Dies ist ein Beitrag zum Thema Abkürzungsverzeichnis im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Beim Lesen eurer Beiträge bleibe ich manchmal hängen, weil ich mit den Abkürzungen nichts anzufangen weiß. Aufgefallen ist mir ...
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22.03.2020, 10:42 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.03.2020
Beiträge: 12
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Abkürzungsverzeichnis
Hallo
Beim Lesen eurer Beiträge bleibe ich manchmal hängen, weil ich mit den Abkürzungen nichts anzufangen weiß. Aufgefallen ist mir zuletzt HLU und SHT?! Vielleicht kann jemand mal einen Überblick über die gängigsten Abkürzungen geben oder ich benutz diesen Beitrag einfach weiter für die zukünftigen Stolpersteine.. |
22.03.2020, 10:42 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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SHT = Sozialhilfe Träger
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22.03.2020, 10:54 | #3 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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HLU = Hilfe zum LebensUnterhalt
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22.03.2020, 10:56 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.03.2020
Beiträge: 12
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HZP
EV "ein ABW einrichten" ...es nimmt kein Ende... |
22.03.2020, 11:11 | #5 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 20.01.2013
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
Beiträge: 56
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HzP= Hilfe zur Pflege
EV= Einwilligungsvorbehalt ein ABW einrichten:eine ambulante Betreuung über die Eingliederungshilfe für Unterstützung im eigenen Wohnraum installieren |
22.03.2020, 11:12 | #6 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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EV = Einwilligungs Vorbehalt
ABW = Ambulant Betreutes Wohnen |
22.03.2020, 13:41 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Ist mal eine Idee. Schickt mal weiter die Kürzel hier her. Dann tragen wir sie in das Lexikon für Abkürzungen ein. https://www.forum-betreuung.de/servi...uerzungen.html MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.03.2020, 17:28 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Was ist "Erinnerung" bei einem beschluss?
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24.03.2020, 18:27 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Elara
Kommt drauf an, was für ein Beschluss und woran erinnert wird. Üblicherweise ist eine Erinnerung dann angesagt, wenn etwas angefragt wurde, aber die Antwort noch aussteht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.03.2020, 18:48 | #10 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
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Das ist ein Rechtsbehelf, den man gegen den Beschluss einlegen kann, sofern keine Beschwerde vorgesehen ist (§ 11 RPflG).
Wikipedia – Erinnerung (Recht) |
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