"Hilfe", der MDK kommt
Hallo an Alle :winke:
Ich hatte ja in einem anderen Thread schon z.t. berichtet, was derzeit bei meiner Mum los ist. Es ist einiges passiert, vieles davon ungut, aber da ist das letzte (rechtliche) Wort nicht nicht gesprochen! :kommmalherfreundche Nun ist sie seit 5 Tagen in der Kurzzeitpflege und bald wird, da PG beantragt, der MDK vorbeischauen. Meine Frage hier nun geht an eure Erfahrungen mit den MDK-Begutachtungen: Welche "Fallen" stellen die Gutachter so? Eine Mitpatientin meiner Mum berichtete, dass der Gutachter direkt zu Beginn darum bat, dass die kranke Frau sich "mal eben" die Hände waschen möge, man wolle sich ja richtig begrüssen und da sei Hygiene nunmal wichtig. Die alte Dame wollte den MDK nicht unnötig warten lassen, marschierte konzentriert in ihr Bad und prompt wurde der PG u.a. deshalb abgelehnt, weil die Frau sich ohne Hilfe bewegen könne und alleine ins Bad könne .... Ein "Klassiker" soll auch der (versehentlich) zu Boden gefallene Kugelschreiber sein, den der Gutachter aufgrund von "Rücken" nicht aufheben könne und die Kranken dann alles Mögliche und Unmögliche versuchen, um den Stift zu erreichen.... Da ich in 3 Tagen hinfahre hoffe ich, dass während meiner Zeit vor Ort die Begutachtung stattfindet und ich dem Geschehen beiwohnen kann. Worauf sollte ich da achten, wo/wann darf ich eingreifen, ohne dass dies zum Nachteil meiner Mum ausgelegt werden könnte? Gute N8, MurphysLaw |
Der Termin der Begutachtung wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Meine Erfahrung lehrt, gelassen heranzugehen und sich nicht vorher schon verrückt machen zu lassen. Die eigene Ruhe schafft Vertrauen.
Ich rate davon ab, im Vorfeld bereits mit den zu Begutachtenden taktische Verabredungen zu treffen. Das hat meines Wissens noch nie funktioniert. Die "Gutachter" sind geschult, entsprechendes zu erkennen. Ich glaube auch nicht, dass "Gutachter" bewusst Fallen stellen, denen kränkliche Personen nicht gewachsen wären. Besonders, wenn sie nicht allein sind. Also Ruhe bewahren und das Ganze im Nachhinein reflektieren. |
Zustimmung zu Susi K's Vorschlag, keine Tricks üben, die Fachkräfte vom MDK haben vieeeeeel Erfahrung.
Hier hat es sich bewährt, einen Mitarbeiter des Heimes zum Gespräch hinzuzubitten. Das Heim hat ein eigenes und vitales Interesse daran, dass der Patient gem. dem tatsächlich notwendigen Pflegeaufwand eingestuft wird und kann mit dem MDK'ler ganz anders reden, als ein pflegerischer Laie. Als Ergebnis des Termines gibt es ein vielseitiges Schreiben, das auch dem Betroffenen zugeht. Wenn daran Korrekturen oder dafür Ergänzungen notwendig sind, kann man sich direkt an die Pfelgekasse wenden. Christian Martens |
Hallo,
der MDK kommt nicht währen der Kzpfl. Erst wenn die Mutter wieder zu Hause, oder vollstationär im Heim untergebracht ist. LG |
Tja,
vergangenen Freitag kam eine "Vorabeinstufung" ohne MDK-Besuch, sprich nach Aktenlage. Meine Mum bekam nichtmal PG 1 !!!!! :motz: |
@Murphy, bei allem Verständnis, komm mal bitte runter von der Palme. Dort oben ist die Luft zu dünn.
In der Kurzzeitpflege gibt es, genau wie beim KH Aufenthalt keine MDK Begutachtung sondern nur eine vorläufige Entscheidung nach Aktenlage. Die "richtige" Begutachtung findest dann in der Wohnung statt. Einstufung in einen Pflegerad heisst auch nicht, eine Beurteilung über die aktuelle Situation zu treffen sondern zu beurteilen wie das langfristig aussehen könnnte/kann. Unter langfristig wird 6 Monate verstanden. Wenn da jetzt nicht mal die 1 rauskam kann ich dir nur raten als erstes das Gespräch mit der PDL der Kurzzeitpflege zu suchen und sich von ihr beraten zu lassen. Als Angehöriger ist man oft pessimistischer und panisch- das darf und wird hier aber keine Rolle spielen. Bitte nicht die Nerven verlieren sondern sich von der PDL beraten lassen! |
Zitat:
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Sodele,
