Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unschuldsvermutung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unschuldsvermutung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, mich würde brennend interessieren, was ihr davon haltet, dass Betroffene, die sich einem Betreuungs-Antrag gegenüber sehen, Schwierigkeiten haben, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Off Topic Bereich

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 12.09.2008, 01:51   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
Standard Unschuldsvermutung

Hallo zusammen,

mich würde brennend interessieren, was ihr davon haltet, dass Betroffene, die sich einem Betreuungs-Antrag gegenüber sehen, Schwierigkeiten haben, einen Rechtsbeistand zu bekommen, mit der Begründung, sie seien ja geschäftsunfähig.
Das sind sie ja aber nicht, zumindest so lange, bis das Vormundschaftsgericht ein Urteil gesprochen hat, nicht? Da sollte doch wie in Strafverfahren auch die Unschuldsvermutung gelten.

Ist ja auch kein Geheimnis, dass Rechtsanwälte oft Betreuuer sind, könnte ja sein, dass man nicht die Hand beißen will, die einen füttert, rein spekulativ.

Ich meine, wie soll den jemand beweisen, dass er keine Betreuung nötig hat, wenn er nicht mal von einem Anwalt vertreten wird - selbst jeder Gewalttäter hat doch Anspruch auf einen Rechtsbeistand, nur der potenzielle Betreute nicht. Ist doch mehr als suspekt, finde ich.

Würde mich über Meinungen und Antworten freuen.

Freundlichen Gruß,

Miro
Miro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2008, 14:55   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Miro,

warum soll jemand vor Einrichtung der Betreuung keinen Rechtsanwalt nehmen können? Das ist eine Sache zwischen Rechtsanwalt und Klient.
Während des Verfahrens zur Einrichtung einer Betreuung kann ein Verfahrenspfleger durch das Gericht eingesetzt werden, der die Interessen des Betroffenen vertreten soll.

AnwaltOnline - Ihre Rechtsanwälte für Betreuungsrecht - Beratung und Information

Verfahrenspfleger ? Wikipedia

Verfahrenspfleger ? Betreuungsrecht-Lexikon

Schöne Grüße
kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2008, 19:51   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
Standard

Hallo Kohlenklau,

danke für die Antwort und die Links, war sehr aufschlussreich.

So wie ich das sehe, ist ein Verfahrenspfleger allerdings längst noch kein "Verteidiger", der einen vor dem Vormundschaft gegen eine Betreuung vertritt, wird er doch vom Betreuer oder vom Gericht bestellt.
Wie es überhaupt ein Phänomen ist, dass vor Gericht permanent darauf hingewiesen wird, dass eine Betreuung generell für den Betroffenen ist und nicht dagegen, was man wohl mit Verlaub in vielen Fällen arg bezweifeln muss.

In konkretem Fall lehnten mehrere Rechtsanwälte das Mandat ab. Am Ende ging das nur widerwillig gegen Bar-Vorauszahlung und Bürgschaft, und Verteidiger musste über jeden Schritt instruiert werden.

Wenn man bedenkt, dass jeder, wirklich jeder, einen solchen Betreuungsantrag stellen darf - der Nachbar, Jugendamt und Wohlfahrt, die Erben..., kein Wunder, dass es rund eine Million entrechteter Betreuter gibt, wennn ich richtig informiert bin.

Viele Grüße

Miro

Geändert von Miro (12.09.2008 um 19:53 Uhr)
Miro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2008, 16:45   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Tag!
Zu allen bisher von Miro verfassten Beiträgen, fällt mir echt nix mehr zu ein. SORRY, soviel Quatsch und Vorurteil auf einem Haufen in einem öffentlichen Forum....

Mit Anordnung einer Betreuung ist man doch nicht automatisch entmündigt. Auch mit Betreuung ist der Betreute noch geschäftsfähig und zwar solange nicht zusätzlich noch ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wurde. Letzterer wird auch nur dann eingerichtet, wenn dies von unterschiedlichen Stellen, also Arzt, Betreuungsbehörde und dem Gericht befürwortet wird.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass Miro denkt, alle Institutionen stecken unter einer Decke und man habe nix besseres zu tun als dem Bürger eigene Rechte abzuerkennen um ihm damit zu schädigen.
Nein so ist es gewiss nicht. Das Vormundschaftsgericht als entscheidende Behörde ist unabhängig und hat gewiss kein finanzielles Interesse den Bürger abzukassieren.

Letztlich hat es jeder selbst in der Hand eine Vorsorgevollmacht zu errichten und eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen im Vertrauen darauf, dass man nicht unkontrolliert von dieser Person des Vertrauens "abgezockt" wird.

Meine Meinung, naja schönen Nachmittag noch!
Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 15:15   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
Standard

Auch nen juten Tach,

Zitat:
Zu allen bisher von Miro verfassten Beiträgen, fällt mir echt nix mehr zu ein. SORRY, soviel Quatsch und Vorurteil auf einem Haufen in einem öffentlichen Forum....
Ach Gott, dass tut mir jetzt aber leid, hatte selbst lange das Gefühl, dass was nicht mit mir stimmt und ich nen Betreuer bräuchte.
Ne, mein Lieber oder meine Liebe, wer immer du auch bist, dat sind Fakten, keine Spekulationen und keine Schönrederei.
Bei einen so wichtigen Thema wie das der Betreuung sollte man dies auch beherzigen, dazu isses einfach zu wichtig, weil es jeden immer treffen kann und eins der größten gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit darstellt.

