Dies ist ein Beitrag zum Thema Unschuldsvermutung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
mich würde brennend interessieren, was ihr davon haltet, dass Betroffene, die sich einem Betreuungs-Antrag gegenüber sehen, Schwierigkeiten haben, ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Hallo zusammen,
mich würde brennend interessieren, was ihr davon haltet, dass Betroffene, die sich einem Betreuungs-Antrag gegenüber sehen, Schwierigkeiten haben, einen Rechtsbeistand zu bekommen, mit der Begründung, sie seien ja geschäftsunfähig. Das sind sie ja aber nicht, zumindest so lange, bis das Vormundschaftsgericht ein Urteil gesprochen hat, nicht? Da sollte doch wie in Strafverfahren auch die Unschuldsvermutung gelten. Ist ja auch kein Geheimnis, dass Rechtsanwälte oft Betreuuer sind, könnte ja sein, dass man nicht die Hand beißen will, die einen füttert, rein spekulativ. Ich meine, wie soll den jemand beweisen, dass er keine Betreuung nötig hat, wenn er nicht mal von einem Anwalt vertreten wird - selbst jeder Gewalttäter hat doch Anspruch auf einen Rechtsbeistand, nur der potenzielle Betreute nicht. Ist doch mehr als suspekt, finde ich. Würde mich über Meinungen und Antworten freuen. Freundlichen Gruß, Miro |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Miro,
warum soll jemand vor Einrichtung der Betreuung keinen Rechtsanwalt nehmen können? Das ist eine Sache zwischen Rechtsanwalt und Klient. Während des Verfahrens zur Einrichtung einer Betreuung kann ein Verfahrenspfleger durch das Gericht eingesetzt werden, der die Interessen des Betroffenen vertreten soll. AnwaltOnline - Ihre Rechtsanwälte für Betreuungsrecht - Beratung und Information Verfahrenspfleger ? Wikipedia Verfahrenspfleger ? Betreuungsrecht-Lexikon Schöne Grüße kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Hallo Kohlenklau,
danke für die Antwort und die Links, war sehr aufschlussreich. So wie ich das sehe, ist ein Verfahrenspfleger allerdings längst noch kein "Verteidiger", der einen vor dem Vormundschaft gegen eine Betreuung vertritt, wird er doch vom Betreuer oder vom Gericht bestellt. Wie es überhaupt ein Phänomen ist, dass vor Gericht permanent darauf hingewiesen wird, dass eine Betreuung generell für den Betroffenen ist und nicht dagegen, was man wohl mit Verlaub in vielen Fällen arg bezweifeln muss. In konkretem Fall lehnten mehrere Rechtsanwälte das Mandat ab. Am Ende ging das nur widerwillig gegen Bar-Vorauszahlung und Bürgschaft, und Verteidiger musste über jeden Schritt instruiert werden. Wenn man bedenkt, dass jeder, wirklich jeder, einen solchen Betreuungsantrag stellen darf - der Nachbar, Jugendamt und Wohlfahrt, die Erben..., kein Wunder, dass es rund eine Million entrechteter Betreuter gibt, wennn ich richtig informiert bin. ![]() Viele Grüße Miro Geändert von Miro (12.09.2008 um 19:53 Uhr) |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Tag!