hier nun ein Update: 1) Es wurde in der KZP begutachtet! Sie ist seit dem 12.9. in der KZP bis min. 31.10 und wurde am 27.9 begutachtet! 2) meine Mum ist leider aktuell SEHR eingeschränkt und krank! Und ja, natürlich geht es auch darum, die Kosten, die mit diesen Erkrankungen und damit notwendigen Hilfen einher gehen, soweit wie möglich aufzufangen! Ich bin nicht dämlich, nur "pro forma" oder weil so ein PG-Bescheid toll zum "an-die-Wand-hängen" ist, lassen wir nicht begutachten! :e136: Die Gutachterin teilte uns u.a. mit, dass die aktuelle Unfähigkeit zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten jedweder Art, keine Punkte und somit keine Berücksichtigung findet .... So wie es mir vergangen Freitag am Telefon mitgeteilt wurde, wird sie (zunächst, denn wir werden Widerspruch dagegen einlegen!) mit PG2 eingruppiert, was in unseren Augen ein schlechter Witz ist, angesichts der massiven Einschränkungen. Die Gutachterin war zudem der Ansicht, dass die aktuellen Probleme wohl kaum 6 Monate andauern werden, so dass an sich kein PG zuerkannt würde.... Dass wir alle nicht in die Zukunft blicken können, in 2 Monaten noch weitere 2 OPs anstehen und ob sie dann nahtlos in die Reha endlich könne (aktuell bis auf weiteres keine Reha-Fähigkeit vorhanden), sowie dem Fakt, dass es das Instrument einer Wiederbegutachtung z.B. nach 1 Jahr gibt, gab ich dann zum Besten... Alles in allem war sie eher gegen einen PG eingestellt, so mein Eindruck und sie war sehr bemüht, gegen den Hilfebedürftigen zu begutachten, anstatt, so neutral wie möglich, die aktuelle TATSÄCHLICHE Situation zu betrachten. Sehr unerfreulich! :kommmalherfreundche MurphysLaw |
Zitat:
Ein Pflegegrad bestimmt nicht durch evtl. zukünftige Bedingungen sondern ist aktuell. Ich würde mir aus taktischen Gründen deswgen gut überlegen jetzt Widerspruch einzulegen. Zitat:
Ob später, also klar nach den noch kommenden OP`s sich die Gesamtsituation verbessert oder verschlechtert kann keiner vorhersagen. Zitat:
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Zitat:
Michaela, du liest ungenau! Die Gutachterin wollte zunächst mit dem aktuellen Zustand einen vorrübergehend schlechten bestätigen, meinte aber, dass es ja besser werden würde (Glaskugel????) und deshalb der jetzige Schlechte kein Dauerzustand sei! DARAUFHIN meinte ich zu ihr, dass man dann ja eben in 1 Jahr von der PK schauen kommen könnte, obs immer noch so schlecht ist oder besser (und dann entsprechend die Leistungen mindern oder streichen) !!! Ich habe seit gestern nun das Gutachten vorliegen. Ihr wurde PG 2 zuerkannt, gegen den wir Widerspruch einlegen werden! U.a. wurde das Modul 3 (das mit der Psyche) 0 abgefragt und auch 0 bewertet!! Dabei nimmt sie (seit Jahren schon!!) Antidepressiva und das nicht ohne Grund! Zudem hat sie grosse Ängste (besonders im Bezug auf die Zukunft - Gesundheit, Finanzen etc.) mit denen sie aber halt nicht "hausieren" geht, aber regelmässig in den Gesprächen mit uns Familie Thema sind! Ich bin sehr wütend und schon beinahe geneigt, diesen Fehler als Vorsatz zu bezeichnen! :motz: Auch wurde im Gutachten die Stoma-Versorgung meiner Mutter als "entfällt, da überwiegend kontinent" bewertet. Tatsache ist, dass meine Mum auf die VOLLE, Fremdversorgung ihres Stomas angewiesen ist! Sie kann bzgl dessen absolut 0 selbst tun, weil a) will sie das nicht selbst (ekel) und b) gab es nie ein Stoma-Training! :motz: MurphysLaw |
Ich denke, du bist immer noch mit zuviel Emotionen behaftet.
Zitat:
Zitat:
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Susi K,
es wurde im Bescheid über PG2 direkt vermerkt, dass eine Neubegutachtung nach 1 Jahr (9/2020) stattfinden soll... MurphysLaw |
Nochmal an Alle und mit der Bitte um Erfahrungen eurerseits :-)
Bei meiner Mum wurde ein MDK Gutachten für einen Pflegegrad erstellt. Dabei wurde z.B. das Modul in dem es um die Psyche geht, weder abgefragt, noch wurde es in der Auswertung bepunktet, das Modul wurde einfach "leer" gelassen und (natürlich) fehlen jetzt genau diese Punkte (Modul 2 ist komplett 0 Punkte, da voll selbstständig). Meine Mum ist seit Jahren schon an Ängsten und Depressionen erkrankt und nimmt auch Medikamente (die auch im Gutachten genannt werden!) Kurzum, darf die Pflegekasse ein nicht abgefragtes/begutachtetes Modul zum Nachteil des Pflegebedürftigen einfach "nullen"/weglassen? Ab dem 1.11. ist meine Mum wieder zuhause, bis dahin in der KZP. Im Gutachten wurden hauswirtschaftliche Notwendigkeiten verneint, da ja das Pflegeheim alles übernimmt. Das wird zuhause anders sein, und einiges an Hilfe von Nöten sein. Kann ich dies in meinem Widerspruch auch erwähnen oder müsste ich gar eine neue Begutachtung beantragen? MurphysLaw |
Zitat:
Soweit ich mich erinnere hatte es dazu nicht einmal eines Widerspruchs oder ähnlichem bedurft. Auf Grund der Situation in der KZP wurde die dortige Begutachtung einer Einstufung nach Aktenlage gleichgestellt. Ich würde mich nicht zu sehr auf Dinge wie Widerspruch, Beantragung usw. kaprizieren. Rufe bei der KK an und lasse dich aufklären und beraten. Das dann aber möglichst unaufgeregt und nicht "empört" sondern möglichst sachlich. Zitat:
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