Zitat:
Nein so ist es gewiss nicht. Das Vormundschaftsgericht als entscheidende Behörde ist unabhängig und hat gewiss kein finanzielles Interesse den Bürger abzukassieren.
Zitat:
Letztlich hat es jeder selbst in der Hand eine Vorsorgevollmacht zu errichten und eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen im Vertrauen darauf, dass man nicht unkontrolliert von dieser Person des Vertrauens "abgezockt" wird.
Zwischen Anspruch und Realität liegen Welten...

Zitat:
Mit Anordnung einer Betreuung ist man doch nicht automatisch entmündigt. Auch mit Betreuung ist der Betreute noch geschäftsfähig und zwar solange nicht zusätzlich noch ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wurde.
Beispielhaft: Selbst der potenzielle Betreute, der sich einem Betreuungsantrag gegenüber sieht, gilt nicht mehr als geschäftsfähig, und ein Einwilligungsvorbehalt ist ja wohl reine Formsache.
Lass mir doch hier nicht ein X für ein U vormachen...

Gruß,

Miro
Miro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 15:37   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
Standard

Eines noch:

Zitat:
Mit Anordnung einer Betreuung ist man doch nicht automatisch entmündigt.
Es wird sich ja alle erdenkliche Mühe gegeben, genau das öffentlich zu suggerieren, was ich persönlich für amoralisch halte, wenn nicht scheinheilig.

Es gibt dennoch die andere Seite, die die Menschen davor warnt, sich ihrer Rechte entledigen und betreuen zu lassen, die für Menschenwürde, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie eintritt.

Miro
Miro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 15:45   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
Standard

Hi,

wenn du das Gefühl hast, dass man dir gegen deinen Willen eine Betreuung aufs Auge drücken will, könntest du vielleicht schauen, ein Gutachten zu bekommen.

Ich kenne dich ja nicht, und möchte dir nichts unterstellen!! Folgendes ist ganz allgemein zu verstehen.

So ganz allgemein sollte man berücksichtigen, dass insbesondere bei psychischen Erkrankungen oftmals die Eigenwahrnehmung und Eigeneinschätzung eine ganz andere ist. Teilweise haben einige psych. Erkrankungen den Nebeneffekt, dass die eigene reale Situation nicht realistisch eingeschätzt wird. Dann wird es schwierig.

Es gibt genug Skandale, wo psychisch gesunde Menschen auf Grund einer schwierigen psychischen Phase in die Mühlen der Psyhiatrie gerieten, und dort nicht mehr rauskommen. glücklicherweise sind das dann aber doch noch eher die Ausnahmen.

Wenn ich das Gefühl hätte, dass mich jemand entgegen meines Willens Zwangsbetreuen möchte, kann ich nur hoffen, Angehörige oder Freunde zu haben, die mich unterstützen. Alleine ist man da u. U. aufgeschmissen. Vor allem, wenn man wirklich keinen Anwalt findet, der einem Unterstützt.

Allerdings kann man einen Anwalt m. W. nicht verpflichten ein Mandat anzunehmen. Zumindest nicht im Zivilrecht. Im Strafrecht steht einem ein Pflichtverteidiger zu. Und im Betreuungsrecht wäre dies dann der Verfahrenspfleger.

Geändert von Mariella (14.09.2008 um 15:56 Uhr)
Mariella ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 16:01   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von Miro Beitrag anzeigen
Eines noch:


Es wird sich ja alle erdenkliche Mühe gegeben, genau das öffentlich zu suggerieren, was ich persönlich für amoralisch halte, wenn nicht scheinheilig. Miro
Stopp!

du darfst nicht vergessen, dass es ja verschieden umfangreiche Aufgabengebiete des Betreuers gibt.

Hat man nur Beauftragung zur Vertretung gegenüber Behörden, so hat ein Betreuer natürlich wesentlich weniger Handlungsmöglichkeiten, als wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugewiesen bekommt.

Und man kann davon ausgehen, dass die Gerichte nicht einfach so einem Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht geben, wenn der Betroffene nicht strenge Kriterien erfüllt, die eine solche Maßnahme rechtfertigt.

Ein bisschen Vertrauen solltest du in die Justiz schon haben.
Mariella ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 18:52   #9
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
Standard

mir wollte der gesetzl. betreuer von meinem bruder vor 2 jahren auch einen betreuer aufs auge drücken trotz rechtzeitiger suche nach einem rechtsbeistandhabeich keinen gefunden der mir hilft. so musste ich mich alleine zur Wehr setzen.
Hatte dann meine Mutter mit genommen als Zeugen.
__________________
candys ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 23:46   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
Standard

Hallo,

Zitat:
wenn du das Gefühl hast, dass man dir gegen deinen Willen eine Betreuung aufs Auge drücken will, könntest du vielleicht schauen, ein Gutachten zu bekommen.
Was für ein Gutachten denn? Vom Gesundheitsamt? Schon mal so eine Gutachtenerstellung erlebt? Wer holt sich denn den eigenen Metzger ins Haus?

Zitat:
mir wollte der gesetzl. betreuer von meinem bruder vor 2 jahren auch einen betreuer aufs auge drücken trotz rechtzeitiger suche nach einem rechtsbeistandhabeich keinen gefunden der mir hilft. so musste ich mich alleine zur Wehr setzen.
Hatte dann meine Mutter mit genommen als Zeugen.
Das steht ja für sich alleine, bräuchte man nicht kommentieren.
Eines vieler Beispiele, wie das Ganze abläuft. Unglaublich teilweise...

Gruß,

Miro
Miro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einrichtung der betreuung, rechtsanwalt, verfahrenspfleger

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40