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Pichilemu 25.07.2020 13:51

Gewaltschutzverfahren
 
Hallo,


musste leider aus Gründen auf die ich nicht näher eingehen will ein Gewaltschutzverfahren gegen meine Familie eröffnen. Die mündliche Verhandlung zu der ich vom Gericht geladen wurde war für mich derart seelisch belastend dass ich sofort noch am selben Abend versucht habe mir den Exitus zu geben und auch Wochen danach noch sehr nahe "an der Klippe" stand. Der Anwalt wurde vom Gericht erst zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung (das war die Woche mit Fronleichnam) beigeordnet, deshalb war er nur Statist in der mündlichen Verhandlung.


1. Kann ein Betreuer einen Betreuten mit den üblichen Aufgabenkreisen im Gewaltschutzverfahren vertreten oder braucht es dafür einen gesonderten Aufgabenkreis "Vertretung im Gewaltschutzverfahren" o. ä.?
2. Mir soll von einem anderen Amtsgericht aufgrund dieser Sache ein zweiter Betreuer neben dem bereits bestehenden Betreuer bestellt werden, d. h. ich hätte dann an zwei Amtsgerichten zwei Betreuer. Das Amtsgericht will wohl neben dem (völlig untätigen) Berufsbetreuer noch die Betreuungsbehörde am Sitz des dortigen Amtsgericht zum Betreuer bestellen und meint, das ginge weil das Gesetz ja nur die Bestellung zweier Berufsbetreuer ausschließe aber nicht die Bestellung der Betreuungsbehörde neben dem bestehenden Berufsbetreuer. Stimmt das? Die Betreuung lehne ich übrigens strikt ab, da ich aufgrund traumatischer Erfahrungen unter gar keinen Umständen mit dieser Behörde zusammenarbeiten kann und schon gar nicht als Betreuer. Die Betreuungsbehörde will mich auch in jedem Fall in eine Wohngruppe in ihrem Zuständigkeitsgebiet stecken obwohl ich 1. dort vor meiner Familie nicht sicher wäre und 2. auch nicht gruppenfähig bin. Eine vergangene Hilfe (Übergangswohnung) am selben Ort ist bereits wegen tätlicher Übergriffe vonseiten meiner Familie gescheitert...

3. Sonst noch irgendwelche sinnvollen Vorschläge? Psychiatrie schließe ich derzeit wegen Corona kategorisch aus, obwohl ich es wohl nötig hätte...

Imre Holocher 25.07.2020 14:03

Moin moin

Ich würde in so einem Verfahren als Betreuer einen guten Anwalt suchen, die die Vertretung im Gerichtsverfahren sichert und - sofern es vom Betreuten gewünscht wird - auch an dem Verfahren teilnehmen. Bzgl. der gerichtlichen Vertretung sehe ich mich in dem Fall als überfordert an.

In einem Mißbrauchsverfahren eines meiner Betreuten gegen einen Angehörigen gab es die Möglichkeit für den Betreuten während des Verfahrens nicht im selben Raum sein zu müssen, sondern per Videoschalte dabei zu sein.
Damit war er nicht gezwungen in dem selben Raum zu sein, wie sein Peiniger. Vielleicht ist das ja schon mal eine Hilfe.

Was die Betreuungsbehörde als weiteren Betreuer angeht, hast Du das Recht Einwände zu erheben. Die von dir geschilderten Gründe sollten och eigentlich ausreichen, um diese Bestellung zu verhindern.
Eine andere Frage ist die Entlassung bzw. Auswechslung des bisherigen Betreuers, wenn der so inaktiv ist. Läuft denn da schon was?

MfG

Imre

Pichilemu 31.07.2020 08:04

Zitat:

Zitat von Imre Holocher (Beitrag 128229)
Eine andere Frage ist die Entlassung bzw. Auswechslung des bisherigen Betreuers, wenn der so inaktiv ist. Läuft denn da schon was?

Der Betreuer behauptet, er habe selbst seine eigene Entlassung beim Gericht beantragt. Überprüfen kann ich das nicht, weil ich bislang keine Post vom Gericht bekommen habe.


Das zweite Betreuungsverfahren beim anderen Gericht ist inzwischen eingestellt, auch wenn man mich unbedingt davon überzeugen wollte, doch in meiner gewalttätigen Familie zu bleiben.


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