Zu allen bisher von Miro verfassten Beiträgen, fällt mir echt nix mehr zu ein. SORRY, soviel Quatsch und Vorurteil auf einem Haufen in einem öffentlichen Forum.... ![]() Mit Anordnung einer Betreuung ist man doch nicht automatisch entmündigt. Auch mit Betreuung ist der Betreute noch geschäftsfähig und zwar solange nicht zusätzlich noch ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wurde. Letzterer wird auch nur dann eingerichtet, wenn dies von unterschiedlichen Stellen, also Arzt, Betreuungsbehörde und dem Gericht befürwortet wird. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Miro denkt, alle Institutionen stecken unter einer Decke und man habe nix besseres zu tun als dem Bürger eigene Rechte abzuerkennen um ihm damit zu schädigen. ![]() Nein so ist es gewiss nicht. Das Vormundschaftsgericht als entscheidende Behörde ist unabhängig und hat gewiss kein finanzielles Interesse den Bürger abzukassieren. Letztlich hat es jeder selbst in der Hand eine Vorsorgevollmacht zu errichten und eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen im Vertrauen darauf, dass man nicht unkontrolliert von dieser Person des Vertrauens "abgezockt" wird. Meine Meinung, naja schönen Nachmittag noch! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#5 | ||||
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Auch nen juten Tach,
Zitat:
![]() Ne, mein Lieber oder meine Liebe, wer immer du auch bist, dat sind Fakten, keine Spekulationen und keine Schönrederei. Bei einen so wichtigen Thema wie das der Betreuung sollte man dies auch beherzigen, dazu isses einfach zu wichtig, weil es jeden immer treffen kann und eins der größten gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit darstellt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Lass mir doch hier nicht ein X für ein U vormachen... ![]() Gruß, Miro |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Eines noch:
Zitat:
Es gibt dennoch die andere Seite, die die Menschen davor warnt, sich ihrer Rechte entledigen und betreuen zu lassen, die für Menschenwürde, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie eintritt. ![]() Miro |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
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Hi,
wenn du das Gefühl hast, dass man dir gegen deinen Willen eine Betreuung aufs Auge drücken will, könntest du vielleicht schauen, ein Gutachten zu bekommen. Ich kenne dich ja nicht, und möchte dir nichts unterstellen!! Folgendes ist ganz allgemein zu verstehen. So ganz allgemein sollte man berücksichtigen, dass insbesondere bei psychischen Erkrankungen oftmals die Eigenwahrnehmung und Eigeneinschätzung eine ganz andere ist. Teilweise haben einige psych. Erkrankungen den Nebeneffekt, dass die eigene reale Situation nicht realistisch eingeschätzt wird. Dann wird es schwierig. Es gibt genug Skandale, wo psychisch gesunde Menschen auf Grund einer schwierigen psychischen Phase in die Mühlen der Psyhiatrie gerieten, und dort nicht mehr rauskommen. glücklicherweise sind das dann aber doch noch eher die Ausnahmen. Wenn ich das Gefühl hätte, dass mich jemand entgegen meines Willens Zwangsbetreuen möchte, kann ich nur hoffen, Angehörige oder Freunde zu haben, die mich unterstützen. Alleine ist man da u. U. aufgeschmissen. Vor allem, wenn man wirklich keinen Anwalt findet, der einem Unterstützt. Allerdings kann man einen Anwalt m. W. nicht verpflichten ein Mandat anzunehmen. Zumindest nicht im Zivilrecht. Im Strafrecht steht einem ein Pflichtverteidiger zu. Und im Betreuungsrecht wäre dies dann der Verfahrenspfleger. Geändert von Mariella (14.09.2008 um 15:56 Uhr) |
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#8 | |
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Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
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Zitat:
du darfst nicht vergessen, dass es ja verschieden umfangreiche Aufgabengebiete des Betreuers gibt. Hat man nur Beauftragung zur Vertretung gegenüber Behörden, so hat ein Betreuer natürlich wesentlich weniger Handlungsmöglichkeiten, als wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugewiesen bekommt. Und man kann davon ausgehen, dass die Gerichte nicht einfach so einem Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht geben, wenn der Betroffene nicht strenge Kriterien erfüllt, die eine solche Maßnahme rechtfertigt. Ein bisschen Vertrauen solltest du in die Justiz schon haben. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
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mir wollte der gesetzl. betreuer von meinem bruder vor 2 jahren auch einen betreuer aufs auge drücken trotz rechtzeitiger suche nach einem rechtsbeistandhabeich keinen gefunden der mir hilft. so musste ich mich alleine zur Wehr setzen.
Hatte dann meine Mutter mit genommen als Zeugen.
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#10 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Hallo,
Zitat:
![]() Zitat:
Eines vieler Beispiele, wie das Ganze abläuft. Unglaublich teilweise... Gruß, Miro |
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