Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie nennt ihr eure Betreuten? im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo in die Runde,
Ich sage auch im Schriftsatz Betreute oder Her/Frau xy.
Ich musste mich allerdings auch erst daran ...
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10.03.2020, 22:38 | #11 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 17.05.2015
Beiträge: 26
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Hallo in die Runde,
Ich sage auch im Schriftsatz Betreute oder Her/Frau xy. Ich musste mich allerdings auch erst daran gewöhnen. Ich bin halt Betreuer, als Arzt wären sie Patienten und wäre ich Lehrer würde ich sie Schüler nennen. ...😉 LG Jule |
11.03.2020, 18:12 | #12 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Mir geht wie Boomer: ich finde die Bezeichnung "Betreuter" auch irgendwie negativer als "Klient". Ich sage also Herr/Frau XY oder Klient/in.
Ich halte mich damit an die Definition des Onpulson-Wirtschaftslexikons: "Ein Klient ist eine Person oder Organisation, welche die Dienste von freiberuflichen oder unternehmerischen Dienstleistern in Anspruch nimmt." |
19.03.2020, 21:32 | #13 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Zitat:
Laut Duden ist ein Klient"jemand, der [gegen Bezahlung] Rat, Hilfe bei jemandem sucht, der jemanden beauftragt, seine Interessen wahrzunehmen". Klient kann man also oft verwenden, z. B. sprechen niedergelassene Psychotherapeuten auch immer häufiger von Klienten statt Patienten. Klient ist sozusagen der Überbegriff und kann (muss aber nicht) noch spezifiert werden als z. B. Patient, Mandant oder auch Betreuter. Mir persönlich gefällt es sowohl bei meiner Psychotherapeutin als auch bei meinem Betreuer besser, wenn ich die "Klientin" bin. Weil dieses Wort nicht die Hilflosigkeit/Schwächen(?) hervorhebt, sondern wertfrei ist. In meinem ABW wird man auch Klient genannt. |
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19.03.2020, 22:49 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Das ist Wunschdenken. Ein Betreuter hat eine durch einen Richter festgestellte Schwäche und ist meistens hilflos. Das muss nicht wertfrei definiert werden, sondern so wie es ist. Klar, dass ein Betreuter mit seiner Situation nicht zufrieden ist. Aber Selbsterkenntnis ist manchmal hilfreich.
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20.03.2020, 06:37 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Stephanie 78, lass dich durch den Dummquark vom vorherigen Beitrag nicht beeindrucken und auch bitte nicht runterziehen durch das was da so sinnbefreit verbreitet wird.
Alle anderen hier wissen dass Betreute "keine durch den Richter festgestellte Schwäche" haben sonden dass sie krank sind. Für Krankheiten sind Ärzte zuständig. Die stellen fest wer krrank ist. Eine Krankheit ist keine persönliche Schwäche sondern einfach Pech. Zitat:
Jeder der betreut wird kann sich aussuchen mit welchem Begriff dazu er sich wohl fühlt, es gibt dafür wirklich bessere Bezeichnungen und die darf sich jeder selbst aussuchen. SusiK geht jetzt mal drei Wochen in Denkquarantäne, das scheint leider nötig zu sein.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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20.03.2020, 08:54 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hallo,
ich mag die Wörter "Klientin" und "Betreute" für mich. Eine Mandantin bin ich nicht. Das Wort betreute klingt in jedem der Beiden Kontexte in denen ich Betreut werde richtig, ich brauch Hilfe und Unterstüzung, wenn ich die nicht bräuchte wäre das ganze Konstrukt für den Popo. Es ist für mich auch nicht Wertfrei. Ich kann etwas nicht also bekomme ich Unterstüzung und sei es damit ich nicht endlos viel Geld ausgebe ohne es zu wollen, oder das meine Miete bezahlt wird, ich beim Amt nicht mit endlosen Formularen erschlagen werde... Mit freundlichen Grüßen Ela |
21.03.2020, 22:38 | #17 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 13.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
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Anrede Klient
wie oben angegeben
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25.03.2020, 13:12 | #18 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,803
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Neutral ist auch: der/die (von mir) gesetzlich Vertretene (oder die gesetzlich vertretene Person).
Der BdB benutzt in seinen Infos immer die Person „Klient/in“. Halte ich für falsch, weil (anders als bei einer Vollmacht) kein Vertragsverhältnis besteht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.04.2020, 15:33 | #19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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"betreuter" oder "klient" ist am sachlichsten und auch das was meine betreuerin sagt. "kunde" finde ich etwas euphemistisch, weil bei einer klassischen dienstleistung der kunde im rahmen des angebotenen leistungsspektrums allein und frei entscheidet was er wie in anspruch nimmt (und was nicht). wenn ein betreuer von kundschaft spricht um das dienstleistungselement hervorzuheben, ist mir das aber auch nicht unsympathisch.
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15.04.2020, 09:38 | #20 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
die Bezeichnung "der gesetzlich Vertretene" finde ich finde ich sehr gut - wirkt aber evt. "zu lang und umständlich". "Der Betreute" ist natürlich absolut korrekt und m.E. auch nicht herabsetzend. "Klient" (obwohl vermutlich nicht zu 100 % korrekt) finde ich eigentlich am besten, dies "wertet" nicht nicht nur den Betreuten auf, sondern (gefühlt) auch mich als Betreuer - und es suggeriert keine Aufgabenstellungen, die vom Betreuer gar nicht zu leisten sind. Unter Betreuung verstehen Viele ja was anderes als rechtliche Betreuuung. " "Mandant" passt m.E. nicht richtig und "Kunde" (meines Betreuerladens) ist Quatsch. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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