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Super-Nanny und Schulden-Zwegat

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Hallo, es ist ein zweischneidiges Schwert, von den Rechten der Schuldner zu sprechen. Diese Schuldner haben sich zumindest teilweise durch ...


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Alt 11.09.2008, 10:07   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo,

es ist ein zweischneidiges Schwert, von den Rechten der Schuldner zu sprechen.

Diese Schuldner haben sich zumindest teilweise durch Betrug bereichert. Dies muss man ganz knallhart so sagen. Wenn ich eine Ware bestelle (Versandhaus z. B.) und weiss, dass ich diese Ware nicht bezahlen kann, dann ist das illegal.

Nach dem Gesetz sind diese Leute erwachsen und für ihr Tun verantwortlich. Leider werden sie in keiner Weise zur Verantwortung gezogen.


Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 11.09.2008, 13:38   #12
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallao alle,

wa smich enrvbt ist, chi hatte da getsenr mal wied errienegshcuat, ebid e rsuper- nanny , udn cih kann mcihe rienner, dass vor keien ahnugn, einem maont ca, gegsta wurde, ndue folegn, ddie foleg von egstenr hab nun cihc zum driottne mal geshen.

grus sternfe e
 
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Alt 12.09.2008, 18:08   #13
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo,

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Diese Schuldner haben sich zumindest teilweise durch Betrug bereichert. Dies muss man ganz knallhart so sagen. Wenn ich eine Ware bestelle (Versandhaus z. B.) und weiss, dass ich diese Ware nicht bezahlen kann, dann ist das illegal.
warum sprichst Du von Betrug? Wenn bei einem Versandhaus bestellt wird, dann spricht man doch gerade eine Ratenzahlungsvereinbarung ab, weil man nicht sofort in einer Summe bezahlen kann. Diese Angebote werden den Menschen doch geradezu aufgedrängt. Mit genau diesen Verträgen wird oftmals die Schuldenspirale in Gang gesetzt. "Heute haben, in sechs Monaten bezahlen." Wer nicht mehr über Barmittel verfügt, kann nur noch die überteuerten Ratenzahlungsangebote der Versandhäuser annehmen.
Woher soll man denn wissen, ob man die Raten in sechs Monaten oder zwei Jahren noch zahlen kann. Hintergrund der Schuldenproblematik ist oftmals Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung. Dies läßt sich nur schlecht voraussehen.

Ein professioneller Schuldnerberater wird sich auf solch eine moralische Ebene in seiner Beratungsarbeit nicht einlassen. Die Schulden bestehen jetzt und das Problem muß gelöst werden. Wenn tatsächlich betrügerisches Handeln vorliegt, dann soll der Geschädigte Anzeige erstatten. Bis zum Abschluß des Verfahrens sollte aber grundsätzlich die Unschuldsvermutung gelten. Ich habe noch nicht gehört, dass in der Sendung Betrugshandlungen durch P.Zwegat gedeckt wurden.

Schöne Grüße aus dem regnerischen Ruhrgebiet
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Alt 12.09.2008, 21:43   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
Standard

Hallo,

ich bin der Meinung, mit dem schlechten Ruf als Sozialarbeiter oder Betreuuer muss man leben - man müsste sich ja nicht an all dem Menschenunwürdigen beteiligen, oder?
Zitat:
ich glaube kaum, daß "Otto Normalfernsehengucker" einen (auch noch positiven!) Rückschluß von den beiden genannten auf gesetzliche Betreuer macht. Denn im Gegensatz zu Frau Salbach und Herrn Zwegat werden wir Betreuer in der Regel nicht von den Klienten eingenmotiviert bestellt, sondern von amtswegen und daher oft als -zumindest anfangs- unerwünschter Eindringling in die Privatsphäre bewertet. Wir haben -bei Vermögenssorge- Zugriff auf das Geld der Betroffenen und in einem gewissen Rahmen auch auf deren Rechte. Ich glaube, gerade der letzte Punkt ist der Wesentliche, der das Ansehen der Betreuer so sehr schmälert, denn von vielen, vielen Menschen wird Betreuung noch immer mit Entmündigung gleichgesetzt.
Wenn ich den Mord nun bspw. als "beabsichtigtes Ableben" bezeichne, ist es dann nicht immer noch Mord?

