Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
grade bei neuen Betreuungen muss ja immer wieder geprüft werden, ob Kindergeld gezahlt oder bereits bezogen wird.
Nun werden ...
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14.07.2020, 11:52 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Kindergeld
Hallo,
grade bei neuen Betreuungen muss ja immer wieder geprüft werden, ob Kindergeld gezahlt oder bereits bezogen wird. Nun werden die Anfragen von der Familienkasse ja so sehr langsam bearbeitet oder man bekommt nur einen Antragsvordruck übersandt, ohne dass auf die eigentlichen Fragen eingegangen wird. Kennt jemand eine Möglichkeit, das zu beschleunigen? Anrufe sind völlig sinnlos, man erreicht niemanden. Viele Grüße Andreas |
16.07.2020, 17:39 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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ich stelle mir folgende Fragen:
1. haben die Eltern des Betreuten noch einen Anspruch auf Kindergeld für den Betreuten? Dann wären die antragsberechtigt, nicht der Betreute / vertrenen durch den Betreuer. 1.1 Wird dem Betreuten bei einer Sozialleistung Kindergeld (für sich) als Einkommen angerechnet? Falls nicht ... so what... 1.2 Falls doch, es gehen aber keine Zahlungen durch die KG-Berechtigten (i.d.R. die Eltern) ein, dann solltest Du schnellstens einen Abzweigungsantrag stellen damit das KG künftig direkt an den B. gezahlt wird. Hierzu genügt vorab ein nettes Fax an die Familienkasse - wenn Du die KG-Nr. nicht weißt, dann müssen Name, Geburtsdatum und Adresse des B. erstmal genügen. Außerdem müsste man der Behörde, die ggf. Sozialleistungen zahlt (meistens Jobcenter oder Sozialamt) mitteilen, dass und seit wann kein Kindergeld mehr eingeht, damit kein Einkommen mehr berücksichtigt wird. 2. Hat der Betreute ein Kind/Kinder, für das er kindergeldberechtigt wäre, aber kein Kindergeld bekommt (das sähe man ja bei den Kontoumsätzen)? Dann kannst Du (wenn die Vermögenssorge übertragen wurde, aber auch beim Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten) einen Antrag stellen. 2.1 Bevor man einen Antrag stellt, sollte man aber prüfen, ob nicht vielleicht das andere Elternteil das KG bekommt. Viel Erfolg! |
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