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Gut recherchierter Bericht

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Na ja, wobei wir wieder beim großen Thema wären. Die Betreuer vedienen angeblich einen Haufen Geld und werden überdurchschnittlich bezahlt!...


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Alt 20.09.2008, 17:11   #21
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Na ja, wobei wir wieder beim großen Thema wären. Die Betreuer vedienen angeblich einen Haufen Geld und werden überdurchschnittlich bezahlt!
Tina L. ist offline  
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Alt 20.09.2008, 18:25   #22
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Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Na ja, wobei wir wieder beim großen Thema wären. Die Betreuer vedienen angeblich einen Haufen Geld und werden überdurchschnittlich bezahlt!
Genau. Wenn man bedenkt, dass ein "ungelernter Berufsbetreuer" bereits schlappe 22 Euro die Stunde verdient, mit Sicherheit einer der Gründe, sich die ganze Sache schönzureden, und sei sie noch so menschenverachtend. Genau da liegt auch der Hund begraben...

Viele Grüße
Miro ist offline  
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Alt 20.09.2008, 20:37   #23
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Ja Miro ist schon klar, ich verstehe. Du vergisst dabei nur, dass diese 22 € nicht netto in die Tasche wandern..

Wenn Du Dich ein wenig mit den Kosten eines Betreuers oder Selbstständigen auskennen würdest, dann wüßtest Du, dass niemand damit reich werden kann und bei diesem Stundensatz höchstens zw. 7- 8 € übrig bleiben. Nach einem Jahr bekommt er 3,5 Stunden mtl. vergütet, auch wenn er sehr viel mehr an Stunden arbeitet. Ist doch toll, wenn er so durchschnitltlich etwas über 20 € pro Fall bekommt. Wieviel muss der denn verdienen, um die Miete zahlen zu können? Oder umgekehrt wie viele Fälle müsste er dafür übernehmen? Mal abgesehen von der Verantwortung.

Menschenverachtend ist es, dass die Betreuer nicht anständig bezahlt werden - meine Meinung. Es sollte eine einzige Vergütungsstufe geben, zudem wurden und werden die Zugangskriterien ja erschwert.

Aber wenn das Deine einzige Sorge ist. Du kannst doch versuchen dieses Amt selber zu übernehmen, anstatt mit dem Finger auf etwas zu zeigen, von etwas von dem Du keine Ahnung zu haben scheinst. Ich kann auch zig Links einstellen, die finde ich überall im Netz. Begleite mal einen Betreuer im Alltag und schaue Dir das vor Ort an.

Geändert von Tina L. (20.09.2008 um 20:40 Uhr)
Tina L. ist offline  
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Alt 20.09.2008, 20:51   #24
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Ps. Es sind übrigens mit der Vergütungstufe 1 sage und schreibe 27 € pro Stunde. Je mehr man verdient, desto höher werden aber die Ausgaben!
Tina L. ist offline  
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Alt 21.09.2008, 02:08   #25
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Hallo,

Zitat:
Ja Miro ist schon klar, ich verstehe. Du vergisst dabei nur, dass diese 22 € nicht netto in die Tasche wandern..
Nö, hatte ich doch glatt dabei berücksichtigt. Bei einem ungelernten Arbeiter beispielsweise, der bei einer Leihfirma knechtet, wandern die sage und schreibe etwa sieben Euro und ein paar Zerquetschte ja genauso wenig in die eigene Tasche. Dann ist es eben doch noch drei Mal so viel etwa. Ebenso bei der Krankenschwester oder dem Altenpfleger. Von daher stimmt das Verhältnis doch, oder?

Lieben Gruß,
Miro ist offline  
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Alt 21.09.2008, 02:13   #26
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Aber darum geht es eigentlich nur am Rande, wenn man die amtlichen Betreuungen betrachtet. Dass der Job mit Sicherheit dadurch attraktiv ist, was der Steuerzahler dafür bezahlt, liegt ja durch den hohen Stundensatz auf der Hand, der ja, was ich jaaaa auch weiß, bereits gesenkt worden ist.

