Obdachlosigkeit durch Gefängnis
Hallo,
falls man für einige Monate ins Gefängnis müsste, während dieser Zeit keine Miete zahlen kann, dann würde man seine Wohnung verlieren und obdachlos werden. Berücksichtigt das Gericht dieses im Falle einer kürzeren Gefängnisstrafe oder gibt es da andere Möglichkeiten, die Wohnung zu behalten, wenn niemand da ist, um die Mietkosten zu übernehmen? |
Wenn der Gefängnisaufenthalt weniger als drei Monate ist, können Sie beim Sozialamt oder beim Job Center die Übernahme der Miete beantragen.
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Es dürfte vom Einzelfall abhängen für welche Haftdauer die Miete übernommen werden könnte.
Siehe hier: https://www.infodienst-schuldnerbera...-so-588-17-er/ |
Danke oblohm und Michaela
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