Eine Beschönigung einer anrüchigen Bezeichnung, weiter nichts, die Betreuung. Nach wie vor die völlige Entrechtung der betroffenen Menschen, auf Gedeih und Verderben dem Gericht und dem Entmündiger ausgeliefert, bis hin zu Maßnahmemöglichkeiten von Zwangsfixierung über Zwangssterilisierung bis -einweisung.

Viele Grüße

Miro
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Alt 13.09.2008, 09:41   #15
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Zitat:
Zitat von Miro Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin der Meinung, mit dem schlechten Ruf als Sozialarbeiter oder Betreuuer muss man leben - man müsste sich ja nicht an all dem Menschenunwürdigen beteiligen, oder?
Wenn ich den Mord nun bspw. als "beabsichtigtes Ableben" bezeichne, ist es dann nicht immer noch Mord?

Miro

Hallo Miro,

dazu gebe ich dir durchaus Recht. An den schlechten Ruf als Sozialpädagogin und jetzt Betreuerin habe ich mich schnell gewöhnt. Dass dem so ist, war mir schon vor dem Studium klar und der Ruf der Betreuer ist m.E. teilweise auch hausgemacht.

Den letzten Teil deines Postings, sorry, das halte ich für rechtlich unhaltbar und motiviert durch eine persönliche Negativerfahrung. Fixierung, Zwangseinweisung oder gar Zwangssterilisation sind Maßnahmen, die der Betreuer anregen kann, entscheiden kann er sie nie ohne richterliche Genehmigung, ärztliches Attest und innerhalb eines genau geregelten Rechtsverfahrens. Und genau das finde ich gut so und genau deshalb bin ich Betreuerin.

Ich habe in der Behindertenhilfe gearbeitet in Zeiten, in denen es noch kein Betreuungsgesetz gab. Die Sterilisation behinderter Frauen war damals selbstverständlich - zumeist angeregt durch Eltern. Und Einrichtungen, beispielsweise der Alten- und Behindertenhilfe, die sich unkontrolliert eigene Gesetze machen, agieren in der Regel weitaus unangemessener und brutaler. Genau die Kontrolle von Einrichtungen, darin sehe ich eine Hauptaufgabe des Betreuers und zwar zum Schutz des Betreuten. Für Menschen, die in Einrichtungen leben müssen, finde ich es außerordentlich wichtig, dass es eine außenstehende Person gibt, die ihre Interessen vertritt und jemand, der darauf achtet, dass nicht jeder Mitarbeiter fixieren und wegsperren kann, wie es ihm Spaß macht.

Dass wir nicht in der heilen Welt ohne Selbsttötungen, schwerste Behinderungen, psychische Erkrankungen leben, dafür mit Psychiatrien und Heimen aller Art, die oft unzureichend ausgestattet sind und nicht immer gut arbeiten, das ist so und wird so bleiben. Betreuung verstehe ich als Beitrag, innerhalb dieser Realität, Rechte zu wahren.

Ist es denn moralisch wertvoller, ohne Zwangseinweisung den schwer depressiven Menschen seinen krankheitsbedingten Selbsttötungsideen zu überlassen? Ein Mensch, der vielleicht einige Zeit nach Überwindung der Krankheit zumindest froh ist, überlebt zu haben.

Als Betreuerin/Entmündigerin frage ich mich, bist du naiv, oder was? Teetrinken für die humane Gesellschaft und die Kranken und Behinderten sich selbst überlassen? Wenn nicht Betreuungsgesetz, was dann?

Bin auf deine Antwort gespannt.

Gruß

Karla
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Alt 13.09.2008, 10:46   #16
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
Standard

Hallo,

interessante Antwort - danke!

Zitat:
Den letzten Teil deines Postings, sorry, das halte ich für rechtlich unhaltbar und motiviert durch eine persönliche Negativerfahrung. Fixierung, Zwangseinweisung oder gar Zwangssterilisation sind Maßnahmen, die der Betreuer anregen kann, entscheiden kann er sie nie ohne richterliche Genehmigung, ärztliches Attest und innerhalb eines genau geregelten Rechtsverfahrens. Und genau das finde ich gut so und genau deshalb bin ich Betreuerin.
Kann ich nicht ganz nachvollziehen, sorry. Meines Wissens werden so gut wie alle Vorschläge der Betreuer vom Vormundschaftsgericht durchgebracht bzw. angenommen. Klingt ja auch weit logischer, als Einwänden der Betreuten stattzugeben, wenn sie denn vorhanden sein sollten, denn die haben sie ja nicht mehr alle, vor allem keinen freien Willen, und schon gar keine Lobby, sonst hätte man sie ja nicht entmündigen müssen.