Miro
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Alt 21.09.2008, 02:17   #27
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Zitat:
Es sind übrigens mit der Vergütungstufe 1 sage und schreibe 27 € pro Stunde.


Hatte ich doch glatt überlesen.
Miro ist offline  
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Alt 01.06.2011, 08:11   #28
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 25
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hallo,
vielleicht interessiert euch mal ein akuter fall?
mein bekannter hat eine intelligenzminderung und kann sich nicht selbst helfen - ich meine damit bürokratische dinge wie arbeitslosengeldformular ausfüllen oder lohnsteuerjahresausgleich machen.
da er keine angehörige hat, die helfen könnten - mutter dement, brüder alkoholiker - habe ich aus nächstenliebe geholfen.
irgendwann wurde mir geraten, einfach einen betreuer für die ganze arbeit zu beantragen.
gesagt, getan.
seit 27.01.2011 hat er einen betreuer, der in den 4 monaten 2x da war und alle unterlagen mitgenommen hat.
er hat in den 4 monaten N I C H T S getan, d.h. kein arbeitslosengeld, keine lohnsteuerrückzahlung, nichts...
mittlerweile hat mein bekannter 2x seine miete nicht zahlen können und 2 x seine kreditrate.
der betreuer meldet sich nicht und läßt sich am telefon verleugnen.
ich habe beschwerde gegen den betreuer eingelegt und gestern war das gespräch beim betreuungsamt.
der betreuer war nicht anwesend.
die dame wollte nicht wirklich wissen, was passiert ist.
mein bekannter bekommt einen anderen betreuer und gut.
keine diskussionen, nichts...
auf meine bitte, daß mein bekannter wenigstens seine unterlagen zurückbekommt, daß er das vollkommene finanzielle desaster irgendwie noch abwenden kann, bekam er die antwort, daß die unterlagen dann (wann??? in 3 wochen, in 3 monaten?) dem neuen betreuer übergeben werden.
mein persönliches fazit:
mein bekannter hat keinen betreuer bekommen, sondern ist entmündigt worden. er kann sich nicht gegen die willkür der behörden wehren und kann nicht mehr über sein eigentum bestimmen.
noch ein kleines bonmot aus dem gespräch mit der herzlosen dame vom betreuungsamt.
ich:
es gibt einen paragraphen, daß der betreuer sich regelmäßig melden muß.
sie:
alle 2 jahre ist auch regelmäßig
joon50 ist offline  
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Alt 05.06.2011, 01:24   #29
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard gut recherchierter Bericht

Ganz schlechte Erfahrungen wurden mit einem Betreuer gemacht, der RA ist und Berufsbetreuungen führt.

Ich bin der Meinung: wenn ein Betreuer seine Pflichten verletzt, dem Betreuten hierdurch Schaden zufügt, muss er zur Verantwortung gezogen werden. D.h., Gericht und Betreuungsbehörde müssen mit Beweismitteln über solche Zustände informiert werden.

Da bei sehr vielen Betreuten der Staat mit den Betreuungskosten in Vorlage geht, diese evtl. später bei Vermögen des Betreuten vom Betreuten zurückfordert, muss der Betreute oder auch spätere Erben davor geschützt werden, dass den durch einen Betreuer finanziell angerichteter Schaden ein Regreß gegen den Betreuer erfolgt.

Für eine gewollte oder ungewollte Betreuung muss der Betreute nicht auch noch durch unfähige Betreuer (Anwesende bitte ausgenommen) finanziell in die Sch... geritten werden.


Mary
mary ist offline  
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Alt 30.09.2011, 13:37   #30
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Registriert seit: 29.09.2011
Beiträge: 3
Standard

Na ja, der Artikel, auf den sich in diesem Thread bezogen wird, ist ja nicht mehr der neueste. Weiß jemand, ob sich mittlerweile die Gesetzeslage verändert hat?
KlaasKlever ist offline  
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Stichworte
betreuung, betreuungsvollmacht, betrug


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