Dies ist ein Beitrag zum Thema Berücksichtigen Richter immer das Vorstrafenregister? im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin fast 60 Jahre alt, stand noch nie vor Gericht und habe ein blütenweisses polizeiliches Führungszeugnis.
Jetzt habe ich ...
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09.04.2021, 08:41 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.04.2021
Beiträge: 6
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Berücksichtigen Richter immer das Vorstrafenregister?
Ich bin fast 60 Jahre alt, stand noch nie vor Gericht und habe ein blütenweisses polizeiliches Führungszeugnis.
Jetzt habe ich zwei Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung am Hals und die Frage, ob Richter sich immer das Vorstrafenregister und pol. Führungszeugnis ansehen? |
09.04.2021, 09:06 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Entschuldigung, wo besteht hier ein Zusammenhang mit rechtlicher Betreuung?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
09.04.2021, 09:15 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.04.2021
Beiträge: 6
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09.04.2021, 09:34 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist ein Missverständnis.
Eine rechtliche Betreuung wird angeordnet wenn Menschen sich selbst nicht mehr zu helfen wissen bei der Einschätzung ihrer Gesundheit usw. Hier z.B. https://www.caritas.de/hilfeundberat...diefolgen.aspx wärst du mit deinem Problem gut aufgehoben- zumal es die Caritas fast überall gibt. Einfach mal dort anrufen und sich beraten lassen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
09.04.2021, 10:27 | #5 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.04.2021
Beiträge: 6
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Zitat:
Danke für den Caritas-Link - ich bin dann mal weg. |
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09.04.2021, 13:43 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Das Ganze, worum es hier geht, nennt sich „Haftvermeidung“. Hier eine Beschreibung aus Niedersachsen, gibts aber bundesweit:
https://www.die-anlaufstellen.de/was...ermeidung.html
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
09.04.2021, 14:36 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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11.04.2021, 16:11 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 3
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Hi,
ganz generell wird immer deine gesetzliche Vergangenheit berücksichtigt. Wenn man noch nie was hatte wird es meistens positiv gesehen und umgekehrt. LG |
11.04.2021, 19:13 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Zitat:
Mach dir bitte keine Sorgen. Strafanzeigen wegen Beleidigung sind Antragsdelikte und werden so gut wie nie strafrechtlich von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Es fehlt fast immer am öffentlichen Interesse. Beleidigung gem. § 185 StGB ist das klassische Privatklagedelikt. Gemäß § 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) führt das Bundesamt für Justiz das Bundeszentralregister. In das Register werden strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen sowie nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine dieser Eintragungen beziehen. Für einen Eintrag ist eine rechtskräfitge Verurteilung Voraussetzung. Mach dir mal keine Sorgen. Bestimmt kommt bald die Einstellung des Strafverfahrens durch die zuständige StA. Der Anzeigeerstatter wird auf den Privatklageweg verwiesen werden. Mach am besten einfach nichts. |
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02.05.2021, 23:21 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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geht es gegen die eigene mischpoke (bullizisten, gerichtsvollzieher, ordnungsamtmitarbeiter), reagiert die sta auch bei einfachen beleidigungen durchaus giftig. sauberes bzr allein wird dann nicht ausreichen für ne einstellung.
gleiches gilt bei beleidigungen mit rassistischer konnotation, sexismen gegen frauen oder kinder etc. |
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