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"Hilfe", der MDK kommt

Dies ist ein Beitrag zum Thema "Hilfe", der MDK kommt im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich denke, du bist immer noch mit zuviel Emotionen behaftet. Zitat: Zitat von MurphysLaw DARAUFHIN meinte ich zu ihr, dass ...


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Alt 12.10.2019, 23:34   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Ich denke, du bist immer noch mit zuviel Emotionen behaftet.


Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
DARAUFHIN meinte ich zu ihr, dass man dann ja eben in 1 Jahr von der PK schauen kommen könnte, obs immer noch so schlecht ist oder besser (und dann entsprechend die Leistungen mindern oder streichen) !!!MurphysLaw
Warum sollte der MDK nach 1 Jahr wieder kommen? Es reicht doch, sollten klare Zeichen einer Verschlechterung erkennbar sein, einen neuen Antrag zu stellen. Dabei empfieht es sich eng mit einem Pflegedienst oder einer Heimleitung zusammenzuarbeiten.
Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen

U.a. wurde das Modul 3 (das mit der Psyche) 0 abgefragt und auch 0 bewertet!! Dabei nimmt sie (seit Jahren schon!!) Antidepressiva und das nicht ohne Grund! Zudem hat sie grosse Ängste (besonders im Bezug auf die Zukunft - Gesundheit, Finanzen etc.) mit denen sie aber halt nicht "hausieren" geht, aber regelmässig in den Gesprächen mit uns Familie Thema sind!
MurphysLaw
Dieser Teil der Verschlechterung des Zustandes den du hier beschreibst, ist Symtom einer Krankheit wie z.B. Alzheimer Demenz. Dies bedingt nicht unbedingt eine Ausweitung der Pflege, könnte aber ggf. notwendig sein. Auch wenn es die Familie belastet, ist dies kein Grund, einen höheren Pflegegrad zu begründen. Erst wenn es unmittelbare negative Auswirkungen auf ihre körperliche Gesundheit hat und diese sogar gefährdet sein könnte, käme eine Neubegutachtung in Frage. Das ist leider so.
Susi K ist offline  
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Alt 21.10.2019, 00:35   #12
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Susi K,


es wurde im Bescheid über PG2 direkt vermerkt, dass eine Neubegutachtung nach 1 Jahr (9/2020) stattfinden soll...


MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 21.10.2019, 00:36   #13
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Nochmal an Alle und mit der Bitte um Erfahrungen eurerseits :-)



Bei meiner Mum wurde ein MDK Gutachten für einen Pflegegrad erstellt. Dabei wurde z.B. das Modul in dem es um die Psyche geht, weder abgefragt, noch wurde es in der Auswertung bepunktet, das Modul wurde einfach "leer" gelassen und (natürlich) fehlen jetzt genau diese Punkte (Modul 2 ist komplett 0 Punkte, da voll selbstständig).
Meine Mum ist seit Jahren schon an Ängsten und Depressionen erkrankt und nimmt auch Medikamente (die auch im Gutachten genannt werden!)

Kurzum, darf die Pflegekasse ein nicht abgefragtes/begutachtetes Modul zum Nachteil des Pflegebedürftigen einfach "nullen"/weglassen?

Ab dem 1.11. ist meine Mum wieder zuhause, bis dahin in der KZP.
Im Gutachten wurden hauswirtschaftliche Notwendigkeiten verneint, da ja das Pflegeheim alles übernimmt.
Das wird zuhause anders sein, und einiges an Hilfe von Nöten sein.
Kann ich dies in meinem Widerspruch auch erwähnen oder müsste ich gar eine neue Begutachtung beantragen?


MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 21.10.2019, 09:58   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Kann ich dies in meinem Widerspruch auch erwähnen oder müsste ich gar eine neue Begutachtung beantragen?
Ich hatte einmal eine Begutachtung in der KZP, danach, also zu Hause kam recht unmittelbar eine erneute Begutachtung in der Wohnung.
Soweit ich mich erinnere hatte es dazu nicht einmal eines Widerspruchs oder ähnlichem bedurft. Auf Grund der Situation in der KZP wurde die dortige Begutachtung einer Einstufung nach Aktenlage gleichgestellt.


Ich würde mich nicht zu sehr auf Dinge wie Widerspruch, Beantragung usw. kaprizieren. Rufe bei der KK an und lasse dich aufklären und beraten. Das dann aber möglichst unaufgeregt und nicht "empört" sondern möglichst sachlich.



Zitat:
Dabei wurde z.B. das Modul in dem es um die Psyche geht, weder abgefragt, noch wurde es in der Auswertung bepunktet, das Modul wurde einfach "leer" gelassen und (natürlich) fehlen jetzt genau diese Punkte (Modul 2 ist komplett 0 Punkte, da voll selbstständig).
Das ist ungewöhnlich, wenn irgendetwas als nicht Bewertbar eingeschätzt wurde steht darunter eigentlich eine Begründung. Steht da nichts?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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