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Rinaldini 06.04.2021 14:28

Obdachlosigkeit durch Gefängnis
 
Hallo,

falls man für einige Monate ins Gefängnis müsste, während dieser Zeit keine Miete zahlen kann, dann würde man seine Wohnung verlieren und obdachlos werden.

Berücksichtigt das Gericht dieses im Falle einer kürzeren Gefängnisstrafe oder gibt es da andere Möglichkeiten, die Wohnung zu behalten, wenn niemand da ist, um die Mietkosten zu übernehmen?

oblohm 06.04.2021 14:50

Wenn der Gefängnisaufenthalt weniger als drei Monate ist, können Sie beim Sozialamt oder beim Job Center die Übernahme der Miete beantragen.

michaela mohr 06.04.2021 16:56

Es dürfte vom Einzelfall abhängen für welche Haftdauer die Miete übernommen werden könnte.
Siehe hier:
https://www.infodienst-schuldnerbera...-so-588-17-er/

Rinaldini 07.04.2021 21:32

Danke oblohm und Michaela


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