Dies ist ein Beitrag zum Thema Obdachlosigkeit durch Gefängnis im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
falls man für einige Monate ins Gefängnis müsste, während dieser Zeit keine Miete zahlen kann, dann würde man seine ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
06.04.2021, 13:28 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.04.2021
Beiträge: 6
|
Obdachlosigkeit durch Gefängnis
Hallo,
falls man für einige Monate ins Gefängnis müsste, während dieser Zeit keine Miete zahlen kann, dann würde man seine Wohnung verlieren und obdachlos werden. Berücksichtigt das Gericht dieses im Falle einer kürzeren Gefängnisstrafe oder gibt es da andere Möglichkeiten, die Wohnung zu behalten, wenn niemand da ist, um die Mietkosten zu übernehmen? |
06.04.2021, 13:50 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.03.2016
Beiträge: 13
|
Wenn der Gefängnisaufenthalt weniger als drei Monate ist, können Sie beim Sozialamt oder beim Job Center die Übernahme der Miete beantragen.
|
06.04.2021, 15:56 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Es dürfte vom Einzelfall abhängen für welche Haftdauer die Miete übernommen werden könnte.
Siehe hier: https://www.infodienst-schuldnerbera...-so-588-17-er/
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
07.04.2021, 20:32 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.04.2021
Beiträge: 6
|
Danke oblohm und Michaela
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|