Zitat:
Die Sterilisation behinderter Frauen war damals selbstverständlich - zumeist angeregt durch Eltern. Und Einrichtungen, beispielsweise der Alten- und Behindertenhilfe, die sich unkontrolliert eigene Gesetze machen, agieren in der Regel weitaus unangemessener und brutaler. Genau die Kontrolle von Einrichtungen, darin sehe ich eine Hauptaufgabe des Betreuers und zwar zum Schutz des Betreuten. Für Menschen, die in Einrichtungen leben müssen, finde ich es außerordentlich wichtig, dass es eine außenstehende Person gibt, die ihre Interessen vertritt und jemand, der darauf achtet, dass nicht jeder Mitarbeiter fixieren und wegsperren kann, wie es ihm Spaß macht.
Harter Tabak, Tobak. Nur meine persönliche Meinung dazu, unrecheriert und subjektiv: Ich glaube, Einrichtungen und Heime und die Alten- und Behindertenhilfe haben sich an das geltende Recht zu halten und Kontrollen finden auch dort statt. Maßnahmen gegen betreute Personen werden vom Betreuer angeregt, nicht von der Heimleitung, und diese Maßnahmen erinnern wohl eher an übelstes Mittelalter als an geltendes deutsches Recht, in dem an erster Stelle die Würde des Menschen steht.
Finde ich schon dreist, eine Betreuung als Kontrolle für die Menschenwürde und zur Sicherheit der Betreuten darzustellen... Da fehlen mir echt die Worte, und das ist selten.
Zitat:
Betreuung verstehe ich als Beitrag, innerhalb dieser Realität, Rechte zu wahren.
Ein Widerspruch in sich, Rechte Entrechteter wahren zu wollen, die man selber entrechtet hat oder sich zumindest daran beteiligt oder daran verdient.

Zitat:
Ist es denn moralisch wertvoller, ohne Zwangseinweisung den schwer depressiven Menschen seinen krankheitsbedingten Selbsttötungsideen zu überlassen? Ein Mensch, der vielleicht einige Zeit nach Überwindung der Krankheit zumindest froh ist, überlebt zu haben.
Es geht nicht um Moral, es geht um Freiheit und selbstbestimmtes Leben derer, denen sämtliche Menschen- und Persönlichkeitsrechte genommen werden.
Außerdem reden wir nicht ausschließlich von Suizidgefährdeten, die auch ohne die Entledigung sämtlicher Menschenrechte zwangseingewiesen werden - wir reden genauso über diejenigen, denen der freie Wille abgesprochen wird aufgrund irgendwelcher Gutachten, die überfallartig und unangemeldet ausgeführt werden, und das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind, um die Habgier Verwandter zu befriedigen oder dem Jugendamt einen Kindesentzug zu ermöglichen oder beruflichen Betreuern einen netten Stundenlohn zu bescheren, alles mit freundlichem Segen der Vorumundschaftsgerichte und und und...
Dies alles dann als Recht und richtig darzustellen halte ich übrigens für naiv.

Zitat:
Als Betreuerin/Entmündigerin frage ich mich, bist du naiv, oder was? Teetrinken für die humane Gesellschaft und die Kranken und Behinderten sich selbst überlassen? Wenn nicht Betreuungsgesetz, was dann?
Die Antwort hab' ich schon gegeben, was ich für naiv halte.
Wenn nicht Betreuungsgesetz, dann eben keines *g*
Ich kann beim besten Willen keinen Grund sehen, was eine amtliche Betreuung für irgendjemanden nötig machen würde. Wieso denn? In unserem Gesundheitssystem wird jeder behandelt und einfache Vollmachten genügten für all das, was "Betreute angeblich nicht selbst erledigen können".
Es ist ein Riesengeschäft mit den Krankheiten, den Unzulänglichkeiten und dem Alter der Menschen - Business in der Betreuungsindustrie. Meine Meinung.

Viele Grüße

Miro

Geändert von Miro (13.09.2008 um 11:00 Uhr)
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Alt 13.09.2008, 18:58   #17
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo Miro,

dass du persönlich auf negative Weise mit dem Betreuungsrecht Kontakt hattest oder hast, kann ja sein. Darüber kann und will ich gar nicht urteilen.

