Ich denke, du bist immer noch mit zuviel Emotionen behaftet.
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Susi K,
es wurde im Bescheid über PG2 direkt vermerkt, dass eine Neubegutachtung nach 1 Jahr (9/2020) stattfinden soll... MurphysLaw |
Nochmal an Alle und mit der Bitte um Erfahrungen eurerseits :-)
Bei meiner Mum wurde ein MDK Gutachten für einen Pflegegrad erstellt. Dabei wurde z.B. das Modul in dem es um die Psyche geht, weder abgefragt, noch wurde es in der Auswertung bepunktet, das Modul wurde einfach "leer" gelassen und (natürlich) fehlen jetzt genau diese Punkte (Modul 2 ist komplett 0 Punkte, da voll selbstständig). Meine Mum ist seit Jahren schon an Ängsten und Depressionen erkrankt und nimmt auch Medikamente (die auch im Gutachten genannt werden!) Kurzum, darf die Pflegekasse ein nicht abgefragtes/begutachtetes Modul zum Nachteil des Pflegebedürftigen einfach "nullen"/weglassen? Ab dem 1.11. ist meine Mum wieder zuhause, bis dahin in der KZP. Im Gutachten wurden hauswirtschaftliche Notwendigkeiten verneint, da ja das Pflegeheim alles übernimmt. Das wird zuhause anders sein, und einiges an Hilfe von Nöten sein. Kann ich dies in meinem Widerspruch auch erwähnen oder müsste ich gar eine neue Begutachtung beantragen? MurphysLaw |
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Soweit ich mich erinnere hatte es dazu nicht einmal eines Widerspruchs oder ähnlichem bedurft. Auf Grund der Situation in der KZP wurde die dortige Begutachtung einer Einstufung nach Aktenlage gleichgestellt. Ich würde mich nicht zu sehr auf Dinge wie Widerspruch, Beantragung usw. kaprizieren. Rufe bei der KK an und lasse dich aufklären und beraten. Das dann aber möglichst unaufgeregt und nicht "empört" sondern möglichst sachlich. Zitat:
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