem. Art 15 Absatz 3 DSGVO beschweren.
Letztlich verbleibt die Möglichkeit, den zivilgesetzlichen Anspruch im zivilrechtlichen Verfahren geltend zu machen.

Dort kann Klage gegen das Krankenhaus auf Herausgabe der Patientenakte erhoben werden.


Zu 3. Ihre Mutter kann sich grundsätzlich ohne anwaltliche Vertretung an das Krankenhaus wenden.
Eine Klage vor dem Amtsgericht kann ebenso ohne Anwalt erhoben werden.
Erst bei Klagen vor dem Landgericht ab einem Streitwert von über 5000 Euro gilt Anwaltszwang.
Es ist Ihrer Mutter insoweit unbenommen, jederzeit anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann Ihre Mutter sowohl im außergerichtlichen Verfahren als auch in einem sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren vertreten. Hierbei hat Ihre Mutter die Möglichkeit, sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden, der auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes spezialisiert ist und schwerpunktmäßig Patienten vertritt.


.....

Ich bin allen konstruktiven Antworten sehr dankbar und werde nun schriftliche Aufforderungen mit den o.g. § und Vorschriften verfassen und die meiner Mum zur Unterschrift zusenden und dann weiterleiten.
Ich denke, wie oben erwähnt werde ich eine Fristsetzung von max. 4 Wochen setzen.


Zugleich habe ich heute schon mit der Krankenkasse meiner Mum ein sehr ernstes Gespräch geführt und auch für die weiteren Schritte (Überprüfung der erfolgten und eventuell unterlassenen Behandlung) wertvolle Informationen zur notwendigen Vorgehensweise erhalten.
Ich fühlte mich ernst genommen und ein Brief mit wichtigen Hinweisen und zur Weiterverfolgung notwendigen Dokumente wurden auf den Weg gebracht.


Es geht voran und ich glaube, ich werde heute nach 1 Woche mal wieder besser schlafen können :-)


Vielleicht kann ja jemand die UPD-Infos auch irgendwann mal brauchen, deshalb wollte ich euch nicht ohne diese Infos lassen.


MurphysLaw

sonnyblue3 27.08.2019 10:03

Vielen Dank! Das sind sehr nützliche Infos!

Dir und Deiner Mutter alles Gute!

Gruß,
Sonnyblue3


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