Allerdings bezweifle ich, dass du über Heime der Alten-und Behindertenhilfe Bescheid weißt. Heimaufsichten als staatliche Kontrollorgane dieser Heime werden sehr häufig durch Betreuer auf Missstände aufmerksam gemacht und können dadurch handeln. Ansonsten Besuche einmal jährlich. Und Demente und geistig Behinderte sind verdammt hilflos und können sich nur selten wehren - wie auch.

Wann geschäftsunfähige Menschen mit angeborener geistiger Behinderung Vollmachten erteilen sollen, weiß ich auch nicht.

Ich finde, du hast dich sehr in deinen Betreuerhass verrannt. Selbst wenn du in deinem persönlich Fall Recht hast, hat das Betreuungsrecht mehr Facetten.

Karla
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Alt 14.09.2008, 05:22   #18
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Blinzeln

Hallo Karla,

das war keineswegs persönlich gemeint, und wenn du dich als Betreuerin dadurch angegriffen fühlst, dann möchte ich mich hiermit dafür entschuldigen: tut mir leid.

Ich glaube auch nicht, dass ich persönliche "einen Betreuerhass" habe, nur, wenn du zwei Jahre gegen einen ungerechtfertigen Betreuungsantrag mit kriminellem Hintergrund ankämpfst, lernst du ziemlich viele Facetten und Interessen kennen. Könnte mich heute noch über die Ignoranz des Vormundschaftsgerichts aufregen, das in konkretem Fall sämtliche fundierten Einwände ignoriert hat, übrigens mit der Begründung: "Wir können ja nicht alles lesen, was uns geschrieben wird." Das waren allesamt wichtige Verfügungen der Betroffenen, wie zum Beispiel: Betreuuerablehnungen einzelner Personen usw, einfach ignoriert.
Man muss m.E. schon von Methodik ausgehen, nicht von Einzelfällen.
Mit der Alten- und Behindertenpflege gebe ich dir Recht: keinen Plan.

Also nochmals: war nicht persönlich gemeint: Job ist Job, und privat privat...

Viele Grüße,

Miro
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Alt 14.09.2008, 22:50   #19
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Zitat:
Zitat von Miro Beitrag anzeigen
ich bin der Meinung, mit dem schlechten Ruf als Sozialarbeiter oder Betreuuer muss man leben - man müsste sich ja nicht an all dem Menschenunwürdigen beteiligen, oder?
Wenn ich den Mord nun bspw. als "beabsichtigtes Ableben" bezeichne, ist es dann nicht immer noch Mord?
Och, ich sehe zunächst keine flächendeckende Menschenunwürdigkeit, daher besteht ja auch nicht die Notwendigkeit, sich davon zu distanzieren.

Außerdem muß eine Berufsgruppe nicht mit einem schlechten Ruf leben. Wenn er denn tatsächlich schlecht wäre.
DBSH - Stellenwert
Die Zahlen sind zwar schon zehn Jahre alt, doch dürfte sich bis heute nicht viel geändert haben.
Sozialarbeiter sehen ihr Bild in der Öffentlichkeit als sehr schlecht an, tatsächlich stellt es sich etwas differenzierter dar. Ersetzt man in den folgenden Ausschnitten aus der Studie den Begriff "Sozialarbeiter" durch "Betreuer" und "Träger Sozialer Arbeit" durch "Gericht" oder "Politik", so gibt es wohl eine hohe Übereinstimmung.

