Dies ist ein Beitrag zum Thema 2022 Goldenes Jahr der Bürokratie im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nachdem man als Betreuer nun endgültig auch Strom- und Gaszählerableser geworden ist, wartet 2022 noch mit den Grundsteuererklärungen und dem ...
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#1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,143
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Nachdem man als Betreuer nun endgültig auch Strom- und Gaszählerableser geworden ist, wartet 2022 noch mit den Grundsteuererklärungen und dem Zensus 2022 auf.
Damit nicht genug flattert mir jetzt hier für Klienten auch noch der hessische Mikrozensus auf den Tisch. Bis zu 182 Fragen, teils so detailliert, dass ich bei einem Kunden längere Recherchen einplanen muss. Das Ganze 2x und zurückzusenden innerhalb einer Woche. Ich verbinde diesen Beitrag nicht mit einer Frage, er ist reines Gejammer. Ist ja nicht so, dass man seit Corona, BTHG und Ukrainekrieg nicht eh schon wesentlich mehr zu tun gehabt hätte. Geändert von Flafluff (10.10.2022 um 15:12 Uhr) |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 112
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#3 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,125
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Den Zensus 2022 finde ich besonders lustig, denn verpflichtet sind nur die Betreuer, nicht die Vorsorgebevollmächtigten, die hat der Gesetzgeber einfach vergessen. Wer also statt einer Betreuung eine Vorsorgevollmacht hat, kann sich erfolgreich vom Zensus drücken, da gegen den Vorsorgebevollmächtigten weder Strafen noch Zwangsmittel verhängt werden können und allein wegen dem Zensus wohl keine Betreuung angeordnet werden darf.
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#4 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 834
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Naja, wenn die Behörde trotzdem ein Zwangsgeld verhängt, muss Rechtsmittel eingelegt werden.
Aber vielleicht traut man einem Betreuer mehr zu als einem Bevollmächtigten. |
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