"Selbst empfundene Diskriminierung erzeugt Vorbehalte

Auffallend ist, daß eine kritische Klienten- und Methodensicht, aber auch einzelner Verhaltensattribute
von SozialarbeiterInnen (verpolitisiert, verhindert Selbsthilfe, usw.) eher von Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen und der Selbsteinschätzung „bescheidener Lebensverhältnisse“ vorgebracht werden.
Hier steht zu vermuten, daß einerseits wenig Kenntnis über die Felder Sozialer Arbeit vorliegt, andererseits eigene biographisch interpretierte Erfahrungen (z. B. „Mir wird
nicht geholfen“, „Andere werden bevorzugt“) zum Maßstab gemacht werden.
Das Förderinstrument der Sozialhilfe wird von diesen Gruppen überwiegend als besonders negativ empfunden. Dies läßt darauf schließen, daß an dieser Stelle eigene
Abgrenzungswünsche („Ich bin anders“) und Konkurrenzgefühle zum Tragen kommen.
Beachtenswert ist, daß Soziale Arbeit häufig von denjenigen kritischer gesehen wird, die selbst eher in die Lage kommen könnten, entsprechende Dienstleistungen in Anspruch
zu nehmen.
Dagegen sind es eher die Bevölkerungsgruppen mit höherem Einkommen und guter Bildung, die auch die Instrumente und das Klientel der Sozialen Arbeit positiv einschätzen.
(...)
Alles in Allem genießen die in der Sozialen Arbeit Beschäftigten einen überaus guten Ruf. Welche Berufsgruppe kann schon von sich behaupten, von 85 % der Bevölkerung „voll und ganz“ oder „eher“ bewundert zu werden?
Aber es wird eben auch deutlich, daß restriktive oder negativ attributierte öffentliche Diskussionen sehr wohl einen Einfluß auf die Sichtweise einzelner sozialer Sicherungssysteme haben, ohne sich jedoch auf das Ansehen der Beschäftigten oder der Funktion des sozialen Ausgleichs Sozialer Arbeit selbst auszuwirken.
Dieser scheinbare Widerspruch könnte jedoch auch zum Ausdruck bringen, daß die spezifische Herangehensweise der Sozialen Arbeit in ihrer großen Betonung der „Hilfe zur Selbsthilfe“ eine besondere Unterstützung in der Bevölkerung genießt." (S.9)

und weiter

"Alle Beschäftigten im Sozialen Bereich sollten ihre Forderung nach auch tariflicher Anerkennung selbstbewußter als bisher vertreten. Gleichzeitig ist jedoch auch selbstkritisch zu hinterfragen, aus welchen Gründen die Soziale Arbeit in der Vergangenheit nur eine geringe Anerkennung in der Politik gefunden hat.

Eine Ursache liegt mit Sicherheit in der Individualisierung der Beschäftigten, der Ablehnung von Organisation und der nur wenig ausgeprägten Bereitschaft, sich für eigene Interessen zu
engagieren.

Ein anderer Grund aber dürfte auch darin liegen, daß die Beschäftigten die Positionierung ihres professionellen Selbstverständnisses und der damit verbundenen Qualifikationen weitgehend den Trägern Sozialer Arbeit überlassen haben und sich so abhängig von der durchaus kritisch geprägten Sicht der Bevölkerung gegenüber diesen Trägern gemacht haben.
Es scheint auch nicht gelungen zu sein zu vermitteln, daß die Bewahrung materieller sozialer Sicherungssysteme erst die Grundlage für eine erfolgreiche Soziale Arbeit schafft.
Insbesondere bestehen Vermittlungsdefizite der Sozialen Arbeit gegenüber den Bevölkerungsgruppen, die sich selbst als marginalisiert erleben.

In dieser Situation ist für die Sicherung der Profession von besonderer Bedeutung Gegenstrategien zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der sozialen Sicherheit und auf dem
„Markt sozialer Dienstleistungen“ zu entwerfen und umzusetzen, damit diese ihre Wertschätzung in der Bevölkerung bewahren und ausbauen kann. Diese sind nicht nur von Leistungseinschränkungen geprägt, sondern zugleich von Leistungsverdichtung und Entqualifizierung der Sozialen Arbeit." (S.10)

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Alt 14.09.2008, 23:26   #20
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo Miro,

persönlich habe ich das Ganze gar nicht gesehen. Aber wie gesagt, ich finde das Betreuungsgesetz ein sehr gutes Gesetz, das viele Kontrollmechanismen hat zum Schutze der Betroffenen.

Trotzdem glaube ich dir, dass auch unter dem Deckmantel Betreuungsgesetz Unrecht passieren kann. Und es stimmt natürlich, dass jeder für jeden eine Betreuung anregen kann. Wenn das die richtigen Stellen beantragen, dann wird man als Betroffener wahrscheinlich Schwierigkeiten haben, da raus zu kommen.

Gestört haben mich deine Pauschalurteile. Betreuer, denen es darum geht, Menschen zwangssterilisieren und zwangseinweisen zu lassen, um dann den Sadismus noch gut entlohnt zu bekommen - dein vorheriges Posting in Kurzform zusammengefasst.

Ich weiß jedenfalls, dass mir meine Betreuten viel bedeuten (so komisch sich das anhören mag) und wenn eine(r) es schafft ohne Betreuung auszukommen und ich mich nutzlos gemacht hätte, dann würde mich das wirklich freuen. Trotzdem beantrage ich, wenn es nicht anders geht, auch Zwangsmaßnahmen. Ist das dann menschenverachtend?

Lieben Gruß

Karla
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